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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 07.11.2009, 19:32
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Registriert seit: 16.09.2009
Beiträge: 11
Standard Rückwirkend Hartz IV

Kurze Beschreibung unserer Situation:

Ich bin 23, in meiner Erstausbildung zum Kaufmann, keine Anspruch auf BAB.
Meine Frau ist 25, besucht einen Vollzeit-Integrationskurs, keine Arbeit.

Unseren zweiten Antrag auf Hartz 4 haben wir am 18.09.2009 gestellt. Laut Arge erhalten wir die kommenden Tage den Bewilligungsbescheid.

Ich jedoch habe keinen Anspruch auf Hartz 4 wegen meiner Erstausbildung.

Im Februar dieses Jahres haben wir bereits einen Antrag auf Hartz 4 gestellt. Wir befanden uns in der gleichen Situation wie oben beschrieben. Jedoch wurde uns nur ein Darlehen von der Arge angeboten, welches wir dann nicht angenommen haben. Habe gelesen, dass Darlehen nur in Ausnahmefällen für Auszubildende bewilligt werden. Jedoch hatte meine Frau Anspruch auf Hartz 4.

Nun möchte ich zu einem Anwalt gehen und rückwirkend zum Februar Hartz 4 einfordern. Da ich meine, dass meine Frau die Hilfe hätte bekommen müssen, aber eben nicht in Form eines Darlehens.

Auf Grund dieser Fehlinformation haben wir dann Wohngeld beantragt. Dadurch haben ich auch nicht mehr die Möglichkeit Kindergeld zu bekommen, da das Wohngeld auf mein Einkommen angrechnet wird.

Ich möchte dann auch das Wohngeld rückgängig machen um mir dann Kindergeld zu beantragen. Denn von meinem Einkommen werden 400 Euro angerechnet, dann müsste ich ja noch gute 150 Euro frei haben.

Meint Ihr, dass ich Hartz 4 rückwirkend erhlten könnte?
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  #2  
Alt 08.11.2009, 00:03
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
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Das kann man nicht beurteilen, wenn man die Einzelheiten nicht kennt. Kannst du denn die Ablehnung vom Februar dokumentieren, gibt es dazu was schriftliches?

Turtle
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  #3  
Alt 08.11.2009, 10:08
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Registriert seit: 16.09.2009
Beiträge: 11
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Uns wurde halt gesagt, wir die Hilfe in Form eines Darlehens bekommen können. Da dieses für uns nicht in Frage kam, haben wir halt gesagt, dass wir diese Hilfe nicht annehmen.

Normalerweise müsste alles in den Akten sein, so dass ich oder ein Anwalt dieses anfordern können.

Ich selber habe nur die Schreiben zu den Terminen mit der damaligen Sachbearbeiterin.
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  #4  
Alt 08.11.2009, 10:41
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Beiträge: 34
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Bei Vollzeit-Integrationskurs gehe ich davon aus, dass Deine Frau Ausländer ist.

Sie hat sofort Anspruch auf HartzIV ab dem Zeitpunkt, als sie die Aufenthaltsgenehmigung mit Arbeitserlaubnis erteilt bekommen hat. Vom Bürgeramt brauchst du dazu noch eine Lohnsteuerkarte und von der Rentenversicherung die Rentennummer. Mit diesen 3 Sachen kannst du dann ALGII beantragen.

Da du aufgrund Deiner Ausbildung keinen Anspruch auf ALGII hast, rechnet die Arge den Bedarfssatz (Grundbezug, Miete+Nebenkosten) für euch beide aus (inkl. der Einbeziehung Deines Einkommens). Anschließend wird dieser Betrag durch 2 geteilt. Auf dem ALGII-Bescheid steht dann bei Deinem Anspruch eine fette 0 drin. Du hast zwar keinen Anspruch auf ALGII, könntest aber eventuell Wohngeld bekommen, wenn Dein Einkommen ausreichend hoch ist. Bei mir forderte die Wohngeldstelle als Mindesteinkommen 300 Euro + Kaltmiete. Liegst du drunter, hast du Pech. Für die Wohngeldstelle bist du dann nicht überlebensfähig und hast keinen Anspruch auf Wohngeld.
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  #5  
Alt 08.11.2009, 13:16
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Ja, meine Frau ist sozusagen Ausländerin. Als Sie damals die Aufenthaltsgenehmigung bzw- erlaubnis bekommen hat, haben wir direkt einen Nebenjob für Sie gefunden. Doch als Ihr Vollzeitintegrationskurs anfing haben wir Hartz 4 beantragt. Jedoch wollte die uns lediglich ein Darlehen geben :-(

Ich nehme an, dass das nicht korrekt war. Und deswegen möchte ich die Leistungen rückwirkend ab unserem ersten Antrag vom Februar einfordern.

Einen Anwalt kann ich bzw meine Frau als Hartz 4 berechtigte ja nun für 10 Euro in Anspruch nehmen.
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  #6  
Alt 08.11.2009, 13:39
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Registriert seit: 16.09.2009
Beiträge: 11
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Wie soll ich das mit der Berechnung verstehen?

Meine Asubildungsvergütung beträgt 620 Euro netto, kann also mich selber sozusagen alle Rechnung damit bezahlen. Jedoch bleibt dann eigentlich nichts für meine Frau übrig, ebenso haben wir eigentlich kein Geld für Lebensmittel oder andere Sachen.

Ich habe online mal ausrechnen lassen, dass unser Bedarf ca bei 1150 Euro liegt.
Und mein bereinigtes Einkommen bei 434 Euro liegt.

Wie rechnet die Arge denn dann den Bedarf meiner Frau aus?
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  #7  
Alt 08.11.2009, 13:42
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
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323 Euro Regeslatz + 1/2 Miete. Du bleibst unberücksichtigt, weil du als Azubi ausgeschlossen bist.

Turtle
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  #8  
Alt 08.11.2009, 23:08
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Beiträge: 2.047
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und 500 Euro Miete für 2 Pers. ........ ob das angemessen ist und voll übernommen wird ?
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