Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > Hartz IV 4 - ALG II 2

Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 01.02.2012, 14:32
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.02.2012
Beiträge: 1
Standard Rückzahlung AlG II als Selbstständiger

Hallo,
ich beziehe seit Ende Dezember 2011 ALG II als Aufstocker. Ich bin selbständig und habe bis Ende Februar kein Einkommen.
Die Hilfe zum Lebensunterhalt ist bis Ende Mai 2012 gewährt, also sechs Monate.
Ich lebe von meiner Frau getrennt, die voraussichtlich nicht unterhaltspflichtig ist.
Nun meine Frage: Ich habe gehört, dass nach diesem Zeitraum von sechs Monaten alle meine Einkünfte mit den Leistungen der A-Agentur verrechnet werden bzw. ein Freibetrag abgezogen wird. Ist das richtig?
Ich werde voraussichtlich ab März wieder Aufträge und Einkünfte haben, die die Zahlungen der A-Agentur in diesen sechs Monaten etwas übersteigen (ca. 500 Euro, hoffentlich noch mehr).
Ich halte die Rückzahlung für ungerecht, da ich in den Monaten Januar und Februar quasi mittellos war. Dafür rückwirkend zurückzuzahlen zieht mir schon mal für die künftigen Monate trotz der Einnahmen die Beine ein wenig weg. Aber was ist schon gerecht bei diesem Amt?
Also nochmals meine Frage: Stimmt es, dass nach sechs Monaten aufgerechnet wird und dass ich das Geld zurückzahlen muss?
Oder wird monatlich abgerechnet?
Und wenn ich tatsächlich in der Lage sein sollte, mich wieder durch die Aufträge zu finanzieren, kann ich dann die Rückzahlung für Dez/Januar/Februar durch einen Verzicht auf die Leistungen ab März umgehen?
Vielen Dank für Eure Antworten schon mal im Voraus
Grüße
L.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 01.02.2012, 15:16
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.216
Standard

Zitat:
Zitat von Lebender Beitrag anzeigen
Stimmt es, dass nach sechs Monaten aufgerechnet wird und dass ich das Geld zurückzahlen muss?
Im Prinzip ja. Dein Bescheid dürfte aus diesem Grund auch nur vorläufig sein. Wieviel du dann zurückzahlen musst, wird sich aus der Berechnung ergeben (das bereinigte Einkommen für 6 Monate wird den Leistungen für 6 Monate gegenübergestellt).
__________________
Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 09.02.2012, 14:07
Gesperrt
 
Registriert seit: 09.02.2012
Beiträge: 6
Standard

da kannste erst mal gelassen bleiben, die Angaben für die Abrehnung sind erst bis ca. 5 Wochen nach Bewilligungsende einzureichen. Also Anfang Juli. Dann dauerts mind. nochmal 3-4 Wochen (eher mehr) bis zur Bearbeitung.

mtl. 100 Euro sind frei, von 100 bis 800 sind 20% frei, alles darüber 10%.

außerdem gehen ab Werbungskosten, ggf. Steuern etc.

ist der Betrag für eine Einmalrückzahlung zu hoch, können i.d.R. mtl. Verrechnungen oder Ratenzahlungen vereinbart werden.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 09.02.2012, 15:06
Benutzerbild von Musiker
Moderator
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.842
Standard

Zitat:
Zitat von Max964 Beitrag anzeigen
von 100 bis 800 sind 20% frei, alles darüber 10%.
Seit ca. 1 Jahr gelten die 20 % sogar bis 1000 €.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 09.02.2012, 16:49
Gesperrt
 
Registriert seit: 09.02.2012
Beiträge: 6
Standard

stimmt, alte Unterlage eingesehen.

nochmal 20 Euro mehr. man weiß schon gar nicht mehr wohin mit dem ganzen Geld
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 13.02.2012, 11:06
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.12.2008
Beiträge: 233
Standard

Zitat:
Zitat von Max964 Beitrag anzeigen
die Angaben für die Abrehnung sind erst bis ca. 5 Wochen nach Bewilligungsende einzureichen
Bis zu 8 Wochen.
Vgl. ALG II-Verordnung § 3

"...(6) Soweit über die Gewährung von Leistungen zum Lebensunterhalt nach § 40 Absatz 2 Nummer 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch vorläufig entschieden wurde, kann das Einkommen im Bewilligungszeitraum für die abschließende Entscheidung geschätzt werden, wenn das tatsächliche Einkommen nicht innerhalb eines Zeitraums von zwei Monaten nach Ende des Bewilligungszeitraums nachgewiesen wird....."
Caesar
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
rückzahlung, selbständig, selbständigkeit, verzicht

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Alleinerziehend / Alleinstehend Übergang von ALG 1 zu ALG 2, Zeitpunkt der Auszahlung mareikesch1984 Hartz IV 4 - ALG II 2 4 30.11.2011 10:49
Fortbild.ü. ALG II jedoch auch Geld aus ALG I - Längerbewilligung ALG I möglich? trikebine Arbeitslosengeld I - ALG 1 2 29.12.2010 14:41
Berechnung ALG I und ALG II Lucymaus Arbeitslosengeld I - ALG 1 0 08.12.2010 15:31
ALG II Antrag und Rückzahlung bereits gezahlter Studiengebühren omeganull Hartz IV 4 - ALG II 2 8 23.02.2010 20:55
Eltern Rückzahlung von ALG II und Erstattungsanspruch Angel1602 Hartz IV 4 - ALG II 2 1 07.02.2010 19:52


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 06:52 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0