Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > Hartz IV 4 - ALG II 2

Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 19.10.2011, 14:45
Gesperrt
 
Registriert seit: 19.10.2011
Beiträge: 10
Standard Sanktionen aufgrund von Exmatrikulation?

Situation:
Studentin A (ÜBER 25) studiert an der Uni Hamburg und arbeitet dort auch als studentische Angestellte. Da sie 15 Stunden/Woche arbeitet, hatte sie ein Teilzeitstudium beantragt und bewilligt bekommen. Dadurch entfielen die Leistungen nach dem BAföG. Stattdessen erhält A nun Leistungen nach dem SGB II (aufstockendes ALG II).

Frage:
Darf A sanktionsfrei ohne zwingenden Grund exmatrikulieren, wodurch automatisch das Arbeitsverhältnis erlischt und sich die Leistungen nach dem SGBII erhöhen?

Vielen Dank im Voraus.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 19.10.2011, 18:57
Gesperrt
 
Registriert seit: 17.10.2011
Ort: Kassel
Beiträge: 20
Standard

Hallo Dada,

Nein, denn dadurch würden eher die Leitungen nach SGB II wegfallen, weil sie ja statt Bafög aufstockendes ALG II bezieht.

Wenn sie jetzt - ohne Grund - Ihr Teilzeitstudium aufgeben will, wäre das so ähnlich, als würde sie Ihren sicheren Arbeitsplatz aufgeben, und Ihre Hilfebedürftigkeit selbst verursachen, und das zieht eine Sanktion nach sich.

Gruß Robert
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 19.10.2011, 19:51
Gesperrt
 
Registriert seit: 19.10.2011
Beiträge: 10
Standard

Um nicht exmatrikuliert zu werden ist für jedes Semester ein Semesterbeitrag (und je nach Bundesland auch eine Semestergebühr) zu entrichten.

Übernimmt dann das Jobcenter die Kosten?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 19.10.2011, 21:26
Gesperrt
 
Registriert seit: 17.10.2011
Ort: Kassel
Beiträge: 20
Standard

Hallo Dada,

Nein, das wird nicht übernommen, dafür gibts ja BaföG um die Kosten ein bissel aufzufangen, ansonsten muss man sich Geld dazu verdienen, das machen alle Studenten.

Gruß Robert ;-)
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 20.10.2011, 06:15
Gesperrt
 
Registriert seit: 19.10.2011
Beiträge: 10
Standard

Ich glaube, Du hast die Situation nicht ganz verstanden.
A erhält kein BAfoeG, da BAfoeG da nur Vollzeitstudenten Anspruch darauf haben.
Außerdem verdient sich A ja etwas dazu, was aber natürlich gegen die Leistung angerechnet wird.

Wenn A also nicht sanktionsfrei exmatrikulieren DARF, muss doch derjenige, der das zu verhindern wünscht, die damit verbundenen Kosten übernehmen oder nicht?

A ist doch wohl nicht in ganz Deutschland die einzige Studentin, die ALG II bezieht, gibt es da Urteile etc., die man im Internet nachschlagen kann?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 20.10.2011, 13:56
Gesperrt
 
Registriert seit: 17.10.2011
Ort: Kassel
Beiträge: 20
Beitrag

Hallo Dada,

Von welchen Kosten reden wir? Studiengebühren werden von den Argen nicht übernommen, so ist es nunmal.Warum will A eigentlich exmatrikulieren?

Gruß Robert
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
aufstockend, exmatrikulation, sanktion, studium

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Keine Möglichkeit der Sanktionen bei Partnereinkommen? Beli56 Politisch und Sozial: Ihre Meinung 2 31.10.2010 11:43
Sanktionen mystery Sag deine Meinung zu Hartz IV und Co. 19 17.10.2009 15:32


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 06:57 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0