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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#21
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| Pflegeassistent |
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#22
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| Die zweijährige Ausbildung hierfür an einer Berufsfachschule ist bafög-fähig. Da wundert mich allerdings daß du überhaupt ALGII berechtigt bist. |
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#23
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| Und dafür machst du so einen Aufriss? Sie liegt mit ihrem Einkommen ja schon unter dem Bedarf. Unter Umständen würdet ihr sogar mehr ALGII bekommen, wenn ihr eine BG seid. |
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#24
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| ALG2 bekomme ich, da ich ein ärztliches Gutachten habe, welches sagt dass ich bei meinem Vater nicht wohnen kann. Mein Vater hat zwar genug Geld und kann mit im Monat durchaus 600 Euro zahlen... Macht er aber nicht! Und genau deshalb klagt die Arge nun auf Unterhalt. Mein Vater klagt natürlich dagegen. BaföG bekomme ich also nicht, da mein Vater mir zahlen müsste. Geht aber nicht, wegen der Scheidung und und und... Also: Wenn meine Bekannte nun diese Wohnung für sich alleine Anmieten würde und dann zu mir sagt: "Hey, willste nicht bei mir wohnen? Ich habe da noch ein Zimmer frei. Kostet warm monatlich 250€." Dann ist doch eigentlich alles super oder nicht? Dann sollte das auch passen? Wie meint Ihr das mit dem ALG2, welches Sie bekommen könnte? Nunja, mit BaB hat Sie halt diese 500€. Sie ist im ersten Lehrjahr. Und: Erstmal Danke für die ganzen Antworten. Hilft mehr wirklich weiter! |
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#25
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| Irgendwas stimmt aber dann nicht. *Alida zu Hülfe* ![]() Wenn deine Schule Bafögfähig ist, müsstest Du auch Bafög bekommen. Wenn Papa nicht zahlt, müsstest Du Vorausleistungen beantragen beim Bafögamt. Na wenn da dann dein nächstes Thema nicht heisst: Hilfe soll Bafög beantragen und muss ALG2 zurückzahlen. |
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#26
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| Nene das Amt sagte schon, ich solle BaföG beantragen da ich kein ALG2 mehr bekommen würde. Also ich hin und das Ding beantragt, wurde abgelehnt da Vater zu hohes Einkommen hat = Vater muss zahlen -> macht er aber nicht = also kein geld -> ALG2 wird weitergehzahlt |
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#27
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| Zitat:
Dein SB muss schön blöd sein oder dicksten Tomaten auf den Augen haben... |
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#28
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| Ja, aber ich bekomme es nicht. Egal was ich mache. Deshalb sagte mein aktueller SB dass ich dann ALG2 weiter bekommen werde, er dafür aber das an mir gezahlte ALG2 bei meinem Vater einklagen wird. Verstehe ich ja auch nicht was das soll. Klar, alle anderen Leistungen gehen natürlich vor ALG2. Aber wenn man diese nicht bekommt, muss man leider zum ALG2 greifen. Aber einen Job habe ich in der neuen Stadt schon in Aussicht. Weiß nur nicht ob man im Monat von 700€ Gut leben kann |
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#29
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| Ich glaube unser Pflegeschüler erzählt hier Geschichten, selbst wenn Pappi hartnäckig ist würde Bafög in Vorleistung gehen und sich dann das Geld zurückholen. Und dann ists auch nichts mit der Anmietung einer 400 Euro Wohnung eines Schülers auf Staatskosten. |
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#30
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| Mal ehrlich, wenn ich nun nicht wirklich dieses Problem mit der neuen Wohnung hätte, wäre ich wohl kaum hier oder?! Geschweige denn, Geschichtenerzähler etc. Es ist so wie ich es sagte. |
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