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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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Alt 08.04.2009, 11:42
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Beiträge: 4
Standard schulische Ausbildung und meine Jobvermittlerin

Ich bin 26, mache zur Zeit den praktischen Teil meiner Fachhochschulreife in Form eines einjährig gelenkten Praktikums.

Ich bin dem Grunde nach nicht Bafög berechtigt,
(habe auch den Ablehnungsbescheid der Arge vorgelegt)
falle dadurch in die Ausbildungsverbotsausnahme des § 7 Abs. 6 Nr. 1 SGB II.
Meine Fallmanagerin hat mir auch schon gesagt das mir Arbeitslosengeld gezahlt wird.

Mein Problem ist jedoch das das meine zuständige Jobvermittlerin beim Wort Praktikum alle Schotten dicht macht. Ich versuche ihr seit Wochen zu Erklären das dies in erster Linie eine schulische Ausbildung ist und nicht als Praktikum wie sie es sich vorstellt zu sehen ist, wie es auch im Bafög Bescheid beschrieben ist.
Ich stehe mit meiner alten Schule in Kontakt da sie mir auch meine Fachhochschulreife nach dem Praktikum ausstellen wird.
Ich habe ihr alle möglichen Paragraphen und Gerichtsentscheidungen vor die Nase gelegt die mit dem Thema zu tun haben.
Sie hat mir zu verstehen gegeben das das Arbeitsamt nur das dringend notwendige fördert und es nicht im Interesse der Staatskasse ist irgendwelche Praktika zu finanzieren.
Das höchste der Gefühle sei ein 4 wöchiges Praktikum mit Aussicht auf Übernahme.
Sie verlangt nun von mir mich auf Stellen zu bewerben und so schnell wie möglich einen Job zu finden und droht mit Sanktionen.

Ich wäre mit dem Praktikum im Dezember fertig und könnte studieren gehen.
Wenns nun hart auf hart kommt werde ich das Praktikum, was nur ein Jahr gehen würde abbrechen müssen.
Das Lächerliche ist jedoch das wenn ich dann anstatt des Praktikums ein Kolleg für zwei Jahre besuchen würde ich wiederum Schülerbafög berechtigt wär und dies für die 2 (!) Jahre bekommen würde.
Das kann doch dann auch nicht im Interesse der Staatskasse liegen oder ?

Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen wie ich nun evtl. verfahren könnte.
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Stichworte
alg 2, bewerbungspflicht, gelenktes praktikum

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