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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 17.01.2010, 08:21
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Registriert seit: 11.03.2009
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Standard Rückforderung so richtig?

Guten Morgen,
erst einmal die Fakten und dann die Frage für die Spezialisten.
2ér BG, beide selbstständig aufstockend,
Eintritt beider zum Monatsanfang in AL I,
das wird korrekterweise durch die AA an die ARGE gemeldet,
kurz darauf Aufhebungsbescheid der ARGE, in Kopie ein Schreiben der ARGE an die AA, das der gesamte Betrag ( des betreffenden Monats) des AL II incl. KV/RV auf einmal an die ARGE zu überweisen ist. Und das alles nur von einem Mitglied der BG. Gelder sind bisher noch nicht geflossen, kämen ggf. wohl noch in diesem Monat oder nicht. Die EKS für den letzten Monat wurde noch nicht angefordert/abgegeben.
Ist das so korrekt oder hat da die Kollegin/ der Kollege der ARGE etwas übersehen?
Viele Grüße
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  #2  
Alt 17.01.2010, 15:43
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Beiträge: 18.988
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Das ist wohl richtig, wenn man deine Beschreibung nämlich richtig interpretiert, handelt es sich nicht um eine "Rückforderung", sondern um einen von der ARGE als nachrangigen Sozialleistungsträger an den vorrangigen Sozialleistungsträger Agentur für Arbeit gestellten ERSTATTUNGSANTRAG, da die ARGE mit ALG 2 für das ALG 1 in Vorleistung gegangen ist.

Turtle
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  #3  
Alt 17.01.2010, 15:51
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Registriert seit: 11.03.2009
Beiträge: 25
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Danke für die Antwort,
dann gilt hier also die 56 % der KDU und die max. 30% Regel bei Rückforderungen nicht. Kann der SB die Höhe variieren? Mit dieser Rückforderung liegt für den folgenden Monat erstmal kein Geld mehr vor.
Viele Grüße
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  #4  
Alt 17.01.2010, 16:07
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Beiträge: 18.988
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Was meinst du mit Höhe variieren? Wenn ihr 900 Euro ALG 2 bekommt und dein ALG 1 600 Euro wäre, dann hat die ARGE 600 Euro von der Agentur für Arbeit zu bekommen. Um es mal im Groben zu verdeutlichen. Wäre aber ALG 2 600 Euro und ALG 1 900 Euro, dann wären es eben 600 Euro, die die ARGE bekommen muss.

Turtle
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  #5  
Alt 17.01.2010, 16:13
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Beiträge: 25
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Meine Frage zielt dahin, ob der SB/ die ARGE zum Beispiel ( wie bei Arbeitsaufnahme ), auf Ratenzahlung eingehen kann/ darf. Bei der derzeitigen Situation ist bei der Höhe der Rückforderung in Einmalzahlung zum Leben im nächsten Monat nichts mehr viel vorhanden, da die Kosten ja weiterlaufen.
Viele Grüße
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  #6  
Alt 17.01.2010, 16:19
Benutzerbild von Turtle1972
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Beiträge: 18.988
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Es ist ein Erstattungsanspruch, der von der Agentur für Arbeit zu befriedigen ist. Der Anspruch besteht gegenüber der Agentur, warum sollte diese Raten an die ARGE zahlen wollen oder sollen?! Das Ganze Prozedere hat überhaupt nichts mit dem Kunden zu tun, er hat aus diesem Verfahren keine Ansprüche und auch keine Belastungen, so dass er auch nicht verlangen kann, dass die ARGE sich das Geld von der AfA nur in Raten erstatten lässt.

Turtle
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