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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Situation: Studentin A (ÜBER 25) studiert an der Uni Hamburg und arbeitet dort auch als studentische Angestellte. Da sie 15 Stunden/Woche arbeitet, hatte sie ein Teilzeitstudium beantragt und bewilligt bekommen. Dadurch entfielen die Leistungen nach dem BAföG. Stattdessen erhält A nun Leistungen nach dem SGB II (aufstockendes ALG II). Frage: Darf A sanktionsfrei ohne zwingenden Grund exmatrikulieren, wodurch automatisch das Arbeitsverhältnis erlischt und sich die Leistungen nach dem SGBII erhöhen? Vielen Dank im Voraus. |
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#2
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| Hallo Dada, Nein, denn dadurch würden eher die Leitungen nach SGB II wegfallen, weil sie ja statt Bafög aufstockendes ALG II bezieht. Wenn sie jetzt - ohne Grund - Ihr Teilzeitstudium aufgeben will, wäre das so ähnlich, als würde sie Ihren sicheren Arbeitsplatz aufgeben, und Ihre Hilfebedürftigkeit selbst verursachen, und das zieht eine Sanktion nach sich. Gruß Robert |
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#3
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| Um nicht exmatrikuliert zu werden ist für jedes Semester ein Semesterbeitrag (und je nach Bundesland auch eine Semestergebühr) zu entrichten. Übernimmt dann das Jobcenter die Kosten? |
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#4
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| Hallo Dada, Nein, das wird nicht übernommen, dafür gibts ja BaföG um die Kosten ein bissel aufzufangen, ansonsten muss man sich Geld dazu verdienen, das machen alle Studenten. Gruß Robert ;-) |
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#5
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| Ich glaube, Du hast die Situation nicht ganz verstanden. A erhält kein BAfoeG, da BAfoeG da nur Vollzeitstudenten Anspruch darauf haben. Außerdem verdient sich A ja etwas dazu, was aber natürlich gegen die Leistung angerechnet wird. Wenn A also nicht sanktionsfrei exmatrikulieren DARF, muss doch derjenige, der das zu verhindern wünscht, die damit verbundenen Kosten übernehmen oder nicht? A ist doch wohl nicht in ganz Deutschland die einzige Studentin, die ALG II bezieht, gibt es da Urteile etc., die man im Internet nachschlagen kann? |
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#6
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| Hallo Dada, Von welchen Kosten reden wir? Studiengebühren werden von den Argen nicht übernommen, so ist es nunmal.Warum will A eigentlich exmatrikulieren? Gruß Robert |
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| Stichworte |
| aufstockend, exmatrikulation, sanktion, studium |
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