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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 29.04.2009, 17:54
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Registriert seit: 29.04.2009
Beiträge: 2
Standard Rückforderung von Hartz4 evtl. falsch ?

Nabend zusammen.
Ich habe heute meine Berechnung erhalten.

Vorab Info
am 17.11 habe ich meine neue Stelle angetretten.
für den Monat November habe ich volles Hartz4 bekommen.
also ab den 17.11 - 30.11 habe ich normal gearbeitet

Frage 1
Ab wann gilt man nicht mehr als Hilfebedürftig.
Laut meinen Schreiben bin ich erst ab dem 01.12 nicht mehr hilflebedürftig.

------------------
Die Berechnung der Rückzahlung ergibt sich so.
Ermittlung Einkommen
663,12 Einkommen - Freibetrag 262,67 = Summe bereinigtes Einkommen 400,45
Bedarf für den Monat November
Hartz4 501 - Summe bereinigtes Einkommen 400,45 = Bedarf 100,55

Rückforderung 400,45

Was ist das für eine Rechnung ?
Warum muss ich 400,45 zurückzahlen ?

ich sehe das eher so

Hartz4 501 / 30 Tage = 16,7 pro Tag * 16 Tage = 267,20

501 - 267,20 = ergibt eine Rückzahlung von 233,80

man wird also tierisch bestraft das man so schnell wie möglich eine Arbeit aufnimmt.

Frage 2
Ist diese berechnung überhaupt rechtens
Meiner Meinnung nach bin ich ab dem 17.11 nicht mehr hilfebedürftig und nicht ab dem 01.12

Sind hier welche die die gleichen Erfahrungen gemacht haben?

Vg Fellow
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  #2  
Alt 29.04.2009, 18:20
Benutzerbild von Mandy
Junior Admin
 
Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
Standard

Es gilt der Zuflussmonat des 1. Lohnes. Wenn das am 30.11. war, dann wird der Lohn im Monat November angerechnet. Das geht nicht nach Tagen! Wenn das erste Geld im Dezember kam, dann kann nichts mehr angerechnet werden.
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #3  
Alt 29.04.2009, 19:00
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Registriert seit: 29.04.2009
Beiträge: 2
Standard

Hallo Mandy
vielen Dank für deine schnelle Antwort.

Ich kann es trozdem nicht verstehen.
von meinen Geld musste ich ja din Monat Dezember überbrücken.
Daher finde ich es eine riesen Frechheit, dass ich nun 400€ zurückzahlen darf.

Naja für den fall das ich mal wieder Hartz4 bekommen sollte (ich wills nicht hoffen)
werde ich zum 28 eines Monats anfangen.
So bekommt man sagen wir mal 50 € Gehalt
und es wird dann evtl. nichts angerechnet und vom Regelsatz abgezogen.

Solong der Fellow
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  #4  
Alt 04.05.2009, 17:22
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Registriert seit: 03.05.2009
Beiträge: 37
Standard

Wir haben sowas ähnliches erlebt. Bei meinem Mann hat sich der Arbeitgeber gewechselt, aber die selbe Arbeit.
Arbeitgeber 1 hat immer zum 15. des Monats gezahlt. Arbeitgeber 2 zum Ende des Monats.
Da der Vertarg mitte des Monats gewechslet wurde, hat er in dem Monat auch noch ein halbes Gehalt von dem 1. AG bekommen. Also 2 mal Gehalt in einem Monat.
Das waren ca. 400 Euro. Zurück zahlen mussten wir aber 800 Euro.
Nach Widerspruch und Erklärungsversuchen, wurden wir mit dem Satz. So ist halt das Gesetz abgespeist.
Nur dass man mit dem Gehalt was man am Ende des Monats bekommt, den nächsten Monat auskommen muss, hat das Gesetz wohl vergessen.
So kann man fast sagen, er hat fast einen Monat umsonst gearbeitet.

Traurig aber leider wahr.
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