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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 10.06.2010, 22:16
HHE HHE ist offline
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Registriert seit: 10.06.2010
Beiträge: 1
Standard Selbständig: Erwartete Zahlungen anrechenbar?

Hallo,

ich bin Harzer, selbständig und beziehe Leistungen. Einige Berechnungszeiträume seit 2006 wurden bisher nicht endgültig abgerechnet, mit berechtigten Rückforderungen der ARGE ist deshalb zu rechnen. Deshalb habe ich die meiner Ansicht nach zuviel gezahlten Beträge auch nicht ausgegeben, sondern halte diese für die Begleichung entsprechender Forderungen bereit.

Nun soll ich aber mal wieder im Rahmen eines Auskunftsersuchens erklären, dass mein Vermögen nicht die zulässigen Freibeträge übersteigt. Und das verursacht doch einige Bauchschmerzen.

Denn mein Kontostand ist eindeutig über dem für mich relevanten Freibetrag, aber er ist es nur deshalb, damit ich die Rückforderungen der ARGE und natürlich auch die Forderungen des FA nach vereinnahmter USt. erfüllen kann!

Konkrete Frage: Mein Schonvermögen ist derzeit "X", mein Kontostand ist derzeit "X" plus erwartete Rückforderungen seitens der ARGE" und zu leistende USt.-Zahlungen an das FA.

Mache ich mich strafbar, wenn ich angebe, dass sich meine Vermögensverhältnisse nicht geändert haben - also, dass ich meinen Lebensunterhalt eben nicht aus meinem Vermögen bestreiten kann?

Sollte eine Antwort auf meine Frage bereits existieren, dann - sorry! - , und ich wäre für einen Link in den entsprechenden Fred sehr dankbar. :-)

VG HHE
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  #2  
Alt 11.06.2010, 10:58
Benutzerbild von Spejbl
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Registriert seit: 05.03.2010
Ort: Sachsen
Beiträge: 919
Standard Rückzahlung an ARGE mit SB abstimmen

Da wäre es sinnvoll, mit der ARGE abzuklären, wieviel zurückzuzahlen wäre. Dann den Betrag an die ARGE erstatten. Mal Termin bei ARGE machen und Sachverhalt klären bzw. wenn möglich, abschliessen.
__________________
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