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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 31.10.2009, 09:59
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Beiträge: 6
Frage Selbstständig, muss Kundenliste & Rechnung an ARGE abgeben?? Umziehen Büro zu Teuer?

Hallo,

ich bin 22 Jahre Alt und seit 3 Jahren Selbstständig als Grafiker.
Vor 6 Monaten habe ich ALG 2 zur Unterstüzung angemeldet und auch mit 300 Euro bewilligt bekommen.

Die letzten 6 Monate waren von seiten der Arbeitsvermittlerin ruhig, vor wenigen Tagen musste ich wieder vortretten, da auch mein bewilligungzeitraum von 6 monaten asgelaufen ist und ich dies weiter beantragt habe, für weitere 6 Monate.

Vor weg noch eins, ich habe ALG 2 beantragt weil mein Gewinn derzeit zum leben nicht ausreicht, und wegen der Wirtschaftkriese derzeit nicht viel kommt.

Jetzt folgendes, meine Arbeitsvermittlerin sagte mir, ich muss eine KUNDENLISTE mit allen Kunden vorlegen, nun ist meine Frage, darf ich das Datenschutzrechtlich überhaupt? das nennt man doch dann "Daten an dritte" oder?

Desweiteren wurde mir gesagt, das ich alle Rechungen vom Oktober bis 24. November vorlegen muss, ist dies auch Datenschutzrechtlich überhaupt erlaubt? oder was darf/ muss ich schwärzen?

Nun noch was zu meinem Wohnverhältnis, ich wohne in einem Möbelierten Zimmer in einer WG (11,16m² = 170,00 Euro/Miete, warm), und habe zusätzlich ein stockwerk darunter mein Büro (14,48m² = 205,00 Euro/Miete, warm). Meine Arbeitsvermittlerin schaut sich mein Zimmer & mein Büro am 24. November an, und will dann entscheiden ob ich mein büro aufgeben muss, weil die kosten angeblich zu hoch wären, obwohl dies nichtmal in meinem Bewilligungsbescheid mit einberechnet wurde...

Sie sagte mir, ich solle dann Umziehen in eine größere Wohnung, wo ich meine Selbstständigkeit weiterführen könne, aber warum Umziehen?
Die müssen mir doch dann den Umzug, die neuen Möbel (da jetzt ja alles Möbeliert und keine eigenen Möbel), viel höhrere Mietkosten usw. macht das den sinn?


Wer kann mir Helfen?

Ich freu mich über jeden Kommentar!
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  #2  
Alt 31.10.2009, 10:49
Benutzerbild von Grubenpony
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Offenbar will deine Vermittlerin die Tragfähigkeit deiner Selbständigkeit prüfen. Ich habe da allerdings so meine Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Mittel (Kundenliste und Rechnungen vorlegen). Und die Prüfung der Räumlichkeiten halte ich persönlich für suboptimal, da 1. das Büro als Betriebsausgaben gerechnet wird und 2. die Mieten zusammengerechnet wahrscheinlich genauso hoch (bzw. niedriger) sind wie die angemessenen KdU für eine größere Wohnung.

Hast du das Begehren nach der Kundenliste und den Rechnungen schriftlich und vor allem begründet bekommen?
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  #3  
Alt 31.10.2009, 10:49
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Du musst deine Einnahmen und Ausgaben belegen, wie soll das bei deiner Art der Tätigkeit anders gehen als mit den Kundenrechnungen? Hast du den Beruf überhaupt gelernt? Grafiker ist ja eine mind. 3 bis 4 jährige Ausbildung oder sogar ein Studium. Wenn du bereits seit 3 Jahren arbeitest und jetzt 22 bist, dann müsstest du mit 19 Jahren mit der Ausbildung oder dem Studium fertig gewesen sein. Abzüglich 4 Jahre, dann hättest du mit 15 die Ausbildung oder das Studium angefangen?! Das man mit 15 aber schon den Realschulabschluss oder das Abi hat, kann ich nicht glauben...

Das man deine Aufwendungen für den Erwerb (hier in Form der "Büroflächen") prüft, ist normal. Bei Einkommen aus Selbständigkeit zählt nicht mehr, was man steuerlich geltend machen könnte, sondern, was das Amt als notwendig ansieht. Wenn sie also deine Bürokosten als nicht notwendig ansieht, weil zu teuer oder so, dann wird das geprüft. Zur Grafikerstellung reicht im Normalfall ein PC. Den hat fast jeder zuhause rumstehen, ohne dass er dazu ein extra Büro braucht.

Turtle
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  #4  
Alt 31.10.2009, 10:51
Benutzerbild von Grubenpony
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Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen
Du musst deine Einnahmen und Ausgaben belegen, wie soll das bei deiner Art der Tätigkeit anders gehen als mit den Kundenrechnungen?
Zum Beispiel mit einer Einnahme-Überschussrechnung?
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  #5  
Alt 31.10.2009, 11:01
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Kundenrechnungen ist ja ok, aber bitte geschwärzt, ebenso die Lieferantenrechnungen. Es geht ARGE absolut nix an, welcher Kunde überdurchschnittlich und welcher eher unterdurchschnittlich zahlt und ich bin auch keineswegs verpflichtet ARGE durch Namensnennung auf die Nase zu binden, wo ich die leckere Buttercremetorte regelmäßig sooooo supergünstig einkaufen kann. So etwas nennt man auch Betriebsgeheimnis.

Im Übrigen hat doch wohl fast jeder (hoffe ich) in seinen AGB's klipp und klar drin stehen, dass eine Weitergabe der Daten an Dritte nur nach ausdrücklicher Zustimmung erfolgt, außer die Weitergabe erfolge im Wege einer Betriebsprüfung oder auf ausdrückliche Anforderung durch die Finanzbehörden.

Wie mit sensiblen Daten so umgegangen wird, ist ja gerade in der Presse sehr deutlich zu lesen - da sollte man selbst auf jeden Fall äußerst zurückhaltend mit den Daten umgehen.
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  #6  
Alt 31.10.2009, 11:04
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Also eine Einnahmen-Überschussrechnung, BWA und alles habe ich bereits vorgelegt, und der einzigste Posten der einzsparen sei, wäre das Büro aufzugeben, dieses benötige ich aber zum Kundenempfang, für Größere Druckarbeiten, oder Präsentationen für Firmen, ich hab immerhin fast täglichen Kundenverkehr in meinem Büro.

Mich macht es nur stutzig, warum die eine Kundenliste brauchen? Bei den Rechnungen kann ich den Rechnungsempfänger ja schwärtzen das ist ja kein problem.. aber die Kundenliste? Und dann der Datenschutz?

Ich frage deshalb, weil ich in einem Anderen Forum gelesen habe, das einem genau das gleich passiert ist, und de Arbeitsvermittler die Kundenliste abtelefoniert hat und nachgefragt hat, was dafür Zahlungen gelaufen sind... und das möchte ich ja verhindern! Meine Kunden brauchen ja nicht wissen das ich 300 Euro Stütze bekomme^^
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  #7  
Alt 31.10.2009, 11:07
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Ach und noch was, schriftlich direkt habe ich nichts, ich habe nur eine handschriftliche Liste wo drauf steht, Kundenliste & Rechnungen Oktober..
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  #8  
Alt 31.10.2009, 11:23
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Zitat:
Zum Beispiel mit einer Einnahme-Überschussrechnung?
So ala: "Ich habe 300 Euro eingenommen und 500 Euro ausgegeben"? Das muss ja auch irgendwie auf Wahrheitsgehalt geprüft werden, oder?

§ 60 SGB II:
(1) Wer jemandem, der Leistungen nach diesem Buch beantragt hat oder bezieht, Leistungen erbringt, die geeignet sind, diese Leistungen nach diesem Buch auszuschließen oder zu mindern, hat der Agentur für Arbeit auf Verlangen hierüber Auskunft zu erteilen, soweit es zur Durchführung der Aufgaben nach diesem Buch erforderlich ist.

Wenn also Mr. welove Geld von Mr. X zu erwarten hat, dann ist Mr. X der ARGE auskunftspflichtig. Das impliziert natürlich, dass aber Mr. welove der ARGE die Daten von Mr. X mitteilen muss...

Ein beschäftigter ALG 2 Empfänger kommt ja auch nicht umhin, Angaben zu seinem Arbeitgeber zu machen...

Es gibt m. E. n. 2 Möglichkeiten: der Jugendliche wirkt mit und weist nach (dazu will man unter Garantie die Liste haben), dass seine Selbständigkeit überhaupt auf dem "aufsteigenden" Ast ist und sich entwickelt oder er wirkt nicht mit und das Amt schaut, dass es ihm Arbeit oder Maßnahmen anbietet um seine Hilfebedürftigkeit zu beenden, weil es seine Selbständigkeit nur als Hobby ansieht.

Genau (ist es Hobby oder trägt es irgendwann den Lebensunterhalt) aus diesem Grund hatte ich übrigens auch gefragt, ob überhaupt eine Ausbildung als Grafiker abgeschlossen wurde. Oder überhaupt eine Ausbildung.

Turtle
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  #9  
Alt 31.10.2009, 11:24
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Zitat:
Ach und noch was, schriftlich direkt habe ich nichts, ich habe nur eine handschriftliche Liste wo drauf steht, Kundenliste & Rechnungen Oktober..
??? Du musst doch Kopien deiner Rechnungen in deiner Buchführungen haben????

Turtle
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  #10  
Alt 31.10.2009, 11:38
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Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen
??? Du musst doch Kopien deiner Rechnungen in deiner Buchführungen haben????

Turtle

Ja klar hab ich Kopien, es geht lediglich darum darf ich diese schwärtzen oder nicht? auf der Rechnung geht klar hervor das diese nur per Vorkasse bezahlt werden müssen..

Und muss ich die Kundenliste wegen Datenschutz vorlegen oder nicht?
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andere wohnung, datenschutz, kundenliste, selbstständig, umzug

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