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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 03.11.2010, 08:33
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.09.2009
Beiträge: 22
Frage Rückzahlung Elterngeld, ausgegeben, trotzdem angerechnet?

Halli hallo,

kurze Frage an die Profis

Wie handhabt sich das, wenn man z.B. von der Elterngeldstelle eine Rückzahlung bekommt für die vergangene Zeit, dieses Geld kurz danach fürs Kind (Windeln, Nahrung, Autositz etc.pp.) ausgegeben hat und die Arge das aber anrechnen will?
Geht das dann? Oder "dürfen die das nicht" weil man es im guten Glauben ausgegeben hat für sein Kind, war ja ursprünglich auch fürs Kind gedacht.

Vielen Dank für eure Antworten
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  #2  
Alt 03.11.2010, 08:40
Benutzerbild von Musiker
Moderator
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.842
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In dem Falle gibt es keinen Vertrauensschutz (§ 48 SGB X i.V.m. § 40 SGB II).
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #3  
Alt 03.11.2010, 09:52
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.216
Standard

Ist das dieselbe Frage und derselbe Sachverhalt wie hier 150€ Elterngeld gesplitteter Sockelbetrag Einkommen?
__________________
Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank.
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  #4  
Alt 03.11.2010, 10:01
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.09.2009
Beiträge: 22
Standard

Zitat:
Zitat von Grubenpony Beitrag anzeigen
Ist das dieselbe Frage und derselbe Sachverhalt wie hier 150€ Elterngeld gesplitteter Sockelbetrag Einkommen?
ja ist es....
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  #5  
Alt 03.11.2010, 10:29
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
Standard

Dann ist hier Feierabend. Man muss nicht immer für alles einen neuen Thread aufmachen.

Und man sollte sich überlegen, dass beim ALG 2 Einkommen nunmal angerechnet wird und man nicht alles einfach so ausgeben kann, was da kommt. Sonst geb ich auch mal am 1. des Monats meinen ganzen Lohn aus und halte dann für den 2. bis 30/31. die Hand beim Steuerzahler auf!

So ein Anspruchsdenken, da kommt mir immer wieder nur das Kotzen.

Turtle
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Stichworte
ausgegeben, elterngeld, rückzahlung

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