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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 07.10.2009, 10:32
Benutzer
 
Registriert seit: 04.07.2009
Beiträge: 56
Standard Rückwirkend ALG II wegen BAFÖG Rückforderung

Hallo!

Ich habe da eine Frage die meiner Meinung nach etwas kompliziert ist:

Bis Dezember 2008 habe ich in Koblenz gewohnt und dort Studiert (FH) und auch BAföG erhalten. Jedoch entschied ich mich im Dezember das Studium in Koblenz aufzugeben und nach Wuppertal zu ziehen um dort an der Uni einen einen neuen Studiengang anzufangen.

Nun bin ich ja dann mit Dezember 2008 kein ordentlicher Student mehr gewesen aber habe noch bis Februar Bafög bekommen.

Nun will das BAföG-Amt Geld zurück, und erklärte mir, dass ich ab diesem Zeitpunkt an nicht mehr als ordentlicher Student gegolten habe.

Der Gesetzgeber sieht ja vor, dass wenn einem Leistungen von einem bestimmten Träger der vorrangig ist versagt worden, kann man bis zu einem Jahr danach Rückwirkend beim Träger "zweiter-Stelle" einen Antrag stellen. In meinem Falle also ALG II

Lohnt sich das bei meiner zuständigen Stelle einen Antrag auf ALG II zu stellen für diesen besagten Zeitraum? Oder werden die sowieo abwinken?
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  #2  
Alt 07.10.2009, 11:04
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Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 3.305
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Warst Du denn im Jan und Feb immatrikuliert in Koblenz oder Wuppertal?
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  #3  
Alt 07.10.2009, 12:29
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.09.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 24
Standard

mein Bauchgefühl sagt mir, dass die von dir genannte Regelung nicht greift, da du deiner Mitwirkungspflicht gegenüber den Behörden nicht nachgekommen bist. Sofern zu dich unverzüglich bei der BaföG-Stelle gemeldet hättest, hätte man dir sagen können was du nun für Leistungen beantragen kannst.
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  #4  
Alt 07.10.2009, 18:42
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
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Wann kam der Aufhebungsbescheid vom Bafög genau (Datum)?

Turtle
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  #5  
Alt 11.10.2009, 00:33
Gesperrt
 
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Beiträge: 34
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Mit einem ähnlichen Thema hab ich mich auch mal beschäftigt, daher:

ALGII bekommst du Regelfall nur, wenn du kein Student mehr bist. Soll heissen, du hast Anrecht auf ALGII, sobald du Deine Exmatrikulation bei der Arge abgegeben hast. Sonderfälle sind Urlaubssemester, Babyjahr und ein paar andere Spezialfälle. Allerdings ist die Sache mit dem Urlaubssemester nur theoretisch vom Gesetzgeber so festgelegt. In der Praxis kenne ich niemanden, der es geschafft hat, ALGII bewilligt zu bekommen. Sofern du nicht zwischen dem Uniwechsel exmatrikuliert warst, hast keine Chance auf ALGII.

Als ich mal ein Auslandpraktikum gemacht hatte, hab ich für diese Zeit auch den Anspruch auf das Bafög verloren. Grund: Ich konnte während dieser Zeit nicht in der Uni anwesend sein. So ähnlich wird das Bafögamt auch bei Dir den Sachverhalt handhaben. Wie hat denn das Bafögamt den Nicht-Ordentlicher-Student-Status begründet?
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