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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo, ich bin alleinerziehende Mutter einer 2,5 Jahre alten Tochter. Bin im Moment im Erziehungsurlaub. Leider ist das Unternehmen wo ich bisher tätig war aufgelöst worden, während ich im Erziehungsurlaub war. Die Fa. möchte mir eine Summe x als Abfindung für die 10 Jahre geleisteter Arbeit zahlen. Nebenbei bin ich aber auch selbständig gemeldet. Mein Unternehmen hat in 2007 ca. 7000 Euro Verlust gemacht. 2008 ist noch nicht ausgerechnet. Nun bin ich durch die Wirtschaftskrise nicht mehr im Stande dazu meine Selbstständigkeit weiter zu führen. Ich kann die fixen Kosten einfach nicht mehr tragen. Nun bin ich am überlegen, daß wenn ich mich beim Amt f. soziale Dienste melde, als hilfebedürftige, ob mir evtl. die Abfindung angerechnet wird, sodaß ich erst mal davon zu leben habe?????? Ausserdem arbeite ich während meines Erziehungsurlaubs für ca. 20 Std. die Woche noch nebenbei. notgedrungen!!! |
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#2
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| Hi, alle Einkünfte, die dir vor der Antragstellung auf ALG II zufließen, gehören zum Vermögen. Vermögens-Grundfreibetrag Jedem volljährigen Hilfebedürftigen und seinem Partner steht jeweils ein Grundfreibetrag von 150 € je vollendetem Lebensjahr zu; mindestens 3.100 € und maximal 9.750 €. Jedem minderjährigen hilfebedürftigem Kind steht ein Grundfreibetrag von 3.100 € zu. Jeder in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Hilfebedürftigen erhält zusätzlich einen Freibetrag von pauschal 750 €. Der Freibetrag ist für notwendige Anschaffungen vorgesehen. Vermögens Grundfreibeträge
__________________ Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen. Nobody is perfect |
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#3
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| Wenn ich es richtig verstehe, dann fliesst das Geld jedoch während des Leistungebezuges zu, und damit ist es Einkommen und wird angerechnet. |
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#4
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| Zitat:
Da müsste die TE mal Klarheit reinbringen, ich lese das so als wäre sie NOCH nicht im Leistungsbezug. Zitat:
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