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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#31
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| Zitat:
mein Finanzheini will das so haben....... |
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#32
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| Bei den ARGEn, mit denen ich zu tun habe, werden die Rechnungen etc. verlangt. Ich bestehe bei allen Leuten, denen ich ab und an helfe darauf, dass Kundennamen etc. geschwärzt werden. Bisher haben diverse ARGEn darüber gemeckert, aber keine hat mir einen Grund nennen können, wozu der Name des Kunden erforderlich ist. Ich habe bei den Gesprächen dann immer die kleine Argumentationshilfe: Angenommen der Herr XX betriebe einen schwunghaften Versandhandel mit Pornoheften und "Erwachsenenspielzeug" und zu seinen Kunden/Kundinnen gehörten auch einige leitende Personen der ARGE und einige sehr prominente Lokalpolitiker. Herr SB, Sie werden verstehen, dass ich deren namen nicht unbedingt in der ARGE "breittreten" möchte. Würden Sie denn zustimmen, dass ich bei allen meinen Kunden unter Nennung Ihres Namens nachfrage, ob ich ihre Namen an Sie melden darf, denn das ist erforderlich, um den genannten Herrschaften Gegenmaßnahmen zu ermöglichen. Dann kam ziemlich regelmäßig: "Ja in einem solchen Fall ist der Name nicht erforderlich, meine folgende Frage, warum der Name eines Pornokäufers für ARGE nicht erheblich ist, der Name des Käufers einer Kaffeemaschine aber schon setzte dann bisher immer einen Endpunkt hinter diese Diskussion. Und nur zur Klarstellung, Kundennamen, Bankverbindung etc. sind auch auf den Kontoauszügen geschwärzt! ARGE kann lesen, Rechnung 08/15 wurde bezahlt und ARGE kann natürlich auch prüfen Rechnung 08/15 wurde völlig ordnungsgemäß verbucht. Und mehr braucht ARGE nicht zu wissen. (Das es da ungewöhnliche, verdachterregende Konstellationen geben kann, wo man von diesem Prinzip abweichen könnte, sei unbestritten, aber im Regelfall sind die genannte Daten völlig ausreichend für ARGE) |
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#33
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| Zitat:
Du meinst wohl, weil du mod bist kannst du hier die dicke Lippe markieren. Viel Spaß noch dabei würnscht dir, MariaG |
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#34
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| Zitat:
MariaG |
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#35
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| @Grubenpony Dem Finanzamt ist das so wurscht wie nur was, ob der kleine Selbständige nun 1.000 Euro oder 2.000 Euro unter der Versteuerungsgrenze liegt. Da wird einfach alles anerkannt, weil der Aufwand den Nutzen nicht lohnt. |
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#36
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| Nicht nur in dem Bereich unter der Versteuerungsgrenze denkt das FA ziemlich in wirtschaftlichen Dimensionen. Ich bezweifle sehr, dass eine halbwegs vernünftige Kosten-Nutzen Analyse bei den ARGEn im Bereich "Betriebsprüfung" Selbstständiger auch zu einem positiven Einsparergebnis kommt. Die wird, vermutlich aus gutem Grund, nicht gemacht, obwohl doch auch die Tätigkeit der ARGEn eigentlich unter dem Wirtschaftlichkeitsgebot stehen sollte (siehe z.B. KdU und Erforderlichkeit eines Umzugs). Und wenn man dann noch den weitestgehend fehlenden Sachverstand bei den ARGEn für eine "Betriebsprüfung" berücksichtigt, dann kann das Ergebnis eigentlich nur so katastrophal sein, wie es derzeit ist. |
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#37
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| Wer sagt, dass es in ARGEn nicht auch Leute gibt, die z. B. BWL studiert haben oder die selbst mal selbständig waren oder (in Nebentätigkeit) noch sind? In meiner ARGE gibt es für Selbständige z. B. eine Sonderleistungsstelle, die nur mit solchen Leuten besetzt ist. Dieses ständige "die Leute von der ARGE haben eh keine Ahnung" geht mir -gelinde gesagt- so langsam auf den Senkel. @MariaGabriella: Zitat:
Turtle |
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#38
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| Zitat:
Glaub mir, ich liebe es mit SB's zu sprechen, die Ahnung von der Sache haben, denn dann wird man immer eine vernünftige Lösung finden, nur wenn auf SB Seite jedes Verständnis fehlt, dann wird's unendlich schwierig bis unmöglich. Und das ist viel zu oft der Fall. |
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| andere wohnung, datenschutz, kundenliste, selbstständig, umzug |
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