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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo, hab grad das Gefühl das die Spirale Abwärts sich immer schneller dreht! Sorry, musste ich los werden! Mein Problem: Ich bin selbstständig und fülle im Moment einen Antrag zur Regelinsolvenz aus, d.H. ich muss für das Verfahren selbstständig bleiben. Da ich aber gleichzeitig ARGE II beziehe, kann ich nicht aus der privaten Krankenkasse austreten und somit meine laufenden Kosten, die vom ARGE II nicht vollständig gedeckt werden, reduzieren! Jetzt wird mir auch noch das ARGE II Geld gekürzt, weil aus dem letzten Jahr Privatentnahmen entdeckt worden sind. Mein damaliger Steuerberater ist seiner Aufgabe leider nur sehr nachlässig nachgekommen und hat mir auf keinerlei Weise den Rücken frei gehalten und beraten schon gar nicht! Gibt es da eine Lösung? Ich bin alleinstehend, Unterhaltspflichtig. Lieben Gruß Matthias |
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#2
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| Was haben Privatentnahmen des letzen Jahres mit dem ALG II zu tun? Zur Krankenversicherung ergoogel Dir mal die folgenden Urteile Sozialgericht Karlsruhe S 5 AS 2121 v. 09 10.08.2009 Sozialgericht Stuttgart S 9 AS 5003/09 ER v. 13.08.2009 Landessozialgericht Baden-Württemberg L 7 SO 2453/09 ER-B v. 8.7.2009 Landessozialgericht Baden-Württemberg L 2 SO 2529/09 ER-B v. 30.06.2009 leider darf ich Dir den mir bekannten Link zu diesen Urteilen hier nicht nennen, die wurden in einem anderen ALG-Ratgeber Forum veröffentlicht, und Links zu anderen Foren sind hier anscheinend nicht gern gesehen und werden gelöscht. |
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#3
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| Ich bezog im letzten Jahr auch schon ARGE II. Danke für die anderen Hinweise! |
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#4
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| Es bleibt bei der Frage - was hat eine Privatentnahme mit ALG II zu tun? Du machst einen Gewinn, der wird aufs ALG II angerechnet. Was Du nun mit dem Gewinn machst, ist doch Dein Bier. Ob Du den im Betrieb stehen lässt oder Dir dafür eine extra Scheibe Wurst auf's Brot = Privatentnahme gönnst hat die ARGE nicht zu interessieren. (Ausnahme, wir wollen ja hübsch vollständig bleiben, Dein Gewerbe wäre eine Kapitalgesellschaft. Dann aber könnte man trefflich darüber streiten, was Dir beim ALG II überhaupt anzurechnen ist.) |
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#5
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| Die Privatentnahmen werden als Einkommen betrachtet die ich wiederum hätte anmelden müssen. Das wiederum hätte in den entsprechenden Monaten zur Reduzierung meines Bedarfes geführt, so die Leistungsabteilung. Es handelt sich um ein Einzelunternehmen. |
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#6
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| Die Leistungsabteilung spinnt, von nichts Ahnung, davon aber ziemlich viel. Das hieße ja, dass Dir der Gewinn doppelt angerechnet wird. |
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#7
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| Aufgefallen sind diese Buchungen über den Gewinn und Verlust Bogen der Buchhaltung. Sämtliche Privatentnahmen sind zusammengerechnet worden und als Einkommen betrachtet. Wie sehe denn die richtige Betrachtung aus? |
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#8
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| Schau Dir Deine GuV mal selbst genau an. Die Privatentnahmen müssten eigentlich zu 100% aus dem Gewinn erfolgt sein. Und dann hat die Privatentnahme eben absolut keinen Einfluss auf den Gewinn. Der Steuerberater oder Buchhalter hat das bei Dir ja mit Sicherheit gebucht (Kontorahmen SKR03) Kto. 1200 Bank an Kto. 1800 Privatentnahme. Das Konto 1800 wird bei der gewinnermittlung nicht berücksichtigt, die Privatentnahme ist also zu 100% im Gewinn enthalten. Um Mißverständnissen vorzubeugen: Manchmal versteht man unter Privatentnahme auch die sog. unentgeltliche Wertabgabe (der Imbissbetreiber futtert ein als Betriebsausgabe gekauftes Würstchen selbst). Das wäre dann tatsächlich beim ALG II zu berücksichtigen, genauso wie bei der Gewinnermittlung nach EStG. |
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#9
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| Die Privatentnahmen sind über Konto 1900 gebucht. Ist das die Ursache für die Betrachtung der ARGE II - Leistungsabteilung? |
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#10
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| Nein, Konto 1900 deutet an, dass Du für Dein Gewerbe nicht allein haftest, dass da vielleicht noch ein Teilhaber drin ist. Das wird aber sehr oft nicht beachtet, beide Konten heißen Privatentnahmen allgemein und werden beim Gewinn nicht berücksichtigt, d.h. alle Buchungen auf diesen Konten erfolgen völlig Gewinn neutral - also darf ARGE das auch nicht beim ALG II anrechnen, das Geld ist bereits beim Gewinn angerechnet worden. |
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