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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Folgende Situation: Ich beziehe derzeit ALG2 und übe 2 geringfügige Beschäftigungen aus. Bei einer verdiene ich ca. 60€, bei der anderen ca. 30€ im Monat. Ich kann nun einen Minijob antreten in dem ich exakt 400€ verdienen kann. Gemeinsam mit den 90€ aus den beiden anderen Minijobs würde ich jedoch sv-pflichtig werden. D.h. ich hätte mit nur dem einen Minijob von 400€ netto mehr als wenn ich alle 3 Minijobs behalte. Wenn ich nun aus diesem Grunde die beiden schlechter beahlten Minijobs kündige, könnten mir dann Sanktionen drohen, weil ich ja 2 Jobs von mir aus aufgebe. Schließlich kündige ich die beiden Jobs ja um mein Nettoeinkommen zu erhöhen. (Klingt doof, ist aber in diesem speziellen Fall wohl so) |
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#2
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| Durch den höheren Freibetrag (bei über 400 Euro könntest du ja ggf. sogar mehr als die 100 Grundfreibetrag absetzen, nämlich z. B. tatsächliche Fahrkosten usw...) stehst du dir aber doch mit den 490 Euro brutto besser... Ich habe mal beispielsweise überrechnet, wie es wäre, wenn du ohne Einkommen 700 Euro ALG 2 erhalten hättest und jetzt halt 400 Euro bzw. 490 Euro brutto hättest: Bei 400 Euro gäbe es 160 Euro Freibetrag, 240 Euro sind also anrechenbar. Das ALG 2 würde dann noch 460 Euro betragen (700 Euro - 240 Euro). Bei 490 Euro gäbe es mindestens 178 Euro Freibetrag, 490 Euro wären ca. 388 Euro (lt. nettolohn.de) netto. Es wären also 210 euro anrechenbar. Das ALG 2 würde dann noch 490 Euro betragen (700 Euro - 210 Euro). In der Tasche hättest du bei 400 Euro: 460 Euro ALG 2 + 400 Euro Lohn = 860 Euro. Bei 490 Euro brutto hättest du: 490 Euro ALG 2 + 388 Euro Lohn = 878 Euro. Warum willst du also nicht versicherungspflichtig arbeiten, wenn du die Chance dazu hast? Turtle |
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#3
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| Danke für den Hinweis. Hatte die Freibeträge nicht beachtet,und nur den geringeren Nettobetrag gesehen. So wie Du gerechnet hast könnte die ARGE die Kündigung der beiden kleinen Minijobs ja regelrecht verlangen, da dies meine Hilfsbedürftigkeit mindern würde. |
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#4
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| Zitat:
das hast du aber gründlich falsch verstanden. Das Gegenteil ist der Fall. Wenn du die beiden Minijobs kündigst, vergrößerst du deine Hilfebedürftigkeit. Turtle schrieb : Zitat:
__________________ Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen. Nobody is perfect |
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#5
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| Warum habe ich das falsch verstanden ? Nach Turtles Rechnung würde ich 460€ ALG II erhalten wenn ich nur den einen Minijob habe, behalte ich jedoch alle 3 Minijobs so erhalte ich 490€ ALGII dazu. Folglich wäre meine Hilfsbedürftigkeit bei 3 Minijobs höher, da das Nettoeinkommen dann geringer wird. |
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#6
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| Zitat:
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#7
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| Wie ich inzwischen erfahren habe, ist es nun so,daß der Arbeitgeber der mir den Job für 400€ anbietet von mir die Aufgabe der beiden anderen Minijobs praktisch verlangt. Und da entscheide ich mich doch lieber für den einen Job bei dem ich 400€ verdiene, als für die 2 Minijobs mit nur 90€ Verdienst. Und das dürfte doch die Arge auch so sehen, oder nicht ? |
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#8
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| Da gehe ich von aus. Zumal in der Veränderungsmitteilung ja auch nicht die ganze Vorgeschichte mitgeteilt wird sondern nur, dass sich dein Einkommen erhöht. |
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