Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > Hartz IV 4 - ALG II 2

Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 25.02.2009, 19:36
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 25.02.2009
Beiträge: 1
Unglücklich räumliche trennung

Hallo
also wir ( 5 köpfige familie) beziehen momentan algll
Mein Mann und ich haben bemerkt das bei uns die luft raus ist wollen aber unsere ehe ( Beziehung ) nicht komplett am nagel hängen und erstmal eine räumliche trennung machen und hoffen das dies vllt. hilft. Nun meine frage
können wir dies so machen und kann ich und mein mein mann algll weiterhin beziehen?
LG BRina
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 25.02.2009, 19:39
Benutzerbild von Mandy
Junior Admin
 
Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
Standard

Ja, könnt Ihr machen. Derjenige der auszieht muss sich eine neue Wohnung suchen und sich die Mietkostenübernahme vom Amt bestätigen lassen (vor unterschreiben des MV). Für die Kinder musst Du dann Unterhaltsvorschuss beantragen (kommt aber auf das Alter der Kids an).
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 25.02.2009, 19:46
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 21.11.2008
Ort: Dortmund
Beiträge: 979
Standard

Moment, die beiden wollen sich ja nur räumlich voneinander trennen, ihre Ehe aber trotzdem aufrecht erhalten. Da gibt es doch m.W. gar kein UVG und die gesamte Familie bildet trotz räumlicher Trennung eine Bedarfsgemeinschaft.

Andi
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 25.02.2009, 19:59
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 12.02.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 487
Standard

Doch, Andi - wenn die Ehepartner getrennt sind (= kein gemeinsamer Haushalt), gibt es Unterhaltsvorschuss, wenn der Vater nicht zahlen kann. Habe ich vor meiner Scheidung für meine Kinder bezogen.

LG - Maria
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Von BG zur WG durch Trennung smileybaby Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft 5 16.02.2009 06:30
Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) Trennung - Jobkündigung durch Umzug - Sperre ? Aquajade Arbeitslosengeld I - ALG 1 3 25.01.2009 11:57
Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) trennung blumenfee Hartz IV 4 - ALG II 2 1 14.01.2009 22:44
Trennung, Wohnung, Erstausstattung, Reihenfolge? ronny Hartz IV 4 - ALG II 2 4 14.01.2009 06:14
trennung, zu welchen amt muß ich zuerst ? maipi Kosten der Unterkunft 16 05.01.2009 09:50


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 06:34 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0