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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo und Guten Tag! Ich lebe seit einem Jahr in Schweden und befasse mich mit einem eventuellen Rückzug nach Deutschland. Ich bin 30 Jahre, alleinerziehende Mutter einer 7 jährigen Tochter. Ich bin in Deutschland geboren und bin deutsche Staatsbürgerin. Meine Tochter ebenso. Bevor ich nach Schweden ging, war ich Allg 2 - Bezieherin. Meine Fragen: - Habe ich, wenn ich mich in Deutschland beim Einwohnermeldeamt zurück aus Schweden anmelde auch ein Recht auf Allg 2? - Habe ich ein Recht auf Unterstützung für eine Wohnung? - Habe ich ein Recht auf Unterstützung für Möbel, da ich selber nur Betten und zwei Kleiderschränke besitze. Mir würden Küchenmöble fehlen, weil hier in Schweden jede Wohnung das hat und eine Waschmaschine. - Ich sah in mehrere Großstätten in Deutschland braucht man einen B-Schein oder sowas. Habe ich ein Recht darauf? - Ebenso musste ich erkennen, das die Wohnungsgesellschaften wo ich schaute alle eine Kaution oder "genossenschaftsanteile" haben möchte. viele Summen belaufen sich auf minimum 500 Euro. Kann man das vom Amt als darlehen bekommen? Oder kann man mit den Wohnungsgesselschaften verhandeln in Raten zu zahlen oder so ähnlich? - Wie lange würde so ein Antrag in der Situation dauern? Ich würde versuchen bei freunden eine Weile unter zu kommen, jedoch ist das natürlich nur eine Notlösung. - ich bin nicht mehr Krankenversichert in Deutschland. Geht das unkompliziert? Hin gehen und anmelden oder ist es komplizierter? - Ich las, man muss ein Bankkonto haben um Allg 2 zu bekommen. Bekommt man unkompliziert ein Bankkonto in Deutschland? Ok Fragen über Fragen...... Ich hoffe mir kann jemand helfen? Vielen Dank im voraus und alles liebe aus Schweden. Zoe |
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#2
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| Nutze doch ganz einfach mal die Suchfunktion! Das Thema gibt es schon mehrfach und sicher auch die meisten Antworten auf Deine Fragen....
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#3
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| Ehrlich gesagt muss ich grade ein wenig schmunzeln. So sehr hat sich die Rechtslage von 2009 zu 2010 auch nich verändert. ![]() Anspruch auf Leistungen hast Du erst ab dem Moment wo Du wieder in D wohnst und gemeldet bist. |
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#4
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| Was ist, gibt es in Schweden kein Arbeitlosengeld wie bei uns, das du zuerst einmal mitnehmen könntest? |
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#5
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| Zitat:
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#6
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| Mich wundert es nicht, denn wen du Hunger hast............ ! Lieben Gruß |
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#7
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| Warum muss ich nur immer an die Formel bei der Trauung denken - in guten wie in schlechten Tagen! Aber ihr beherzigt das nicht ~ in guten Tagen kehrt ihr dem bösen Staat Deutschland den Rücken ~ in schlechten Tagen erinnert ihr euch daran, da ist doch noch einer.......... |
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#8
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| Zitat:
Finde ich leider auch immer sehr schade wenn sich Menschen mit Kindern auf die große Traumreise machen, und dann merken das bad Germany wohl doch nicht so schlecht war. Frage mich dann immer wie die Kids das so verkraften - ständige Schul- und Sprach- Umgebungs- Freunde- usw. wechsel HARKE
__________________ # LEBEN UND LEBEN LASSEN # |
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#9
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| Zitat:
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#10
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| Ich glaube,jeder hat das Recht,Fehler zu machen,das hat mit guten und mit schlechten Tagen kaum etwas zutun. |
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| Stichworte |
| allg 2, rückwanderung, wohnung |
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