| |
| |||||||
| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
| |||
| |||
| Hallo, meine Situation ist relativ komplex, deswegen poste ich direkt einen neuen Beitrag. Ich bin Studentin, bekomme ein Stipendium (ca. 700€/Monat) um arbeite als studentische Aushilfe (ca. 700€/Monat). Darüber hinaus bin ich schwanger und werde Alleinerziehend sein, Geburtstermin ist Mitte Mai. Ich werde bei der Geburt 27 Jahre alt sein. Bis März bekomme ich noch mein Stipendium, für April nicht mehr da dann mein erstes Urlaubssemester beginnt und das Stipendium während Urlaubssemestern nicht gezahlt wird. Ab Mitte April höre ich auf zu arbeiten und gehe in den Mutterschutz. Dazu kommt noch so ein kleines "Vermögensproblem". Ich habe noch angelegtes Geld, welches dank der Finanzkrise von 10.000€ auf 9.000€ geschrumpft ist. Es ist noch angelegt, da ich hoffe es kommt noch ein bischen was an Zinsen zurück. Parallel dazu habe ich ca. 9.000€ Schulden bei der KfW (Bildungskredit) welche ich spätestens ab 09/10 zurückzahlen muss. Von dem angelegten Geld wollte und will ich die KfW ausbezahlen. Damit wäre das Vermögen weg. Ich habe Anspruch auf Elterngeld und habe bis 09/09 Vollzeit gearbeitet. Ich schätze meinen Anspruch auf ca. 700€, der Überschuß würde ja wohl in jedem Fall auf ALG II angerechnet werden. Die Vaterschaft ist noch nicht anerkannt. Ich werde den Vater angeben. Ich kann noch keine Prognosen über Verlauf der Vaterschaftsanerkennung und Zahlungsbereitschaft seinerseits anstellen. Wann beantrage ich wie ALG II? Ich brauche ja schon ab April Unterstützung, habe aber kurzzeitig noch Einkommen bzw. Mutterschaftsgeld. Wie geht es nach dem Mutterschutz mit ALG II weiter? Wie gehe ich am besten mit meinem Vermögen um? Wieviel Vermögen steht mir zu? Steht dem Ungeborenen schon etwas zu? Gibt es Mehrbedarf für Schwangere und Zuschüsse zur Erstaustattung? Ach ja, meine Plan ist es, zwei Urlaubssemster zu nehmen und danach wieder zu studieren. Dann ist auf jeden Fall das Stipendium wieder da. Wie sieht es während des Studiums mit Zuschüssen für mich und für das Kind aus? Ich weiß noch nicht, in welchem Umfang ich dann wo arbeiten kann... Vielen Dank fürs lesen und ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand hier helfen kann. Viele Grüße Mandana |
|
#2
| ||||
| ||||
| Vermögensfreitrag sind 150 Euro pro Lebensjahr + einmalig 750 Euro. Der Freibetrag des Kindes ist nicht auf dich übertragbar. Damit ist derzeit dein Vermögensfreibetrag bei 4.800 Euro. Du liegst also weit darüber, d. h. es wird keine Hilfen für dich geben, bis dieses übersteigende Vermögen verbraucht oder ALG2-sicher in einer nicht vor dem Rentenbeginn abgreifbare Form angelegt ist. Dass du damit irgendwann mal deine Verbindlichkeiten bezahlen willst, interessiert nämlich nicht. Turtle |
|
#3
| |||
| |||
| Hallo Turtle, vielen Dank für Deine Antwort. Ich werde natürlich vor April das festgelegte Geld an die KfW überweisen. Somit ist dieses Vermögen dann weg. Anderenfalls hätte ich ab September dann so ziemlich nichts mehr zum leben, egal ob mit oder ohne AlG II. Wie sieht Deine Antwort dann aus? Viele Grüße Mandana |
|
#4
| ||||
| ||||
| Ist denn das festgelegte Geld an die Kfz zur Sicherheit des Kredites abgetreten oder ist das deine freie Entscheidung, das Geld dorthin zu überwiesen, obwohl du eine andere Rückzahlungsmöglichkeit hast? Soll heißen: Wenn du dich ggf. selbst vermögenslos machst, obwohl das nicht sein muss, dann könnte man das als schuldhaftes Verhalten auslegen. Turtle |
|
#5
| |||
| |||
| Ich habe bei der KfW ein Bildungsdarlehen welches zwei Jahre zins- und tilgungsfrei ist. Ab September (da sind die zwei Jahre rum) wird es verzinst und ich muss anfangen zu zahlen. Soweit ich es überblicke, müsste ich dann 128€ monatlich an die KfW zahlen und insgesamt weitaus mehr als das, was ich denen im Moment schulde. Ist Deine Frage damit beantwortet? Ich mache mich nicht vermögenslos, ich schütze mich vor höheren Schulden durch anfallende Zinsen. |
|
#6
| ||||
| ||||
| Also, es kann folgendes passieren: A) Die ARGE sagt, dass du dich schuldhaft hilfebedürftig gemacht hast, weil du ohne große Notwendigkeit dein Vermögen zur Schuldentilgung verwandt hast, obwohl du wusstest, dass du dann deinen Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten kannst. Dann kann folgendes passieren: A)a) Die ARGE lehnt deinen Antrag ab. Das wäre falsch, da du ja wirklich nichts zum Leben hast, du müsstest also in Widerspruch und Klage und, da du dringend Geld brauchst, ganz schnell beim zuständigen Sozialgericht einen Antrag auf einstweilige Anordnung stellen. A)b) Die ARGE bewilligt deinen Antrag, setzt dich aber davon in Kenntnis, dass sie meinen, dass du dich schuldhaft verhalten hast und dass man später das gesamte ALG 2 als Kostenersatz für schulhaftes Verhalten von dir zurückhaben will. Gegen die Kostenerstatzforderung müsstest du mit Widerspruch und Klage vorgehen. Was dir natürlich noch passieren kann, ist: B) Die ARGE hat kein Problem damit, dass du vor Antragstellung dein Vermögen zur Kredittilgung genommen hast, weil du vor Antragstellung mit deinem Vermögen machen kannst, was du willst (außer es für unsinnige Luxussachen ausgeben, wie z. B. eine Kreuzfahrt oder so) und gewährt dir ganz normal ALG 2. Turtle |
|
#7
| |||
| |||
| 700 € Stipendium und daneben 700 € Verdienst? Welches Stipendium erlaubt denn so einen hohen Nebenverdienst? Bildungskredit bald zur Rückzahlung fällig und Studium noch nicht beendet? Die monatliche Rate beträgt 120 € für die Rückzahlung des Bildungskredites, du kannst sie aber in deiner derzeitigen Lage stunden lassen. |
|
#8
| |||
| |||
| Und nebenbei sollte auch die Frage nach der Leistungsfähigkeit des Vaters gestattet sein... (ich glaub nicht an unbefleckte Empfängnis) |
|
#9
| |||
| |||
| Das Stipendium nennt sich Aufstiegsstipendium, kommt von der Stiftung Begabtenförderungswerk und ist einkommenunabhängig. Der Bildungskredit kommt vom sog. Meisterbafoeg und hat mit dem Studium überhaupt nichts zu tun. Nicht alle Wege sind gerade in der Welt und es studieren auch nicht nur Menschen mit Abitur. Die Möglichkeit der Stundung bezweifel ich stark, da dieser Kredit nach zwei Jahren zu tilgen ist, unabhängig vom Einkommen. Nebenbei: Ich wüsste nicht, wieso ich das Geld aus meiner Ausbildungsversicherung nicht für meine Ausbildung verwenden und stattdessen die nächsten zehn Jahre mit wachsenden Schulden durch die Welt laufen sollte?! Damit ich das erste und hoffentlich einzige Mal, wo ich Unterstützung aus dem Sozialsystem benötige, keine Steuergelder verschwende? Die ich jahrelang eingezahlt habe? Ich hätte theoretisch auch noch AlG I Anspruch, beißt sich nur leider mit der Elternzeit. Zitat:
Für was muss ich mich jetzt noch rechtfertigen? Ich habe wirklich versucht, meine Situation so genau wie möglich zu schildern. |
|
#10
| |||
| |||
| Wie kann man den Darlehensanteil des "Meister-BAföGs" nur Bildungskredit nennen? ![]() ![]() ![]() Ich bezeichne doch einen Trecker auch nicht als PKW! |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) ALG 2-Anspruch als Azubi in Elternzeit? | Otto im Internet | Hartz IV 4 - ALG II 2 | 5 | 09.10.2009 04:55 |
| Können wir ALG 2 oder so beantragen? | Bima73 | Hartz IV 4 - ALG II 2 | 2 | 23.07.2009 20:01 |
| Kann mein Mann Elternzeit beantragen? | joanne | Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft | 33 | 20.06.2009 15:27 |
| ALG I nach Kündigung in Elternzeit?? | lola08 | Arbeitslosengeld I - ALG 1 | 5 | 17.06.2009 23:44 |
| Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) Soll meine Frau ALG II beantragen? | Frankie71 | Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft | 4 | 17.02.2009 13:35 |