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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 20.01.2009, 08:15
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Beiträge: 2
Standard Selbständig und Hartz4

hallo liebe mitglieder und modie`s,
ich habe da mal ne frage zum thema selbständigkeit und hartz4.
also ich bin nun nen gutes jahr selbständig und würde auch gut über die runden kommen wenn da nicht das leidige thema mit der zahlungs moral einiger kunden wäre,nun ist es bei mir aufgrund einiger solcher kunden und zwecks der schlechtwetterzeit soweit das ich hartz4 beantragen muss um über die runden zu kommen.(leider) es wurde mir gesagt das wenn ein/einige dieser speziellen kunden mir nun doch stotterweise etwas geld von den seit monaten offenen rechnungen bezahlen das es dann vom leistungsträger angerechnet/verrechnet wird.nun kommt meine frage:???
stimmt das so?hat das seine richtigkeit? denn es waren ja auch ausgaben wie sprit,auto,maschienen,material,arbeitskraft usw.welches ich vorstrecken musste um die aufträge auszuführen.gibt es da nicht die möglichkeit davon doch etwas mehr zu behalten? schließlich habe ich die leistung ja monate vor dem antrag erbracht und auch die rechnungen vorher gestellt.(gleich vorweg,es sind keine riesen summen(vielleicht 100-150€) die ich, wenn überhaupt, stotterweise erhalten würde und sie reichen auch nicht um ohne hartz4 auszukommen.)für mich wären diese gelder aber wichtig um mit meiner selbständigkeit weitermachen zu können.
mfg willi
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  #2  
Alt 20.01.2009, 08:34
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Ort: Hinter den 7 Bergen...
Beiträge: 1.729
Standard

Bei Selbstständigen erfolgt ja die Berechnung anhand des Vordruckes EKS. Das heisst, wenn du jetzt einen Antrag stellst, musst du dein Einkommen monatsweise für die nächsten 6 Monate schätzen...Anhand dessen wird ein Durchschnittseinkommen gebildet..Etwaige Zuflüsse aus der Vergangenheit wären dann auch einzutragen...

Gruß
Enibas
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  #3  
Alt 20.01.2009, 08:46
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Registriert seit: 20.01.2009
Beiträge: 2
Standard

moin enibas,das habe ich auch gemacht,indem ich null angegeben habe weil es so aus sah das dat ganze wohl nur über anwalt u gericht klappen würde.ich habe den sachbearbeiter aber auch darauf hingewiesen das ich noch außenstände habe! sie haben ja auch meine beste freundin(nicht meine freundin,wirklich nicht)mit der ich zusammen ne wg habe voll mit angerechnet.das hat den nachteil das ich nur 290,-bekomme inkl. miete und somit nur miete zahlen könnte oder mein auto,welches ich aber nicht zurück geben kann da ich es für die arbeit ja brauche.das heist der stress mit ihr war vorprogrammiert.

gruss willi
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Stichworte
hartz4, selbständigkeit

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