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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 29.01.2010, 19:43
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Registriert seit: 29.01.2010
Beiträge: 3
Standard Selbständig-Anrechnung ;einkommen,Zuschuss

Hallo Zusammen,
mein Mann hat sich zum 01.01.2010 selbständig gemacht. Hierzu hat er sowohl Einstiegsgeld bewilligt bekommen und auch einen einmaligen Zuschuss i.h. von 2000€.
Zusätzlich hat er bei der Bank ein Darlehen i.H. von 10.000€ aufgenommen.
Das Darlehen wurde im Dezember dem Geschäftskonto gutgeschrieben. Den Zuschuss erhielten wir im Januar. Mein Mann hat eine Pizzeria gekauft - einen Teil hat er schon im Dezember gezahlt, den Großteil aber im Januar. Außerdem haben wir andere, notwendige Betriebsausgaben bereits im Dezember getätigt.
Wie verhält es sich nun mit der Berechnung für die ARGE?
Darf ich die Ausgaben, die im Dezember getätigt wurden, mit in den Januar nehmen, weil er erst seit Januar auch selbständig ist? Was ist mit dem Darlehen? Gilt nicht auch hier das berühmte Zuflussprinzip?Und ist ein Bankdarlehen überhaupt eine Betriebseinnahme für die ARGE? Habe bisher nämlich gar nichts darüber gefunden.
Das 2.Problem: Die Zahlen aus dem vorgelgten Buisnessplan weichen auf der Einnahmeseite erheblich von der Realität ab. Also im Buisnessplan habe ich einen Tagesumsatz von 250€ durchschnittlich zugrunde gelegt. Tatsächlich erzielen wir nur durchschnittlich die Hälte. Ich habe also den Folgeantrag und die Anlage EKS entsprechend nach den tatsächlichen Zahlen ausgefüllt und abgegeben. Darf die Teamleiterin tatsächlich mir die Leistungen verwehren, weil Sie die fiktiven Zahlen aus dem Buisnessplan nimmt? Denn genau das will sie offenbar tun. Und darf sie uns erpressen, indem sie sagt, wir erhielten die 2000€ nur als Zuschuss, wenn wir komplett für mind. 1 Jahr aus dem Leistungbezug rausfielen, sonst müssten wir dZuschuss zurückzahlen. Bewilligungsbescheid liegt bereits vor. Vielen Dank für Eure Hilfe. Eure Yvonne
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  #2  
Alt 29.01.2010, 20:04
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Beiträge: 3.120
Standard

Aua, derzeit nur 50% des geplanten Umsatzes, das schmerzt.

Bevor ich Deine Fragen beantworte - nie, nie, nimmer nicht mit der ARGE telefonieren, alles schriftlich - und wenn Du da hin musst, immer mit einem Begleiter. Denn wenn ich Dein Posting lese, der SB trau ich keine 2 cm über den Weg.

Also:

Kosten kannst Du leider erst ab Januar ansetzen, die im Dezember gelaufenen Ausgaben, werden beim ALG II leider nicht merücksichtigt.

Darlehen sind kein Einkommen (auch wenn es da einige abweichende Meinungen zu gibt, aber die lassen wir mal draußen vor)

Darlehenszinsen und Tilgung sind natürlich Betriebsausgabe

Die SB darf an Deinen geschätzten Zahlen (vorläufige EKS) nicht einen Deut rumändern. Wird aber trotzdem gerne mal gemacht, entbehrt aber absolut jeder Rechtsgrundlage.

Die Aussage, der Zuschuß nach § 16c SGB II werde nur gegeben, wenn Ihr mindestens für 1 Jahr aus dem Bezug rausfallt ist faolsch - deswegen ja mein Rat am Beginn. Einer SB, die solch einen Blödsinn verzapft, traue ich noch anderen Blödsinn zu.


Ich hab keine Ahnung, mit welchen Umsatzrenditen man im Pizzagewerbe so rechnet, aber heftiges Daumendrücken dürfte nicht fehl am Platze sein.
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  #3  
Alt 29.01.2010, 20:22
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Beiträge: 3
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Danke erstmal für Deine Antwort.
So in etwa hatte ich mir das auch gedacht.
Die Teamleiterin geht ja noch weiter: sie hatte mir eine Berechnung zugeschickt, in der Sie neben dem Zuschuss, auch das Darlehen als Einkommen angerechnet hat. Zusätzlich auch die Privateinlagen, welche ich als Eigenkapital in den Buisnessplan aufgenommen habe wurden da als Einnahmen angerechnet. Den Eigenverbrauch hat sie mal eben mit 960€ angesetzt, laut Vorgabe vom Finanzamt liegt der bei 160€. Die Lesitungen für Februar wurden einfach nicht gezahlt, weil die Teamleiterin persönlich über die Weiterbewilligung entscheiden möchte und die kommt erst am 10. wieder. Vorher war halt unserer Sachbearbeiter 3 Wochen krank. Mein Mann ist dann persönlich gegangen und zumindest für Februar haben wir das geld bekommen. Ich vermute, das wird noch richtig lustig werden
Aber die Umsätze werden steigen, man muss sich doch erst einen Namen machen und dann können die andere ärgern und behandeln, als wären wir nichts wert.
Grüße
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  #4  
Alt 29.01.2010, 20:44
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Das liest sich wieder nach "überragendem Sachverstand" auf Seiten der ARGE.

Ich vermute auch, da wirst Du noch mach Spaßiges erleben.
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  #5  
Alt 23.02.2010, 20:59
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Beiträge: 2
Standard Selbständig-Anrechnung ;einkommen,Zuschuss

Hallo

möchte dir auch noch einpaar Tipps mit geben lasse dir alles gegenzeichnen oder abstempeln du brauchst beweise wenn du dann mal soviel verdienst das du die Hilfe zurückzahlen darfst.
So geht es mir gerade von mir sind ganze Ordner im amt verschwunden.
nun geht es vor das Verwaltungsgericht.
Im Jahr 2006 hatte ich ein ganz schlechtes Jahr und meine Lebenspartnerin war auf Hartz4 nun habe ich sage und schreibe 3000€ im ganzen Jahr 2006 verdient das meiste davon im Dezember nun Kahm 2008 die arge zu mir bitte zahlen sie ( ich 1200€ meine Freundin 900€) zurück .Die arge sagt ich hätte jeden Monat eine Bwa machen müssen was ich auch habe nur leider sind sie in der arge nie angekommen.

meinen Anwalt zahle ich aber nicht sondern der Staat
den damals war ich ja bedürftig

Mit Hartz4 zu leben bedeutet zustudieren
könnte nun selbst Sachbearbeiter werden
Viel glück noch du kannst es gebrauchen
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Stichworte
einkommen, einnahmenüberschuss, existenzgründung, zuschuss

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