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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 04.02.2012, 18:47
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Standard Rentenfreibetrag

Hallo,

eine vorsorgliche Frage (steht aktuell nicht an, interessiert mich aber): an Rentenvorsorge stehen ja jedem 250,- pro Lebensjahr als Freibetrag zu. Was ist, wenn ich diesen Betrag auf dem Girokonto liegen habe und erst KURZ VOR H4-Antragsstellung in eine Hartz-IV-sichere Rentenversicherung umwandele. Sieht es das Amt dann so, dass ich nur Geld beiseite schaffen wollte und ich muss die Rentenanlage zurückkaufen und verwerten oder nicht? Eigentlich stehen mir ja die 250,- Rentensicherung zu und wann ich diese anlege, dürfte mir überlassen sein. Wie aber sieht das ein H4-Amt?

Schon im Voraus vielen Dank für Eure Antworten.

Mit freundlichen Grüßen

raubi
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  #2  
Alt 04.02.2012, 19:22
Benutzerbild von Turtle1972
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Das ist kein Problem, das kurz vorher zu machen.

Turtle
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  #3  
Alt 04.02.2012, 19:38
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Beiträge: 418
Standard

Zitat:
Zitat von raubi Beitrag anzeigen
ja jedem 250,- pro Lebensjahr als Freibetrag zu. Was ist, wenn ich diesen Betrag auf dem Girokonto liegen habe
Ähm,wie soll das funktionieren,wenn der Vermögensfreibetrag, bei nicht Verwertungssicheren Anlagen ,nur 150 € beträgt?

Dann hast Du entweder Vermögen innerhalb der 150 € Grenze oder Du hast zuviel Vermögen und mußt es für Deine Lebenshaltung aufwenden, bis es wieder den Freibetrag erreicht.
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  #4  
Alt 04.02.2012, 19:39
Benutzerbild von Turtle1972
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Beiträge: 18.988
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Nein, er will es doch verwertungssicher anlegen vor Antragstellung. Und möchte wissen, ob er das darf.

Turtle
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  #5  
Alt 04.02.2012, 20:54
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Beiträge: 763
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Mal zur Klarstellung. Bei verwertungssicherem Altersvermögen beträgt der Freibetrag 750 €/Lebensjahr.
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