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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 22.07.2009, 04:44
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Standard Rausgabe der Telefonnummer vom Amt an Dritte.

Hallo zusammen.
Kann mir jemand sagen ob das Amt meine Private Telefonnummer weitergeben darf.
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  #2  
Alt 22.07.2009, 06:00
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Kommt darauf an, an wen und zu welchem Zweck.
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  #3  
Alt 22.07.2009, 06:31
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Beiträge: 549
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Nur mit Zustimmung des Betroffenen, die private Telefon Nummer gehört zu den geschützten Sozialdaten nach §35 SGB I und §67 ff SGB X.

Die Kenntnis der Telefon Nummer ist auch für die Aufgaben der ARGE nicht erforderlich, du kannst darauf bestehen, dass die Nummer gestrichen wird.

In der EAO ist ausdrücklich die postalische Erreichbarkeit gefordert, nicht die telefonische.
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  #4  
Alt 22.07.2009, 16:26
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Beiträge: 10
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Zitat:
Zitat von timeras Beitrag anzeigen
Nur mit Zustimmung des Betroffenen, die private Telefon Nummer gehört zu den geschützten Sozialdaten nach §35 SGB I und §67 ff SGB X.

Die Kenntnis der Telefon Nummer ist auch für die Aufgaben der ARGE nicht erforderlich, du kannst darauf bestehen, dass die Nummer gestrichen wird.

In der EAO ist ausdrücklich die postalische Erreichbarkeit gefordert, nicht die telefonische.
Danke für die Antwort.Aber was heißt die Abkürzung EAO.Eine Rückmeldung wäre nett.Danke im voraus.
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  #5  
Alt 22.07.2009, 16:35
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Beiträge: 8.216
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Erreichbarkeitsanordnung
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  #6  
Alt 22.07.2009, 16:41
dms dms ist offline
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Beiträge: 1.998
Beitrag

Erreichbarkeitsanordnung

aber lies Dir den Satz von Grubenpony durch und anschließend
den Paragraphen 50 des SGB II
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  #7  
Alt 22.07.2009, 17:45
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Möglich wäre auch ein Call-me Anruf - dann wären gar keine Daten weitergegeben worden (Wenn es sich darum handelt, dass hier jemand angerufen worden ist). Müsste sich der Threadersteller doch mal zu den näheren Umständen äußern...
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  #8  
Alt 22.07.2009, 19:27
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Ich interpretiere den Text auf dieser Seite

arbeitsagentur.de

so, dass man der Call me Funktion aktiv zustimmen muss.

Der Gipfel ist, dass die BA nur dann die Telefonnummer unterdrückt, wenn man bei seinem Anbieter für teuer Geld die Nummernweiterleitung abbestellt. Wo bleibt der Datenschutz?
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  #9  
Alt 22.07.2009, 19:44
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Call me funktioniert so, dass ein Arbeitgeber nicht die Telefonnummer des Kunden genannt bekommt, sondern eine eigens generierte, neutrale Telefonnummer anrufen kann, von der er dann weitergeleitet wird.
Wenn der Kunde jetzt nicht da ist und eine Nummer auf seinem Display/AB zurückruft, kann es sein, dass die Telefonnummer doch bekannt wird - wenn sie übertragen wird. Der Kunde sieht die Telefonnummer des Anrufers, da das Telefonat weitergeleitet wird. Ein Arbeitgeber sollte aber damit leben können, dass seine Betriebsnummer bekannt ist.
Man muss Call-me zustimmen, dem Thread ist aber nicht zu entnehmen, worum es überhaupt genau geht.
Und das Rufnummernweiterleitung sperren lassen Geld kostet, wäre mir neu Bei der Telekom hat es auf jeden Fall nichts gekostet...

Liebe Grüße,
Siebenstern
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  #10  
Alt 22.07.2009, 20:25
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Bei Arcor und anderen kostet es, außerdem muss es für jeden Anruf einzeln gesperrt werden, es sei denn man will die eigene Nummer generell unterdrücken, was die wenigsten wollen.

Die Frage ist warum die BA die Telefonnummer der Bürger ungefragt an Leihfirmen, PAV und andere dubiose Unternehmen weitergibt. Das wäre ganz einfach mit geringen technischen Aufwand zu unterbinden.

Die §67b Abs2 und §67d sind da recht eindeutig.
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