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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 04.06.2009, 08:27
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Standard Selbständigkeit - Schwangerschaft - Hartz IV

Hallo Leute!

Ich habe mich im vergangenen Jahr selbständig gemacht und bekomme einen Gründungszuschuss vom Arbeitsamt (nicht vom Jobcenter!). Der läuft noch bis zum 23.07.2009.
Seit Januar bin ich schwanger und werde im September entbinden.
Das Geld reicht bereits jetzt hinten und vorn nicht. Durch die Schwangerschaft (bin jetzt im 7. Monat) werde ich meine Selbständigkeit nicht weiter ausüben können, werde also ab dem 23.07.2009 ohne Einkommen sein. Nach der Entbindung würde ich gern weitermachen, d.h. gern weiter selbständig sein.
Kann ich bis dahin meine Selbständigkeit irgendwie aussetzen und in dieser Zeit Hartz IV beantragen?
Muss ich meine Selbständigkeit tatsächlich aufgeben und dann nochmal neu anmelden?
Ich danke Euch für Eure Hilfe, aniratak
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  #2  
Alt 04.06.2009, 08:37
Benutzerbild von Grubenpony
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Beiträge: 8.217
Standard

Zitat:
Zitat von aniratak Beitrag anzeigen
Kann ich bis dahin meine Selbständigkeit irgendwie aussetzen und in dieser Zeit Hartz IV beantragen?
Ja, kannst du. Wobei die Frage nach einem Partner bzw. Erzeuger des Kindes nicht ganz unwichtig wäre.

Zitat:
Muss ich meine Selbständigkeit tatsächlich aufgeben und dann nochmal neu anmelden?
Nein, musst du nicht.
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  #3  
Alt 04.06.2009, 09:21
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Zitat:
Zitat von aniratak Beitrag anzeigen
Muss ich meine Selbständigkeit tatsächlich aufgeben und dann nochmal neu anmelden?
Wie Grubenpony schon schrieb: Musst du nicht.
Ergänzung von mir: Solltest du auch nicht.
Das Finanzamt sieht das nämlich nicht gern. Hatte vor kurzem selbst das Problem ...

Das JobCenter wollte eine Gewerbeabmeldung haben. Nach Rücksprache mit dem Finanzamt habe ich dem JobCenter mitgeteilt, dass das Finanzamt Ab- und dann wieder Anmeldung nicht gern sähe und ich deshalb das Gewerbe nicht abmelden könne.
Wurde vom JobCenter so akzeptiert.
__________________
- Maria -
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  #4  
Alt 04.06.2009, 10:10
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Vielleicht der Vollständigkeit halber - auch wenn das Gewerbe eine Zeit lang ruht, bitte nicht das Finanzamt vergessen - also insbesondere an die USt.-Voranmeldung denken, falls nicht Kleingewerbe vorliegt.
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  #5  
Alt 04.06.2009, 10:33
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Weil es sich gerade so schön anbietet:

Das Finanzamt generell nicht vergessen. Gerade bei Fragen wie der o.g. bietet es sich an, mit dem zuständigen FA persönlich Kontakt aufzunehmen. Dort sitzen ja keine Maschinen, die sich unverschämte Steuerbescheide und Verspätungszuschläge aus den Fingern saugen, sondern Menschen, die in ihren Entscheidungen auch Ermessensspielräume haben.
Wenn's finanziell mal nicht so fluppt: immer Kontakt mit FA aufnehmen (und Briefe nicht ungeöffnet liegen lassen) - vieles lässt sich verhandeln (in den gesetzlich gesteckten Grenzen natürlich).
Selbstverständlich macht auch dort der Ton die Musik (ähm, der Ton des Steuerpflichtigen, um genau zu sein )
--- Wort zum Sonntag Ende ---
__________________
- Maria -
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  #6  
Alt 04.06.2009, 12:44
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Beiträge: 2
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Vielen Dank für Eure Antworten.

Zitat:
Zitat von Grubenpony Beitrag anzeigen
Ja, kannst du.
Was muss ich machen, um die Selbständigkeit auszusetzen?
Muss ich das dem Gewerbeamt und/oder Finanzamt mitteilen? Gibt es da Formulare? Fristen?

Zitat:
Zitat von Grubenpony Beitrag anzeigen
Wobei die Frage nach einem Partner bzw. Erzeuger des Kindes nicht ganz unwichtig wäre.

Inwieweit spielt das eine Rolle?

Ich lebe allein. Natürlich gibt es einen Vater zu diesem Kind. Der wird das Kind jedoch erst nach einem Vaterschaftstest anerkennen.

Ich gehe davon aus, dass das für den Hartz4-Antrag erheblich ist?

Vielen Dank nochmal, aniratak
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  #7  
Alt 04.06.2009, 12:47
Benutzerbild von Grubenpony
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Zitat:
Zitat von aniratak Beitrag anzeigen
Was muss ich machen, um die Selbständigkeit auszusetzen?
Muss ich das dem Gewerbeamt und/oder Finanzamt mitteilen? Gibt es da Formulare? Fristen?
Es reicht, wenn du keine Einnahmen hast. Deine Fristen mit dem Finanzamt (Vorsteuer etc.) musst du natürlich weiter einhalten.

Zitat:

Inwieweit spielt das eine Rolle?

Ich lebe allein. Natürlich gibt es einen Vater zu diesem Kind. Der wird das Kind jedoch erst nach einem Vaterschaftstest anerkennen.

Ich gehe davon aus, dass das für den Hartz4-Antrag erheblich ist?
Ja, denn der Vater des Kindes ist dem Kind und dir zu Unterhalt verpflichtet. Diesen Anspruch musst du vorrangig geltend machen.
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gründungszuschuss, hartz iv, schwangerschaft, selbständigkeit

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