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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Folgende Frage bei der Bedürftigkeitsrechnung: Man (40 Jahre) besitzt eine kleine, vermietete Eigentumswohnung im Wert von 50.000 € (die man NICHT selbst nutzen möchte) sowie ca. 50.000 € an Barvermögen, wohnt selbst (woanders) zur Miete. Habenseite also 100.000 €, abzüglich 40 x 750 €/Lebensjahr an "Schonvermögen" (=30.000 €) würden bedeuten 70.000 € müssten erst "verwertet" werden (folglich also, keine Bedürftigkeit). Nun kauft man sich (vor Antragstellung) ein selbstbewohntes kleines Haus (angemessene Grösse) für 70.000 €, nimmt hierfür ein Hypothekendarlehn bei der Bank auf (Schulden mit eingetragner Grundschuld auf das Haus). Die Tilgung würde mit den Mieteinnahmen der "50.000 €-Wohnung" sowie den Zinsen aus den 50.000 € Barvermögen bestritten. Also könne man meiner Meinung nach alles behalten bei gegebener "Bedürftigkeit". Ist das richtig? Müsste so sein, ich habe gelesen daß zwar "Schulden" generell nicht auf Vermögen angerechnet werden, jedoch mit der Ausnahme von Hypothekendarlehn. Wenn das so wäre, könnte das doch ein Weg sein für viele Mitt-50er mit gespartem Vermögen die plötzlich durch ALGII in die Armut schlittern. Danke für eure Antworten! |
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#2
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| Also zunächst mal gibt es die 750 € pro Lebensjahr nur für verwertungsgesicherte Altersvorsorge. In deinem Fall wären es 150 € pro Lebensjahr (6.000 €) zzgl. 750 € für notwendige Anschaffungen. § 12 SGB II Zu berücksichtigendes Vermögen Und bevor du jetzt auf die Idee kommst, ein entsprechend teurers Haus kaufen zu wollen, denk noch mal nach. Dir müsste eigentlich klar sein, dass deine Konstruktion nicht funktionieren kann. Dein Vermögen bleibt weiterhin weit über dem Freibetrag. Darüber hinaus sind die Zinsen und die Miete, welche du für deinen Kredit einplanst, Einkommen und werden entsprechend angerechnet. |
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#3
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| "Dir müsste eigentlich klar sein, dass deine Konstruktion nicht funktionieren kann" --> WARUM? für mich ist das logisch. Wobei die Anhebung auf 750 Euro pro Lebensjahr nur für die verwertungsgesicherte Altersvorsorge mir neu war. "Dein Vermögen bleibt weiterhin weit über dem Freibetrag." --> WARUM? eigene, vermietete Wohnung 50.000 € + Barvermögen 50.000 € abzüglich Hypothekenschulden für selbstgenutztes Haus (100.000 €) macht "null". Also NICHT über Freibetrag. "Darüber hinaus sind die Zinsen und die Miete, welche du für deinen Kredit einplanst, Einkommen und werden entsprechend angerechnet." --> DAS mag sein. Aber können die nicht auch mit den Kosten für die Abtragung der Hypothek gegengerechnet werden? Bitte nicht falsch verstehen, aber ich hab bei PlusMinus (oder Monitor) mal einen Beitrag gesehen über einen 55-jährigen mit bescheidenen Ersparnissen und Eigenheim, der nach 18 berufstätigen Jahren arbeitslos bzw. Hartz 4 wurde. Der musste ALLES bis zur Armutsgrenze verwerten. Sein (fiktiver) Zwillingsbruder, der alles Geld verprasst und für Urlaube oder in Kneipen durchgebracht hat würde also Hartz 4 bekommen. Wo bleibt der Anreiz zur eigenen Vorsorge, wenn man NICHT "verwertungsgesichert" Riestern etc. will, was ja letztlich auch umstritten ist: DasErste.de - Monitor - Riestern für die Rüstungsindustrie: Wie Geld aus Riester-Verträgen in die Finanzierung geächteter Streumunition fließt |
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#4
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| Zitat:
Zitat:
§ 11 SGB II Zu berücksichtigendes Einkommen Ich habe da nichts zur Abtragung von Schulden gefunden. Eben weil Schulden im ALG II keine Rolle spielen. Zitat:
Zitat:
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#5
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| Habe hier etwas gefunden: Hartz IV Spezial :: : BECHERT Film. "In Ausnahmefällen hat es das Bundessozialgericht im Rahmen des Arbeitslosenhilferechts jedoch für geboten gehalten, unmittelbar auf dem fraglichen Vermögensgegenstand lastende Verbindlichkeiten – wie z.B. Hypothekenschulden auf einem Hausgrundstück – bereits bei der Feststellung von Vermögen zu berücksichtigen. Andere Schulden und Verbindlichkeiten, die nicht unmittelbar mit dem Vermögensgegenstand verknüpft sind oder mit der Vermögensverwertung zusammenhängen, bleiben grundsätzlich unberücksichtigt." Also ginge das doch? Andere Alternative: Die 50.000 Euro-Wohnung wird verkauft, und zusammen mit den Ersparnissen von 50.000 Euro in eine (geeignet und erlaubt grosse) "100.000 Euro-Wohnung" zur Eigennutzung investiert. Und schon wäre kein anrechenbares Vermögen da. Liege ich damit richtig? Bitte nicht falsch verstehen, ich gehe völlig einher mit der Meinung, daß es nicht sein kann öffentliche Unterstützung zu erhalten wenn andererseits verwertbare "Vermögen" vorhanden sind. Ich bin nur nicht mit der Begriffsdefinition von "Vermögen" einverstanden. 150 Euro pro Lebensjahr - das ist NICHTS. Und es muss doch gestattet sein, sich angemessene Altersrücklagen zu sichern, die nicht bei Arbeitslosigkeit aufgebraucht werden, um als Armutsfall in Rente zu gehen. "Vermögen" fängt bei mir bei ... sagen wir 350.000 Euro ... an. |
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#6
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| Die zweite Alternative geht. Die erste ist aus den genannten Gründen nicht gangbar, da da nichts untereinander verrechnet wird mit Einnahmen und Schulden. Turtle |
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#7
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| 1) Geht die Alternative "2" auch nach Antragstellung auf ALG II? 2) Meines Erachtens müsste auch Alternative "1" gehen (siehe Zitat daß Hypothekendarlehn angerechnet werden). Schliesslich weiss man ja nicht, ob man die "50.000 Euro"-Wohnung schnell loswürde. Also würde man das ganze in ein Hypothekendarlehn "parken", was bei Verkauf der Wohnung sofort abgelöst würde. ![]() |
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#8
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| Zitat:
__________________ Ich kenne nicht die Lösung, aber mich fasziniert das Problem!!! |
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#9
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| geht der kauf einer eigengenutzten immobilie auch nach antragstellung noch? Und (siehe mein "fall") auch über eine vorübergehende hypothek/schuld auf die kleine wohnung? |
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| Stichworte |
| anrechnung, hartz 4, hypothekendarlehn, schonvermögen, verrechnung |
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