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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 13.01.2010, 13:03
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Registriert seit: 13.01.2010
Beiträge: 2
Ausrufezeichen Sanktion bezgl. Nichtbewerben + Verrechnen von Geldleistungen ohne meines Wissens.

Hallo und Hilfe!!!!!

Ich habe folgendes Problem / folgende Probleme:

Zur Zeit befinde ich mich in einer Umschulungsmaßnahme (Reiseverkehrskaufmann mit Zusatzqualifikation Datenschutzbeauftragter) die stark dem Ende zugeht. Nun hat mich meine Vermittlerin zu einem Gespräch eingeladen und mir 2 Vermittlungsvorschläge unterbreitet auf die ich mich bewerben soll.

Dies hätte ich auch getan, wenn ich nicht mitten in der Prüfungsvorbereitung zur Mündlichen Prüfung (die Schriftliche habe ich mit 2 bestanden) wäre, morgens um 06:00 Uhr das Haus verlasse und abends um 17:30 wieder zuhause bin.

Meine Frau ist abends arbeiten und nachdem ich nachhause gekommen bin helfe ich meiner Tochter bei den Hausaufgaben und lerne selbst noch wie ein Irrer für die Abschlußprüfung, welche die nächsten Tage ansteht. Klausuren haben wir auch noch anstehen gehabt, sowie eine weitere Prüfung für eine Zusatzqualifikation.

Desweiteren habe ich ohnehin im Moment finanzielle Probleme, da meiner Frau ein Job zuviel angerechnet wurde (dies hat sich mittlerweile geklärt, es war ein unglückliches Missverständnis) und uns dementsprechend die Leistung verringert wurde. Nun war ich der Annahme, daß ich das Geld was zuviel angerechnet wurde nachgezahlt bekäme. (Ich hatte gegen die Bescheide damals Widerspruch eingelegt, wie gesagt es hatte sich bis dato geklärt) Die Nachzahlung hätte ich auch bekommen (mit der ich durch die zu hohe Anrechnung auch noch Mietschulden habe), wenn man nicht sämtliche Bescheide - aufgrund des Widerspruches - ohne meine Einwilligung 2 Jahre zurückrechnete und man mir nach zig maligem Nachfragen erst ca. 2 Monate später sagte, daß meine Frau die letzten 2 Jahre ab und an ein wenig zuviel verdient hätte und das mir zustehende Geld mit den damit verbundenen Forderungen ohne meines Wissens verrechnet hat. Von dem ich aber nichts wußte, da dies noch nichteinmal auf den neuen Änderungsbescheiden vermerkt war.

Sogar die Vertretung des zuständigen Sachbearbeiters (meiner war Krank) der Leistungsabteilung sagte mir, daß dies komisch sei und er sich wundere daß es noch nichtmal in den Änderungsbescheiden mir mitgeteilt wurde.

Desweiteren hatte ich auch immer brav auf Verlangen sämtliche Lohnabrechnungen abgegeben, wie kann es also sein, daß der ARGE nun aufeinmal einfällt wir hätten zu viel Leistung bezogen!?

Ich hätte ca. 800 Euro zurückbekommen, die nun fehlen und die Schulden häufen sich.

Nun bekam ich Post von meiner Vermittlerin, ich sollte Stellung zu den Vermittlungsvorschlägen nehmen, auf die ich mich nicht beworben habe.
Wie gesagt, im Moment sind mir die Abschlußprüfungen wichtiger als irgendwelche momentanen Bewerbungen.

Desweiteren fehlt mir im Moment jeder Cent und ich habe einfach kein Geld für Passfotos, Bewerbungsmappen, etc. auch wenn ich es wieder bekomme. Vorstrecken muß ich es dennoch.

Muß ich mich trotzdem bewerben, wenn DIE das wollen und wären Sanktionen gerechtfertigt?

Auch würde ich gerne wissen was ich bezüglich meines Geldes - was wie gesagt einfach ohne meines Wissens verrechnet wurde - machen kann und ob es nicht ohnehin der Fehler der ARGE war, da ich ja jede Lohnabrechnung abgegeben hatte und sie meiner Meinung nach dann halt falsch gerechnet hatten.

Ich hoffe ich habe den Fall einigermaßen verständlich dargelegt, wenn nicht einfach ne mail an mich.

Vielen Dank für eine schnelle Antwort im Voraus.
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  #2  
Alt 13.01.2010, 13:18
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Beiträge: 1.166
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Bei was für Unternehmen solltest Du Dich den bewerben? Wären es denn gleich Unternehmen gewesen wo Du hättest als Reiseverkehrskaufmann hättest arbeiten können?

In dem Falle wird man Dir dann sagen, naja Du machst doch eine Umschulung mit den Ziel wieder eine Arbeit zu finden. Und nun möchte man Dir eine Arbeit anbieten und dan bewirbst Du Dich nicht mal.

Hätte denn wenigstens ein Anruf dort soviel von Deirn ksotbaren Zeit genommen u müberhaupt ersteinal dei wichtgsten Eckdaten zu erfahren? Oder hättest du denn nciht wenigstens erst mal eien schrifltiche Berwerbugn abschicken können udn dann abwarten?

Bei allem Verständnis für Dich und die Prüfungen. Aber andere die 30 Stunden und mehr arbeiten und auch noch zusätzlich den Famileinstress haben müssen sich auch noch "nebenbei" bewerben, nur weil sie das Pech ahaben aufstockedne Leistungen zu beantragn.

Angela
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  #3  
Alt 13.01.2010, 13:18
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 3.305
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Öhm was machst Du denn nach der Umschulung, wenn Bewerbungen unwichtig sind?

Hast du da schon einen festen Vertrag?
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  #4  
Alt 13.01.2010, 13:33
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Registriert seit: 13.01.2010
Beiträge: 2
Standard So wars ja nicht gemeint

Natürlich sind mir Bewerbungen und ein Arbeitsplatz danach wichtig.
Ich habe mich auch schon vor 3 Monaten bei diversen Firmen telefonisch beworben (nicht bei dieser Stelle, übrigens ein 400 Euro Job im Reisebüro, die andere bei einer Zeitarbeitsfirma).

Leider habe ich wie gesagt aber keinen Pfennig Geld um mir im Moment was anderes als zu Essen zu leisten und meine Eltern leihen uns auch nichts mehr, da sie mittlerweile genug von uns zurückbekommen. Knapp 800 Euro zu erwarten und sie dann nicht zu bekommen ist kein Pappenstiel.

Und ja, die Prüfung ist mir sehr wichtig, vor allem das Ergebnis.
Fachkunde habe ich mit einer 2 und Kaufmännische Steuerung und Kontrolle mit einer 1 abgeschlossen. So soll es auch bei der Mündlichen sein.

Die Frage war wie gesagt, ob ich mich auf die vorgeschlagenen Stellen bewerben muß, obwohl ich den ganzen Tag in der Schule bin und knapp 2 Stunden Hinfahrt und knapp 2 Stunden Rückfahrt dazu kommen.

Für manche mag sich das meinetwegen wie eine Ausrede anhören, ist es aber nicht.
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  #5  
Alt 13.01.2010, 16:39
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
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Eigentlich braucht man doch nicht lange um den heißen Brei drumrum reden: Wenn die Vermittlungsvorschläge mit einer Rechtsfolgebelehrung verbunden ware und der Fragesteller hat sich nicht beworben, dann werden entsprechende Sanktionen eintreten. Und das völlig zu Recht. Die paar Minuten für eine telefonische oder schriftliche Bewerbung, ggf. sogar per Mail (kenne kein Reisebüro, dass nicht per Mail erreichbar ist): die hätte man sich doch wohl nehmen können. Gerade dann, wenn man zum Ziel hat, seiner Familie über kurz oder lang wieder was bieten zu können, indem man mit seiner Hände Arbeit Geld verdient!


Turtle
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Stichworte
bewerbung, leistungsverrechnung, sanktionen, umschulung, vermittlungsvorschlag

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