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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 03.01.2012, 20:08
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Standard Rückforderung von ALG II wegen BAfög

Rückforderung von ALG II wegen Bafög

Hi Leuts,
ich habe heute einen Brief zur einer Anhörung bekommen. Es geht darum dass ich ab 22.08.2011 eine Schule begonnen habe um meine Fachhochschule nachzuholen. Ich hab meines Wissens nach rechtzeitig der Arge bescheid gesagt (1 oder 2 Wochen vor Beginn der Schule), allerdings nur telefonisch. Nun schreibt mir die Arge dass ich das erhaltene Geld für den gesamten Monat zurückzahlen soll (insg. rund 770; Miete; Regelsatz; Kranken u. Pflegeversicherung) weil ich ja für den Monat August Bafög bezogen habe. Dies geschah allerdings rückwirkend aber in vollem Umfang. Den Bafög-Bescheid habe ich erst am 30.09.2011 bekommen. Nun meine Fragen. Ist das rechtens von der Arge das Geld für den gesamten Monat zurückzufordern oder muss ich es nur Anteilig zurückzahlen (vom 22.08. - 31.08).

Mfg Loneytoon
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  #2  
Alt 03.01.2012, 20:29
Benutzerbild von WalterWinter
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Beiträge: 2.193
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Es gibt kein anteiliges ALG-II, nur jeweils nur volle Monate.
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  #3  
Alt 03.01.2012, 21:07
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Beiträge: 2.744
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Mit Beginn der bafögfähigen Schule hast Du keinen Anspruch auf ALG II mehr. Unabhängig davon, ob Du bafög tatsächlich bekommst oder nicht.
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alg 2, bafög, rückforderung

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