Vorliegend handelt es sich um einen Scheinvertrag, der demzufolge nichtig ist. Gefälscht ist da nix, es gibt ihn ja eigentlich nicht, also kann man ihn auch nicht fälschen.
Letztendlich dreht sich die Diskussion im Kreis, man verprügelt den armen Clown, weil man verkennt, dass selbst er davon ausgeht, dass Betrug vorliegt. Er wendet doch nur ein, dass das aber auf alle Fälle geprüft werden muss, denn, wenn doch kein Schaden entstanden ist, weil die KdU für die Eigentumswohnung genauso hoch oder höher sind wie die KdU für die angebliche Miete, dann kann man auch keinen Betrug vorwerfen, nur den Versuch.
Wahrscheinlich ist aber, dass die KdU für das Eigentum geringer sind als die angeblichen KdU lt. dem Scheinvertrag.
Aber das werden wir wohl nie erfahren.
Turtle |