| |
| |||||||
| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
| |||
| |||
| Hallo, ich habe ein großes Problem,ich bin selbständig und habe mich vor einiger Zeit getrennt von meinem Lebenspartner.Ich habe noch ein Haus (200m²Wohn fläche)abzuzahlen und bin alleinstehend mit 3 Kindern! Mein Umsatz im Monat ist ungefähr 3000 euro im Monat manchmal weniger meine fixkosten für das Haus sind mind monatlich 1500 euro und für das Geschäft genauso! ich bin sehr verzwifelt und weiß einfach nicht mehr weiter ich schuffte mir den Buckel wund und kann kaum das essen auf den Tisch bringen für mich und meine Kinder und weiß erst recht nicht mehr wie ich meine Rechnungen zahlen soll wie versicherungen und sowas!Ich bin wirklich am ende! Mit dem hausverkauf klappt das auch nicht weil das noch zu hoch belastet ist! Wir wohnen in einer gegend wo häuser schlecht verkaut werden! Mit der Bank über eine umschuldung zu reden war auch ein fehlversuch da meine bilanzen zu schlecht sind! Aber wenn man harz vier beantragen würde dann ist doch mein Haus bestimmt zu groß und zu teuer!! aber wie gesagt mit dem verkauf läuft das auch nicht!!Kann mir da jemand weiter helfen, ich weiß keinen rat mehr??????Lg mel |
|
#2
| ||||
| ||||
| Bekommen die Kinder Unterhalt? |
|
#3
| |||
| |||
| Ein schwieriges Problem. Das Haus ist zu groß, da hast Du sicher Recht, also müsste es verwertet werden. Gehört Dir das Haus allein, oder hat Dein Ex-Lebenspartner auch noch Miteigentum? Verwertung ist jedoch nicht unbedingt das Maß aller Dinge. Wenn die Verwertung unwirtschaftlich wäre, könnte es wohl eine andere Regelung geben müssen. Durch die Verwertung sollst Du ja in die Lage versetzt werden, zumindest für einige Zeit, Deinen Lebenunterhalt aus dem verwerteten Vermögen zu decken. Ich gehe mal davon aus, dass alle auf dem Haus liegenden Belastungen im Grundbuch abgesichert sind. Wenn jetzt aber, um nur ein Beispiel zu nennen, das Haus mit € 300.000 belastet ist, der mögliche Erlös wegen der derzeit schlechten Zeit für Immobilenverkäufer aber auch in etwa nur € 300.000 beträgt, dann würde das Ziel der Verwertung nicht erreicht werden können, Du könntest also das Haus unter Umständen retten. Ob dies für Dich wünschenswert ist, steht auf einem anderen Blatt, denn die ARGE wird Dir in diesem Fall nicht die Kreditzinsen in voller Höhe übernehmen, Tilgung ohnehin nicht (außer in sehr eng begrenzten Ausnahmefällen). |
|
#4
| |||
| |||
| ja für meine Kinder bekomme ich ein wenig unterhalt, ich werde es wohl ausprobiere müssen so kann das nicht weiter gehen.Mit meine gesammten einnahmen komme ich gerade hin alle kosten zu decken aber ware für das geschäft hab ich noch nicht dabei und essen für uns auch nicht! das Haus ist mit knapp 100000 belastet! Ich hab mir mal so einen vordruck vom amt ausgedruckt zum ausfüllen und mehr als nein sagen können die ja auch nicht!sonst muss ich es darauf ankommen lassen den abtrag nicht mehr zu zahlen und das haus versteigern zu lassen??? Ach ich weiß doch auch nicht was das beste wäre |
|
#5
| |||
| |||
| ach so ja ich bin alleineigentümer des hauses |
|
#6
| ||||
| ||||
| Was ist mit Untervermietung? 200qm sind doch sicherlich mehr als eine Wohneinheit?? Turtle |
|
#7
| |||
| |||
| das funktioniert nicht da reicht entwerder oben oder unten der platz nicht für uns aus und der neue mieter will bestimmt n icht mit einer überall durchlaufenden familie zusammen wohnen und ich hab auch keine freunde oder bekannten die hier mit einziehen würden |
|
#8
| ||||
| ||||
| Zitat:
Könnt ihr mit Unterhalt und Kindergeld euren Lebensunterhalt sichern, evtl. noch mit Lastenzuschuß? Was ist mit einer Umfaninzierung, € 1500 Kosten bei einer Belastung von nur € 100.000 erscheint mir sehr hoch. |
|
#9
| |||
| |||
| hallo mheide, Das Problem ist nicht so einfach. Tilgung interessiert die Arge sowieso nicht. Dann ist das Haus mit 200qm nicht mehr angemessen, also werden wohl auch die Nebenkosten nicht in voller Höhe anerkannt. 1500 Euro Fixkosten fürs Geschäft sind auch nicht grad wenig. Hast du einen laden, Büro gemietet weil das so hoch ausfällt? Bei den Anerkennen von Betriebsausgaben funktioniert das auch nicht immer wie gewünscht..... Also ich glaube nicht das du dir viel Hilfe von der Arge erwarten kannst. Weil du einfach viele komplizierten Fälle gleich in einen kombinierst und so Sachen wie zu großes Haus, mit so hoher Belastung halt auch die Allgemeinheit nicht dafür zuständig ist. das Einkommen wäre ja im Grunde nicht schlecht. Mir erscheinen auch die Fixkosten recht hoch. Für Haus und für Geschäft. Wie setzten sich den die 1500 Euro jeweils zusammen? Einen Großteil beim Haus werden wohl auch die Nebenkosten ausmachen und ich weiß schon die sind nicht ohne. Von der Grundsteuer bis hin zur Gebäudeversicherung. Das summiert sich ganz schön. Trotzdem das ganze jetzt ganz nüchtern betrachtet. Mit deinem Einkommen kannst du das Geschäft am laufen halten und das große Haus erhalten und abbezahlen. Dazu hast du normalerweise ja noch das Kindergeld und den Unterhalt für die Kinder das dir noch zum Leben bleiben würde. Aber es fragt sich dann auch, ist das GEschäft noch erhaltenswert wenn es sich knapp selber trägt ? SInd alle Versicherungen, Belastungen von nöten, evtl. kann man sich durch einen Wechsel auch oft gutes Geld sparen. WEil wenn von 3000 Euro Umsatz noch 1500 Euro Gewinn bleiben, 1500 Euro Plus Kindergeld und unterhalt ist einiges........ gut über 2000 Euro für 4 Leute. Damit wäre locker zum auskommen, wenn dich das Haus nicht arm fressen würde. Und da eben vom Haus fast nix anerkannt werden wird, wirds wohl kaum aufstockendes ALGII geben. Also mußt du anders an die Sache rangehen - wie Ausgaben reduzieren und der Bank einfach Druck machen. Liebe Grüsse - der nachtvogel - |
|
#10
| |||
| |||
| Lass Dich bitte nicht verrückt machen. Auch wenn hier erklärt wird, von den Hauskosten würde "fast nichts" anerkannt, so ist das nur die halbe Wahrheit. So lange, wie das Haus nicht verwertet werden kann, aus welchen Gründen auch immer, stehen Dir zumindest die Kosten für eine angemessene Unterkunft zu und es steht Dir und den Kindern natürlich auch ALG 2 zu. Einkommen/Gewinn/Unterhalt/Kindergeld wird hier allerdings gegengerechnet. Da aber wohl die Verwertung des Hauses erwartet wird, erhälst Du diese Leistungen zunächst mal nur als Darlehen, abzutragen aus dem Erlös der Hausverwertung. Und die "Kombination komplizierter Fälle" ist auch kein hinreichender Grund, hier gleich mal "wenig" von der ARGE zu erwarten. Es mag auch bei den ARGEn Sachbearbeiter geben, die sich sogar über einen etwas komplizierteren, aus dem täglichen Allerlei herausragenden Kunden freuen und sich nach Kräften bemühen, diesen durch den Dschungel der SGB Vorschriften zu lotsen. Also bleib Optimist, stell einen ALG II Antrag und dann sieht man weiter. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| |