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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo, ich beziehe seit Ende Dezember 2011 ALG II als Aufstocker. Ich bin selbständig und habe bis Ende Februar kein Einkommen. Die Hilfe zum Lebensunterhalt ist bis Ende Mai 2012 gewährt, also sechs Monate. Ich lebe von meiner Frau getrennt, die voraussichtlich nicht unterhaltspflichtig ist. Nun meine Frage: Ich habe gehört, dass nach diesem Zeitraum von sechs Monaten alle meine Einkünfte mit den Leistungen der A-Agentur verrechnet werden bzw. ein Freibetrag abgezogen wird. Ist das richtig? Ich werde voraussichtlich ab März wieder Aufträge und Einkünfte haben, die die Zahlungen der A-Agentur in diesen sechs Monaten etwas übersteigen (ca. 500 Euro, hoffentlich noch mehr). Ich halte die Rückzahlung für ungerecht, da ich in den Monaten Januar und Februar quasi mittellos war. Dafür rückwirkend zurückzuzahlen zieht mir schon mal für die künftigen Monate trotz der Einnahmen die Beine ein wenig weg. Aber was ist schon gerecht bei diesem Amt? Also nochmals meine Frage: Stimmt es, dass nach sechs Monaten aufgerechnet wird und dass ich das Geld zurückzahlen muss? Oder wird monatlich abgerechnet? Und wenn ich tatsächlich in der Lage sein sollte, mich wieder durch die Aufträge zu finanzieren, kann ich dann die Rückzahlung für Dez/Januar/Februar durch einen Verzicht auf die Leistungen ab März umgehen? Vielen Dank für Eure Antworten schon mal im Voraus Grüße L. |
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#2
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| Im Prinzip ja. Dein Bescheid dürfte aus diesem Grund auch nur vorläufig sein. Wieviel du dann zurückzahlen musst, wird sich aus der Berechnung ergeben (das bereinigte Einkommen für 6 Monate wird den Leistungen für 6 Monate gegenübergestellt).
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
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#3
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| da kannste erst mal gelassen bleiben, die Angaben für die Abrehnung sind erst bis ca. 5 Wochen nach Bewilligungsende einzureichen. Also Anfang Juli. Dann dauerts mind. nochmal 3-4 Wochen (eher mehr) bis zur Bearbeitung. mtl. 100 Euro sind frei, von 100 bis 800 sind 20% frei, alles darüber 10%. außerdem gehen ab Werbungskosten, ggf. Steuern etc. ist der Betrag für eine Einmalrückzahlung zu hoch, können i.d.R. mtl. Verrechnungen oder Ratenzahlungen vereinbart werden. |
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#4
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| Seit ca. 1 Jahr gelten die 20 % sogar bis 1000 €.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#5
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| stimmt, alte Unterlage eingesehen. nochmal 20 Euro mehr. man weiß schon gar nicht mehr wohin mit dem ganzen Geld |
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#6
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| Zitat:
Vgl. ALG II-Verordnung § 3 "...(6) Soweit über die Gewährung von Leistungen zum Lebensunterhalt nach § 40 Absatz 2 Nummer 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch vorläufig entschieden wurde, kann das Einkommen im Bewilligungszeitraum für die abschließende Entscheidung geschätzt werden, wenn das tatsächliche Einkommen nicht innerhalb eines Zeitraums von zwei Monaten nach Ende des Bewilligungszeitraums nachgewiesen wird....." Caesar |
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| Stichworte |
| rückzahlung, selbständig, selbständigkeit, verzicht |
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