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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 23.03.2011, 18:05
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Ausrufezeichen Rückforderung?

Hallo ich hoffe ich habe mich in die richtige Kategorie eingeordnet.

Ich beziehe ALG II, und seit Januar habe ich eine geringfügige Beschäftigung.
Mein Gehalt für Januar betrug 201,61€ und ALG II wurde ein Betrag von 352,35€ überwiesen.
Und mein Gehalt für Februar betrug 250€ und ALG II habe ich 232,35€ erhalten.

Jetzt habe ich eine Rückforderung von Leistungen von 201,29€ erhalten. (Für Januar 81,29€ und für Februar 120€)
Ich habe mich schon im Vorfeld erkundigt und erfahren dass 100€ nicht angerechnet werden, und 20% jedoch max. 140€ dürfen behalten werden.
Und deswegen kann ich die Rechnung des Amtes nicht nachvollziehen.
Kann jemand bitte Klarheit schaffen?

Herzlichen Dank für Eure Mühe im Voraus.
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  #2  
Alt 23.03.2011, 18:28
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Beiträge: 586
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Der Abzug ist schon korrekt.

Du hast einen Grundfreibetrag von 100,00 und dann 20% von Rest

Also im Januar Freibetrag 120,32 Abzug 81,29

Im Februar 130,00 Freibetrag Abzug 120,00
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  #3  
Alt 24.03.2011, 17:29
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Danke für die Antwort.
Kannst du mir aber auch erklären warum ich im Februar 232,35€ ALG II erhalten habe?
Denn 232,35€+130€ (die nicht angerechnet werden)=362,35€ <- Ich dachte der Regelsatz liegt bei 359€?!
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  #4  
Alt 24.03.2011, 17:50
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Das kann man so nicht beantworten, wenn man nicht die Ausgangsbescheide gesehen hat.

Turtle
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  #5  
Alt 24.03.2011, 18:08
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Es hat keine Änderungen in den Bescheiden gegen, habe auch keine Neuberechnung erhalten.
Aber nochmal um Gewissheit zu haben, so können diese Zahlen nicht stimmen, oder?
Möchte mich nicht an meinen Sachbearbeiter wenden, wenn es sich ganz klar, um keinen Fehler handelt.
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  #6  
Alt 24.03.2011, 20:19
Benutzerbild von Turtle1972
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Nochmal: man kann dir deine Frage nicht beantworten, wenn man nicht weiß, wie das Amt auf die alten ALG 2 Beträge von 352,35 Euro und 232,35 Euro gekommen ist!

Dafür gibt es Berechnungsbögen und die hast du erhalten!

Turtle
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  #7  
Alt 25.03.2011, 16:26
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noch besser: telefonisch Termin zur Leistungsauskunft beim Jobcenter organisieren und sich den Änderungsbescheid genau erklären lassen.
Auf diese Auskunft hat jeder Leistungsberechtigte Anspruch.
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  #8  
Alt 27.03.2011, 20:15
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Ich danke dir für die Antwort.
Werde ich auf jeden Fall machen!
LG
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nachzahlung, rückforderung

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