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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 06.11.2010, 07:01
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Registriert seit: 29.10.2010
Beiträge: 13
Standard Rückzahlung und Rentenversicherung

Hallo,

da ich einen Freund hab (mit dem ich aber nicht zusammen wohne) wurde mir der Alleinerziehungszuschlag gekürzt. Jetzt muss ich was zurückzahlen. fast 400 euro. Nun hat mir meine SB einfach 50 Euro abgezogen und im Bescheid steht "laut Absprache". Ich wurde aber nie gefragt. Darf sie das? Ich musste schonmal was zurückbezahlen. Da hatte ich aber eine andere SB und die hat mich gefragt und ich musste dazu unterschreiben.

Ausserdem wollte ich mal fragen ab wann keine REntenversicherungsbeiträge mehr gezahlt werden.?
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  #2  
Alt 06.11.2010, 09:13
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Registriert seit: 19.08.2009
Beiträge: 4.206
Standard

Entsprechend

Alleinerziehungszuschlag ALG II

wohnst du mit dem Vater eures Kindes zusammen. Der Alleinerziehendenzuschlag steht dir daher nicht zu.

Wundern tut mich, warum du dies nicht der ARGE zeitnah mitgeteilt hast. Dazu bist du verpflichtet.
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  #3  
Alt 06.11.2010, 10:30
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.10.2010
Beiträge: 13
Standard

Es ist der Vater des Kindes. HAtten uns in der Schwangerschaft getrennt und sind jetzt seit kurzem wieder zusammen. Leben aber getrennt. Dachte ich muss es nur mitteilen wenn wir zusammen ziehen würden.
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  #4  
Alt 06.11.2010, 12:03
Benutzer
 
Registriert seit: 18.04.2009
Beiträge: 77
Standard

mpumpe
da ich einen Freund hab (mit dem ich aber nicht zusammen wohne)
Steht auch so in dem anderen Thread
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  #5  
Alt 06.11.2010, 12:27
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
Standard

Und genau aus solchen Gründen sollte man immer im alten Thread weiterposten, wenn es inhaltlich um dasselbe Thema (MB Allein) geht!!!!!



Turtle
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Stichworte
rentenversicherung, rückzahlung

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