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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 13.07.2010, 17:17
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Registriert seit: 13.07.2010
Beiträge: 1
Standard Rückforderung + Zuschlag

Guten Tag,

ich habe heute Post vom JobCenter bekommen, indem ich, korrekterweise, fast 3 Monate zurückzahlen muss.
Ich bekomme Arbeitslosengeld I +, wenn Miete abgezogen wurde, den Rest um auf das Niveau von Arbeitslosengeld II abgeglichen zu werden.
Im Endeffekt habe ich dann noch ca. 25 Euro Zuschlag bekommen.
In dem Brief von heute musste ich dann erstens Arbeitslosengeld II zurückzahlen (die haben staendig doppelt ueberwiesen), was ja auch richtig ist und auf einem Fehler meinerseits beruht (habe den Bewilligungsbescheid der etwas spaeter kam nicht rechtzeitig abgeschickt), ausserdem aber auch den Zuschlag.
Jetzt habe ich heute morgen den kompletten Betrag ueberwiesen nachdem ich verglichen hatte und festgestellt habe, dass das JobCenter richtig liegt, jedoch erst grad eben bemerkt, dass dort auch der Zuschlag mit angerechnet ist.

Steh ich jetzt ganz schoen doof da? Es war ja keine boeswilligkeit das die mir zuviel ueberwiesen haben und bei der ersten Ueberweisung von denen habe ich mich telefonisch erkundigt, ob es korrekt ist (die meinten ja).
Kann ich jetzt quasi diese 3 Monate Zuschlag zurueckfordern?

Danke fuers lesen
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  #2  
Alt 13.07.2010, 17:57
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
Standard

Was für einen Zuschlag? Meinst du den Zuschlag nach § 24 SGB II? Den gibt es doch erst, wenn man kein ALG 1 mehr bekommt. Und du bekommst doch noch welches, da steht dir auch kein Zuschlag zu.

Ich gehe mal davon aus, dass deine Überzahlung entstanden ist, weil man dir volles ALG 2 ohne Berücksichtigung von ALG 1 gewährt hat.

Ansonsten ist nämlich deine Schilderung des Vorganges nicht sonderlich verständlich.

Turtle
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