Selbständig: Erwartete Zahlungen anrechenbar? Hallo,
ich bin Harzer, selbständig und beziehe Leistungen. Einige Berechnungszeiträume seit 2006 wurden bisher nicht endgültig abgerechnet, mit berechtigten Rückforderungen der ARGE ist deshalb zu rechnen. Deshalb habe ich die meiner Ansicht nach zuviel gezahlten Beträge auch nicht ausgegeben, sondern halte diese für die Begleichung entsprechender Forderungen bereit.
Nun soll ich aber mal wieder im Rahmen eines Auskunftsersuchens erklären, dass mein Vermögen nicht die zulässigen Freibeträge übersteigt. Und das verursacht doch einige Bauchschmerzen.
Denn mein Kontostand ist eindeutig über dem für mich relevanten Freibetrag, aber er ist es nur deshalb, damit ich die Rückforderungen der ARGE und natürlich auch die Forderungen des FA nach vereinnahmter USt. erfüllen kann!
Konkrete Frage: Mein Schonvermögen ist derzeit "X", mein Kontostand ist derzeit "X" plus erwartete Rückforderungen seitens der ARGE" und zu leistende USt.-Zahlungen an das FA.
Mache ich mich strafbar, wenn ich angebe, dass sich meine Vermögensverhältnisse nicht geändert haben - also, dass ich meinen Lebensunterhalt eben nicht aus meinem Vermögen bestreiten kann?
Sollte eine Antwort auf meine Frage bereits existieren, dann - sorry! - , und ich wäre für einen Link in den entsprechenden Fred sehr dankbar. :-)
VG HHE |