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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| hallo, wollte mal fragen ob jemand weis wie es mit dem bewerben aussieht, ich bin in der 16 ssw (5tes monat) schwanger und erhalte seit 01.11.2009 alg2 mein betreuer meinte ich !MUß! mich jeden tag bewerben sonst streicht er mir alles und er will kopien einsehen von den bewerbungen die ich schicke und wenn er damit nicht zufrieden ist werde er mich auch sperren. darf er mir denn so drohen? bin ich auch jetzt zu täglich 1ner bewerbung verpflichtet? was bringen denn bewerbungen in der mitte der schwangerschaft, wohne auf dem land da sind die arbeitsplätze ohnehin nicht rosig gesäht. und in spätestens 3 monaten ist doch ohnehin der vater meines kindes voll unterhaltspflichtig wenn ich das recht verstanden habe, oder? vielen dank schon mal milka |
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#2
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| Du könntest aber immerhin noch bis zum Mutterschutz arbeiten. Dich jetzt nur auf deine Schwangerschaft auszuruhen ist nicht möglich. Wäre nur möglich, wenn es Probleme in der Schwangerschaft gibt und der Arzt ein Beschäftigungsverbot erteilt.
__________________ Jette ------------------------ SGB II fachliche Hinweise SGB II Wissensdatenbank SGB II Formulare Alg2 |
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#3
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| hi, ist nicht so das ich mich "ausruhen" will im gegenteil, aber wer gibt mir jetzt noch arbeit, würde meine zeit lieber sinnvoller nutzen, in etwa mit einer dieser weiterbildungen was das arbeitsamt so hat, aber da meinte ER : das würde sich nicht rentieren weil ich ja schwanger bin... wäre doch sinnvoller als zuhause rumsitzen und bewerbungen schreiben? aber darf er mir denn überhaupt so drohen? ich mein was ist wenn ihm meine bewerbungen nicht "gefallen" lg milka |
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#4
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| Innerhalb des ALGII-Bezuges liegt es nicht mehr im Ermessen des Hilfebedürftigen, die Sinnigkeit der Vorgaben zu beurteilen. |
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#5
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| hallo, Zitat:"Innerhalb des ALGII-Bezuges liegt es nicht mehr im Ermessen des Hilfebedürftigen, die Sinnigkeit der Vorgaben zu beurteilen." Was steht einem ALGII Bezieher denn überhaupt noch zu, in diesem unseren achso sozialen Lande. NICHTS!! ausser (mal krass ausgedrückt ),sich zum Sklaven der Regierung machen zu lassen. Denn wenn wir mal realistisch denken, ist es doch so, das es kaum ein Arbeitgeber gibt der eine schwangere Frau einstellt, wenn er weiss, das sie sowieso in drei Monaten nicht mehr für die Firma das Geld erarbeitet. Und wer fällt denn als erstes durchs Raster der Personalchefs, dass sind wohl mal Schwangere und Mütter. Deswegen ist die Forderung des Bearbeiters ja voll daneben. Warum wird ihr keine Weiterbildung gegeben, ist doch sinnvoller wenn sie sich nach der Zeit zu Hause mit mehr Wissen und Können bewirbt, da sehen ihre Chancen ja wohl besser aus. Dann gehts weiter, jeden tag eine Bewerbung für 5,- macht bei rund 3 Monaten bis zum Tag X 90 Stk. = 450,-€, bekommt aber nur 260,-€(pro JAHR) vom Amt erstattet, steckt also 190,-€ von ihrem ALGII da rein. Und das von dem Geld, welches ihre Existens sichern soll. Ist doch nicht mehr normal!!!! Gruß Urtyp
__________________ Nimm das Leben nicht so ernst... ...du kommst sowieso nicht lebend raus! PS: Wer Rechtschreibfehler findet, kann sie selbstverständlich behalten. |
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#6
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| Wenn sie eine EGV hat in der festgehalten ist, dass sie eine Bewerbung pro Tag schreiben muss, dann ist vorher was vorgefallen. |
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#7
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| Eine teure Weiterbildung ist also sinnvoller? stellt sich nur die frage ob diese Weiterbildung in 3 Jahren dann noch up to date ist oder sowieso eine neue Weiterbildung ansteht, da die alte hoffnungslos veraltet ist. |
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#8
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| Weiterbildungen sind immer sinnvoll ob teuer oder nicht, ob in drei Jahren noch aktuell oder nicht. Denn dann kann man auch in drei Jahren auf dem Wissen der heute erhaltnen Weiterbildung aufbauen. ![]() Jedensfalls besser, als es in irgendwelche Maßnahmen zu stecken, die im Endeffekt nur die Statistik schönen und nichts weiter sind als Steuerverschwendung.
__________________ Nimm das Leben nicht so ernst... ...du kommst sowieso nicht lebend raus! PS: Wer Rechtschreibfehler findet, kann sie selbstverständlich behalten. |
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#9
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| Zitat:
Für leichte Hilfstätigkeit ist die TE bis zum Mutterschutz noch einsetzbar. Es ist nicht erforderlich daß sie sich zuhause ausruht. Da die TE hier im Internet die Schlechtigkeit der Welt beklagen kann kann sie sich auch über das Internet sprich über Email bewerben. Das kostet sie nicht 5 Euro sondern 0 Euro. Allerdings kostet es etwas Zeit. Aber davon hat sie genug, sie sitzt ja jetzt ohnehin zuhause rum. Und von dem Bewerbungsgeld braucht sie auch nicht ihre Existenz sichern, sondern da wäre vielleicht noch der Papa zuständig. Aber davon hörst du nie was, es gibt einfach keinen Papa. Und dann sichert der Steuerzahler ihre Existenz, denn sie bekommt jeden Monat etwa 800 Euro. Damit muß auch mancher Friseur auskommen der 8 Stunden jeden Tag auf den Beinen ist. |
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#10
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| darum gings auch nicht, sondern das ich es von dem SB daneben finde ihr jeden Tag eine Bewerbung aus dem Kreuz zu leiern. Freilich wenn sie einen Arbeitgeber findet der sie noch bis zum Mutterschutz einstellt, wird sie das bestimmt auch tun. Sie schreibt ja selber das sie sich nicht ausruhen will. Zitat der eigenen Worte: "Dann gehts weiter, jeden tag eine Bewerbung für 5,- macht bei rund 3 Monaten bis zum Tag X 90 Stk. = 450,-€, bekommt aber nur 260,-€(pro JAHR) vom Amt erstattet, steckt also 190,-€ von ihrem ALGII da rein. Und das von dem Geld, welches ihre Existens sichern soll." damit habe ich ihren Regelsatz gemeint, nicht das sie die Bewerbungskosten zur Existenzsicherung braucht. Und dann mal ein Wort zu der Steuerzahler übernimmt die Existenzsicherung der ALGII Empfänger. Wir zahlen alle Steuern ob ALGII Empfänger oder arbeitende Bevölkerung. gruß
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