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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo Zunächst einmal ein Lob an dieses Informatives Forum. Ich hab da mal ein paar Fragen, hoffe mir kann jemand Helfen. Ich bin seit 10 Jahren Selbstständig, und bis vor 1 jahr lief auch alles Gut. Dann haben mehrere Kunden Insolvenz Angemeldet und die Auftragssituation ist eher mässig, im moment. So manchen Monat reit das Geld kaum für die Rechnungen, Löhne usw. Nun habe ich ALG 2 Beantragt, will aber weiter Selbstständig bleiben, denn ich hoffe das es wieder besser wird. Ich Lebe mit meiner Lebensgefährtin auf dem Betriebsgelände. Steht mir ( uns ) ALG2 zu ????? Mit welchen Schwierigkeiten habe ich zu Rechnen??? Gruß Wicko |
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#2
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| Theoretisch kann auch ein Selbständiger ALG II bekommen. Praktisch: ohne weitere Angaben, kann man dazu nix sagen.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#3
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| Hier die Kurzfassung Einahmen pro Monat ca. 400 Ausgaben, Miete, Lohne, Steuern usw. 3600 Uberschuss momentan ca. 400, das kann durch BWA belegt werden Leben mussen davon meine Lebensgefahrtin und ich. Gruss Wicko |
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#4
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| Bei einem Gewinn von € 400 und zwei Menschen, die davon leben sollen, dürfte sicher ein ALG II Anspruch gegeben sein. Schwierigkeiten? Darüber reden wir, wenn sie auftauchen, sonst würde das den Rahmen sprengen. ![]() Vielleicht meldest Du Dich noch mal, bevor Du die Gewinnschätzung abgeben sollst, die von Dir mit Sicherheit verlangt wird. |
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#5
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| Gewinnschätzung usw. habe ich schon Abgegeben. Das ganze war ne Dicke Mappe voller Papiere. Gedanken mache ich mir wegen der Miete, denn hier im Gewerbebetrieb leben meine Freundin und ich auch. Da wir hier auch Entsprechende Gewerbeflachen haben ist die Miete von 1500 recht hoch. 750 werden als Privatmiete Steuerlich erfasst, bleiben 750 Privat, und davon wird die Halfte von meiner im Haus Lebenden Mutter gezahlt ( Rentner ) Im letzten jahr haben wir alle unsere ersparnisse Aufgebraucht, und nun wird es echt Eng. Hoffe nur das es bald besser wird, und auf ALG Wicko |
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#6
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| Die Aufteilung der Gesamtmiete in Privatanteil und gewerblichen Anteil ist beim ALG II ähnlich möglich, wie im Steuerrecht. Die Mietzahlung der Mutter mindert dann Deinen ALG II Anspruch auf Übernahme der Unterkunftskosten. Wenn Du die Gewinnschätzung bereits abgeben hast, achte bitte darauf, dass ARGE daran nicht "herumschraubt". Ich kenne leider viele Fälle, bei denen ARGE den Gewinn mal so einfach ohne Begründung und natürlich auch ohne jede Rechtsgrundlage nach oben "korrigiert". |
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#7
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| OK, Danke fuer denn TIP werde dan Berichten wie das Ausgeht. Wie lange dauert es bis alles Berechnet ist so inetwa???? Wicko |
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#8
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| Das ist mehr eine Frage für die Kristallkugel. In vielen Fällen geht das recht zügig über die Bühne, aber Ausnahmen bestätigen die Regel. Wenn's sehr eng wird, kannst Du formlos einen Antrags auf Vorschuss nach § 42 SGB I stellen. |
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#9
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| Hallo nochmal Inzwischen nach Rund 80 Seiten Antrag, bekamm ich heute einen Brief. Ich soll Antrage/ Formulare usw, Einreichen die bereits Eingereicht habe. BWAs, Kopie von Fahrzeugschein usw. Gesamt nochmal ca. 60 Seiten. Morgen Fahre ich zum Amt und gebe alles selber ab. Frage mich nur wie Mitbürger mit Migrationshintergrung das machen, wenn diese nich Perfekt Deutsch können, oder Ältere Menschen???? Euer Wicko |
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#10
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| Lass Dir den Empfang quittieren!!!! |
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