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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 28.11.2010, 18:30
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Beiträge: 2
Frage sehr spezielle Zweitausbildungsförderung

Hey,
ich würde gerne wissen, ob und überhaupt ich eine Förderung erhalte. Ich habe mich schon durch sämtliche Foren gekämpft, aber eine konkrete Antwort zu meinem "speziellen Fall" habe ich nicht bekommen. Um produktive Vorschläge erhalten zu können, beschreibe ich meine aktuelle Situation in ein paar Zeilen:

Ich bin 22 Jahre alt, Fachabitur und wohne schon seit 5 Jahren in einer eigenen Wohnung. Einziges Elternteil wohnt über 100km von mir entfernt.

Nach dem Fachabitur habe ich gezwungenermaßen eine kaufmännische Ausbildung abgeschlossen. Kein Azubi wurde übernommen, so dass ich ein jahr arbeitslos war. Arbeitslosengeld I + Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes von der ARGE wurde übernommen. Bis zu diesem Sommer, dort habe ich mich dazu entschlossen auf ein Gymnasium, Fachbereich Wirtschaft zu gehen, um mein Abitur nachzuholen. Im Anschluss möchte ich Wirtschaftswissenschaften oder Wirtschaftspsychologie studieren, welches nicht auf einer Fachhochschule zu erlennen ist.

BAB kann ich nicht beantragen, da Zweitausbildung. Schüler-Bafög wurde abgelehnt, da ich Waisenrente + Unterhalt von einem Elternteil erhalte. Wohngeld erhalte ich auch nicht, da ich nicht den Mindestbetrag verdiene um eine Förderung zu bekommen. Nun lese ich, dass auch Hartz IV bei Zweitausbildung nicht in Frage kommen könnte?!

Bleiben mir dann wirklich lediglich Kindergeld + Waisenrente an staatlicher Förderung, bei eigener Wohnung, nur geringer elterlicher Unterstützung und U25?

Was könnte ich ggf. beantragen? Bzw. hat jemand eine Idee, wie ich das Problem lösen könnte?

Vielen Dank im Voraus.

Beste Grüße

T. Grünfelder
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  #2  
Alt 28.11.2010, 18:43
Benutzerbild von Turtle1972
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Beiträge: 18.988
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Da die Schulform anscheinend bafögförderfähig ist, gibt es kein ALG 2 für dich. Maximal einen Mietzuschuss nach § 22 Abs. 7 SGB II. Und das auch erst ab 2011, da bis Ende 2010 die Bedingung für den Mietzuschuss ist, dass man auch tatsächlich Bafög erhält. Ab nächstes Jahr nicht mehr, wenn die Gesetzesänderung so bleibt.


Turtle
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  #3  
Alt 28.11.2010, 20:21
woodchuck
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Zitat:
Zitat von Grünfelder Beitrag anzeigen
BAB kann ich nicht beantragen, da Zweitausbildung.
BAB erhälst du auch deshalb nicht, weil das keine betriebliche Ausbildung ist.

Zitat:
Zitat von Grünfelder Beitrag anzeigen
Schüler-Bafög wurde abgelehnt, da ich Waisenrente + Unterhalt von einem Elternteil erhalte.
Schüler-BAföG wurde vermutlich nicht abgelehnt, weil du Unterhalt erhälst, sondern weil dein Elternteil zuviel verdient.

Vielleicht kannst du ab 2011 einen Zuschuss von der Arge bekommen, aber mehr Förderung gibt es nicht.

Zitat:
Zitat von Grünfelder Beitrag anzeigen
Bleiben mir dann wirklich lediglich Kindergeld + Waisenrente an staatlicher Förderung, bei eigener Wohnung, nur geringer elterlicher Unterstützung und U25?
Was könnte ich ggf. beantragen? Bzw. hat jemand eine Idee, wie ich das Problem lösen könnte?
Was ist den genau das Problem, sprich wie hoch ist deine finanzielle Lücke? Immerhin hast du Halbwaisenrente, Kindergeld und Unterhalt.
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  #4  
Alt 29.11.2010, 20:40
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Beiträge: 2
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der Unterhalt deckt exakt die Miete, wenn ich die Nebenkosten wie z.B.Telefon/Internet, Fahkarte, Strom, Wasser, usw. von der Waisenrente und dem Kindergeld abziehe, dann bleiben noch knapp EUR 100,00 übrig. Mehr als einen 400-Job kann man während der Schulzeit nicht annehmen. Dort kommt es nie zu dem maximalen Verdienst, so dass ca. EUR 350,00 - EUR 400,00 im Monat zur Verfügung stehen.

Gibt es da dann wirklich keine weitere Förderung?

Als Arbeitsloser wurde die Wohnung und Arbeitslosengeld I bezahlt und als Schüler in Zweitausbildung, der etwas für seine Bildung und für sein Leben investieren möchte wird widerrum nicht gefördert?
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  #5  
Alt 29.11.2010, 20:43
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
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Nein, die Person kann ja arbeiten gehen und seinem Bildungswunsch abends nachgehen, so wie es viele andere auch machen (z. B. Abendschule, Fernschule).

Außerdem habe ich den Eindruck, dass du bei deinen Einnahmen aus Unterhalt, Waisenrente und Kindergeld doch auf einem ziemlich hohen Niveau jammerst, auch wenn du keine Zahlen nennst.

Turtle
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Stichworte
arge, bafög, eigene wohnung, hartz iv, zweitausbildung

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