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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 12.03.2010, 09:02
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Registriert seit: 12.03.2010
Beiträge: 2
Standard Selbständig & Hartz IV

Wer kann mir folgende Fragen beantworten?

Bin ich als langjährig Selbständiger und seit einiger Zeit sogn. "Aufstocker" (weil meine Frau kein Einkommen mehr hat und meine selbständige Tätigkeit im Moment zu wenig Gewinn abwirft) plötzlich ein "Langzeitarbeitsloser"? Bisher habe ich von keiner Seite darauf eine Antwort bekommen! Wie ist die Rechtslage?

Kann mich die Behörde (Kommunale Arbeitsagentur) zwingen meine selbständige Tätigkeit aufzugeben?

Gibt es festgelegte Mindest-Einkommensgrenzen für Selbständige (Aufstocker), die man mindestens erreichen muss, um weiterhin selbständig arbeiten zu können? (Erfolgszwang sonst Berufsverbot?)

Kann man mich zwingen an einer monatelangen Maßnahme der "Perspektive 50+" (eine sogn. "Aktivierungsmaßnahme für Langzeitarbeitslose über 5o Jahre") teilzunehmen, auch wenn meine Selbständigkeit dadurch massiv behindert und gefährdet würde?

Über fundierte Hinweise würde ich mich freuen!

Kladi
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  #2  
Alt 12.03.2010, 09:33
Benutzerbild von Musiker
Moderator
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.842
Standard

Da du mit deiner Selbständigkeit nicht arbeitslos ist, kannst somit auch nicht langzeitarbeitslos sein.

Zur Aufgabe deiner Selbständigkeit kann dich keiner zwingen. Du bist aber gesetzlich verpflichtet, alles zu tun, um deine Hilfebedürftigkeit zu beenden. Das wäre alternativ auch die Aufnahme einer Beschäftigung als Arbeitnehmer.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #3  
Alt 18.03.2010, 15:44
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.03.2010
Beiträge: 5
Standard Ablehnungsbescheid wegen Selbstständigkeit über die ARGe

Ich weiss leider nicht wo dieses Thema hier hingehört deswegen probiere ich es mal hier.
Ich bekomme Hartz IV und kann aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr jeden Job ausüben (Belege usw.hat die ARGE). Vor ca zwanzig Jahren habe ich Hauswirtschafterin gelernt und kann diesen Beruf nicht mehr ausüben. Einige Jahre später habe ich als Piercerin in einem Tattoo/Piercingstudio gearbeitet. Aus betriebwirtschaftlichen Gründen wurde mir dann gekündigt.
Sowiet so gut..
Im Februar 2009 habe ich einen Job als *Rundumbetreuerin* einer älteren Dame angenommen jedoch hatte mich ihr Neffe(Bevollmächtigter) niemals Sozialversichert usw obwohl das mdl unter Zeugen vereinbart wurde. Also ging ich zum Anwalt und zog vor Gericht. Bis Dato ist in dieser Hinsicht noch nichts geklärt und ich bekomme Hartz IV.
Ende letztens Jahes teilte ich meiner Jobvermittlerin mit dass ich mich gerne als Piercerin mit Gasttätowierern Selbstständig machen würde. Alle Forderungen (Besuch des EZG,rentabilitätsvorschauen etc) habe ich erfüllt. Da die Zusage aber vom EZG abhängt hat dieser Mensch eine negative Stellungnahme abgegeben. Was mich letztendlich daran ärgert ist,dass dieser Mensch meine konkrteten FRagen nicht beantworten konnte,mir keineswegs bei der Rentabilitätsvorschau half und sich zudem noch in seiner Freizeit mit seinen Freunden über mich unterhalten hatte. Diese rieten ihm dann mein Vorhaben sein zu lassen. Trotz Unternehmensberater den ich in meiner Verzweiflung wegen dieser Rentabilitätsvorschau hinzuzog usw hat er es abgelehnt.
Nun will ich Widerspruch einlegen aber weiss dass dieser dann bei dem wahrscheinlich auf dem Tisch liegen wird..
Kann mir da evtl jemand Tipps geben....


LG
Poisenangel05
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  #4  
Alt 18.03.2010, 16:10
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
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Was ist EZG? Wer hat eine negative Stellungnahme abgegeben und wieso sollte ein Widerspruch bei einer externen Person (ich versteh es so, dass die Person von der EZG? eine negative Stellungnahme erteilt hat?) auf dem Tisch landen?

Turtle
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  #5  
Alt 18.03.2010, 16:14
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.03.2010
Beiträge: 5
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EZG heisst Existenzgründungs-Büro womit meine zuständige ARGE zusammenarbeitet bzw die das OK geben müssen/Können wegen Selbstständigkeit
Ja,soweit ich weiss wird der Widerspriuch erst bei meiner Jobvermittlerin landen und dann bei dem EZG..
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  #6  
Alt 18.03.2010, 16:21
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
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Quatsch. Ein externer Dritter hat mit einem Widerspruch nichts zu tun. Es wird höchstens von dort nochmal eine Stellungnahme angefordert. Ansonsten kannst du dich gern selbständig machen, es gibt nur halt keine Hilfen (Einstiegsgeld, Darlehen) vom Amt.

Turtle
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  #7  
Alt 18.03.2010, 16:31
Neuer Benutzer
 
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Beiträge: 5
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Sehe ich nicht so ganz.
Sicher bekommt den Widerspruch meine Jobvermittlerin und sicher ist auch dass ich dann zum x-mal zum EZG muss..
Einstiegsgeld und Darlehen hätte ich auch bewilligt bekommen wenn derjenige mir das grüne Licht gegeben hätte... Das war ja schon alles mdl geklärt mit meiner Jobvermittlerin und meinem ARGE - Sachbearbeiter
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  #8  
Alt 18.03.2010, 16:38
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
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Sehe ich aber so, ich arbeite rein zufällig auch in einer Widerspruchsstelle und Widersprüche gehen schon allein aus Datenschutzgründen externe Personen gar nichts an! Ich weiß schon, was ich schreibe!

Fakt ist, dass man offensichtlich von einer fachkundigen Stelle deine Selbständigkeit als nicht erfolgversprechend ansieht. Das bedeutet, dass man die Selbständigkeit von Amts wegen nicht fördern wird. Verbieten kann sie dir aber niemand. Du würdest weiter ALG 2 erhalten und müsstest halt alle 6 Monate deine Einnahmen und Ausgaben (EKS) abgeben, damit man deinen ALG 2 Anspruch überrechnet.

Turtle
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  #9  
Alt 18.03.2010, 16:53
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Beiträge: 5
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Sicher kann mich mich Selbstständig machen - keine Frage.
Fakt ist das ich diesen Menschen vom EZG nicht für Fachkompetent halte weil er mir auf meine bohrenden Fragen keine wirkliche Auskunft geben konnte, das heisst wenn ich ausser seines Standartprogrammes eine Frage stellte wurde er sehr unwirsch. Ich musste mein Konzept dreimal umschreiben trotz Unternehmensberater,mir Sprüche anhören Frau X wollen sie mich dann noch ein Jahr weiter ertragen?, Frau X ich habe mich mit meinen Freunden über ihr Vorhaben unterhalten und die rieten davon ab..
Naja,wie gesagt ich werde Widerspruch einlegen bei meiner Jobvermittlerin und werde mich zeitgleich bei seinem Dienstleiter über ihn beschweren.
Ich habe alle Auflagen etc erfüllt und selbst meinen Unternehmenberater hält dieser Mensch nicht für Fachkompetent.
Fakt ist,dass ich von Anfang an nicht mit ihm unbedingt zurecht kam jedoch immer sachlich und freundlich blieb. Nachfragte wenn ich etwas genauer wissen wollte und dann zur Antwort bekam: Schauen sie im Internet nach...

Poisenangel05
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  #10  
Alt 18.03.2010, 17:01
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
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Dann geh halt in Widerspruch. Was willst du mit dem Widerspruch erreichen? Dass man dir trotz massenhaft schon bestehender Piercing und Tattoostudios an jeder Ecke EGZ und Einrichtung des Studios bezahlt? Du weißt schon, dass es darauf keinen Rechtsanspruch gibt? Wo liegt eigentlich bei deinen gesundheitlichen Einschränkungen der Unterschied zwischen so einer Tätigkeit und der hauswirtschaftlichen Arbeit? Auch in so einem Studio muss man penibel sauber machen und auch da hat man wechselnde Arbeitshaltung, teilweise auch Zwangshaltungen. Allein schon aufgrund deiner gesundheitlichen Einschränkungen könnte es hier Probleme geben.

Turtle
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Stichworte
aufstocker, berufsverbot, perspektive 50 +, selbständigkeit

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