Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > Hartz IV 4 - ALG II 2

Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 02.04.2010, 18:29
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.04.2010
Beiträge: 6
Standard selbstständig 2007

Hallo,

ich erhielt im Januar und Februar 2007 Alg2, arbeite seit Februar 2007 selbstständig und erhielt ab März kein Alg2 mehr.
Ab August 2007 erhielt ich wieder Alg2, ein Überschuß von 300 € wurde angerechnet.
Ich sollte dann den Steuerbescheid von 2007 einreichen.
Da ich von März bis Juli "zuviel" eingenommen hatte, rechnet mir das Jobcenter nun einen Gewinn von ca. 550 € an, obwohl das Geld außerhalb des Bewilligungszeitraumes eingenommen wurde.

Darf das Jobcenter das?

Vielen Dank für Antworten.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 02.04.2010, 18:58
Gesperrt
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 3.120
Standard

Es ist unter Umständen der Gewinn während des ALG II Bezugs auf das erhaltene ALG II anzurechnen. Basis für diese Anrechnung ist in 2007 noch 1/12 des Jahresgewinns lt. Steuerbescheid. Das hat bei Dir das Jobcenter anscheinend gemacht.

Ob das aber korrekt ist, hängt ganz wesentlich von der Form des Bescheids für diesen Zeitraum Januar - Februar 2007 abhängig. Bitte da nachschauen, ob es sich um einen endgültigen oder um einen vorläufigen Bescheid gehandelt hat. Wenn der nicht mehr vorliegen sollte, hilft u.U. auch der Bescheid, der jetzt die Rückforderung tituliert. Steht da irgendwas von ³ 45 oder ³ 48 SGB X drin? Und wie "heißt" dieser Bescheid.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 02.04.2010, 19:35
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.04.2010
Beiträge: 6
Standard

Der Bescheid heißt:

"Endgülige Festsetzung des Leistungsanspruchs
Erstattung von zu Unrecht gewährten Leistungen nach §40 SGB2 in Verbindung mit §328 SGB3"

Mußte für Februar meinen Gewinn ermitteln, bekam dann noch anteilig Alg2, im März wurde der Bescheid aufgehoben.
Im August hatte ich gar keine Einnahmen, trotzdem wird ein Gewinn von 300 € für die Berechnung des Alg2 zugrunde gelegt, für August muss ich komischerweise auch nichts zurückzahlen. Von September bis Dezember wird dann der Jahresdurchschnitt laut Steuerbescheid berechnet, obwohl mein Gewinn deutlich darunter war, auch unter den zugrunde gelegten 300 €.
so dass ich eigentlich für diesen Zeitraum noch Alg2 nachgezahlt bekommen müßte(mein Laienverständnis)
Meine Haupteinnahmen hatte ich außerhalb der Zeiten von Alg2-Bezug.

Januar und Februar war ein endgültiger Bescheid.
Ab August ein vorläufiger.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 02.04.2010, 20:08
Gesperrt
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 3.120
Standard

Für den Zeitraum des vorläufigen Bescheids ist die Anrechnung des 1/12 des Jahresgewinns laut Steuerbescheid als Monatsgewinn korrekt. Das steht in § 2a Abs. 4 der ALG II-V in der bis 31.12.2007 gültigen Fassung http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl105s2499.pdf.

Eine Anrechnung auf Zeiträume, in denen gar kein ALG II Bezug vorlag, ist aber nach meiner Meinung nicht möglich.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 02.04.2010, 20:44
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.04.2010
Beiträge: 6
Standard

Dann hätte das Jobcenter aber auch für August Geld zurückfordern müssen.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 02.04.2010, 21:00
Gesperrt
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 3.120
Standard

Zitat:
Zitat von lastan Beitrag anzeigen
Dann hätte das Jobcenter aber auch für August Geld zurückfordern müssen.
Seh ich auch so. Also mal vorsichtig und gründlich rechnen, Freibeträge dabei berücksichtigen - € 100,00 plus 20% vom Gewinn zwischen € 100 und € 800, plus 10% vom Gewinn zwischen € 800 bis € 1200 (1500 wenn Minderjährige in der BG)

Vielleicht ist es günstiger für Dich den sicher fehlerhaften Bescheid "durchgehen" zu lassen.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 04.04.2010, 08:39
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.04.2010
Beiträge: 6
Standard

(Sicher nicht.)

Das Jobcenter rechnet mir einen monatlichen Überschuß von ca. 575 € an.
Davon hätte ich dann in den Monaten ohne Alg2-Bezug März bis Juli leben müssen, mein Alg2 Satz war aber 705 €. Wenn ich dann von den 575 € die 100 € Selbstbehalt + die 20% von 475 € abziehe, müßte ich ja für März bis August ca. 325 € monatlich nachgezahlt bekommen???

Oder darf das Jobcenter in einer Berechnung davon ausgehen, dass ich von 575 € leben kann? Es gibt doch auch sowas wie das Existenzminimum?

Ich will einen Antrag beim Sozialgericht stellen, sollte ich da einen Anwalt zuziehen?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 04.04.2010, 09:24
Gesperrt
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 3.120
Standard

Was passierte denn im März? Hast Du der ARGE gesagt - ich brauch kein ALG II mehr, oder hat ARGE mit dem Kopp geschüttelt, und erklärt - Du verdienst zu viel, Du bekommst nix mehr?

Und dann nenn einfach mal Deinen Gewinn lt. Steuerbescheid 2007, dann rechnen wir mal.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 04.04.2010, 09:37
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.04.2010
Beiträge: 6
Standard

Hallo.

Mein Gewinn für 2007 war 5769 €.
Ich fing im Februar an zu arbeiten, erhielt noch anteilig alg2.
Im März verdiente ich zuviel, da hob das Jobcenter den Bescheid auf, und ich mußte das erhaltene anteilige Alg2 zurückzahlen.
Bis Juli verdiente ich genug, es war abzusehen, dass ich im August keine Einnahmen hatte, habe ich wieder Alg2 beantragt, rest ist bekannt.
Das Jobcenter errechnet meinen monatlichen Gewinn durch 11 Monate, weil im Januar kein Einkommen bestand.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #10  
Alt 04.04.2010, 10:13
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.04.2010
Beiträge: 6
Standard

In meinem Widerspruchsbescheid(abgelehnt) steht:
"In den Monaten September 2007 bis Dezember 2007 hatte der Widerspruchsführer einen monatlichen Anspruch in Höhe von 364,82 €."

Meines Erachtens hätte dieser Anspruch ja auch von Februar bis August bestanden, weil mein durchschnittlicher monatlicher Gewinn bei "342,18 € anrechenbares Einkommen"(laut Widerspruchsbescheid) ja dann auch in dieser Zeit bestand.

Ich glaube rechnerisch ist der Bescheid in Ordnung, es geht mir darum ob das Jobcenter so rechnen darf.
Logischer wäre doch meinen Gewinn minus den Freibeträgen gegenüber meinem tatsächlichen Bedarf (12 mal 707 €) aufzurechnen.
so habe ich gearbeitet und definitiv weniger Geld, als wenn ich das ganze Jahr nichts getan hätte, bzw. meinen Zuverdienst auf 100 € begrenzt hätte. Komisch!
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
2007, rückforderung, selbstständig

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Selbstständig und ALG 2 ?????? Wicko Hartz IV 4 - ALG II 2 9 22.02.2010 21:43
eBay Selbstständig Viktor Hartz IV 4 - ALG II 2 8 30.10.2009 18:44
ALG II/ Rückwirkende Änderung von Einkommen aus Gewerbe in 2007 moni-45 Hartz IV 4 - ALG II 2 3 18.09.2009 11:02
Anhörung gem. § 24 wegen Kapitalerträge aus 2007 Pitti007 Hartz IV 4 - ALG II 2 12 23.06.2009 21:11
HartzIV von 2007 zurückzahlen!!! greeceman Hartz IV 4 - ALG II 2 7 04.05.2009 20:33


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 07:19 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0