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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 18.08.2009, 13:38
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Standard Recht auf Nichtbewilligung von ALGII wegen Tätigkeitsaufnahme 2 Monate nach Antragste

Liebe Forumsmitglieder,

ich bin verzweifelt und wütend.

Wir haben am 9.7.2009 ALGII in Berlin beantragt (Familie, kein Einkommen, 2 kleine Kinder).
Ich habe wie wild Bewerbungen verschickt und meine Arbeitsvermittlerin immer auf dem Laufenden gehalten über meine Bewerbungssituation.

Vor ca. 2 Wochen habe ich eine Zusage für eine Tätigkeit erhalten, die ich am 1.Sept beginnen kann und die uns aus der ALGII Bedürftigkeit erlösen wird.

Bisher hatten wir jedoch immer noch keinen ALGII Bescheid bekommen und das Geld wird knapp.

Ich habe jeden Tag mit dem Amt telefoniert und heute hat man mir endlich Auskunft geben können. Ich glaubte nicht, was man mir gesagt hat:

Es wird mich morgen ein Zwischenbescheid erreichen, mit der Bitte, meinen Antrag zurückzuziehen, oder meinen Arbeitsvertrag zuzuschicken nebst Einkommensbescheid. (Was ich bis dahin noch ok. finde)
Als ich dann den Bearbeiter fragte, wann wir denn das Geld für die Monate Juli, August erhalten, in denen wir keine Einkünfte hatten (wir stehen kurz vor der Mittellosigkeit und wissen nicht wie wir die Miete für Sep bezahlen sollen), sagte er mir, wie ich mir denn so sicher sei, dass wir Geld für diesen Zeitraum bekommen würden. Ich sagte dann, dass das wohl unser Recht wäre und er antwortete dann, dass wenn ich dieser Meinung wäre, ich ja rechtliche Mittel anstrengen könnte, im Falle, dass der Bescheid negativ wäre und legte auf.

Was könnt ihr uns raten. War das nur eine billige Masche des Bearbeiters, um uns zur freiwilligen Aufgabe zu bewegen oder ist es wirklich wahrscheinlich und möglich, dass der Bescheid negativ sein wird?
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  #2  
Alt 18.08.2009, 13:45
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Auf keinen Fall den Antrag zurückziehen. Ihr müsst einen Bescheid erhalten. Und egal ob Bewilligung oder Ablehnung, die Berechnung muss dabei sein. Aus welchen Gründen sollte denn kein Anspruch für Juli/August bestehen? Und wenn der Lohn für September erst im Oktobner zufließt, würde sogar noch für Sept. Anspruch bestehen.
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  #3  
Alt 18.08.2009, 13:49
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Beiträge: 21
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Vielen Dank für Deine so schnelle und aufmunternde Antwort.

Das erste Geld würden wir am 15.Sep erhalten. Hätten wir dann einen Anspruch auf Hartz IV bis zum 15.Sep?

Ist es möglich, dass unser Antrag abgelehnt wird?
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  #4  
Alt 18.08.2009, 13:54
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Es gilt das Monatsprinzip. Das Geld vom September wird dem Bedarf im September gegenübergestellt. Also entweder im ganzen Monat Anspruch oder kein Anspruch.

Natürlich kann ein Antrag abgelehnt werden. Immer dann, wenn die Anspruchsvoraussetzungen nicht liegen. Ich kenne aber euren Fall nicht und wüsste nicht, warum eine Ablehnung erfolgen sollte.
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  #5  
Alt 18.08.2009, 14:01
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Beiträge: 21
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Vielen Dank!

Unser Bedarf liegt so ca. bei 1300 Euro (laut hartz IV Rechner). Die erste Lohnzahlung am 15.Sep wird so ungefähr bei 750 Euro liegen. Die nächste Zahlung erhalte ich am 15.Oktober.

Wir haben keinerlei Einkommen seit 4 Monaten, haben von Erspartem gelebt, weil wir kein Hartz IV beantragen wollten und immer geglaubt haben, dass wir schon etwas finden werden. Unser Erspartes belief sich bei Antragstellung auf ca. 3000 Euro. Ist fast nichts mehr übrig. Wir haben kein Eigentum (Wohnungen, Häuser, Versicherungen ...)

Ich ärgere mich, dass die mich so abfertigen, obwohl ich mich so um Arbeit bemüht habe und mit Erfolg und die Hilfeleistungen deshalb nur für kurze Zeit in Anspruch nehme.
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  #6  
Alt 18.08.2009, 14:03
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Wenn es so ist, gäbe es keinen Ablehnungsgrund.
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  #7  
Alt 18.08.2009, 14:08
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Danke!

Meinst Du, sie würden uns auch noch für Sep etwas zahlen?

Liebe Grüsse
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  #8  
Alt 18.08.2009, 14:09
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Zitat:
Zitat von cecilia Beitrag anzeigen
Danke!

Meinst Du, sie würden uns auch noch für Sep etwas zahlen?

Liebe Grüsse
Ja klar, da ja offensichtlich das Einkommen niedriger als der Bedarf ist.
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  #9  
Alt 18.08.2009, 14:13
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Gerald!

Tausend Dank für deine so schnellen und hoffnungmachenden Antworten.
Ich fühle mich schon nicht mehr ganz so verzweifelt und fertiggemacht!
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