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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 26.03.2009, 10:58
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Beiträge: 20
Standard Praktikum und Hartz 4

Liebe Forenhelfer.
Wir beziehen ALG II. Nun plane ich, mich für einen Masterstudiengang einzuschreiben. Für diesen Studiengang ist im Voraus ein drei-monatiges Praktikum erwünscht. Ich habe auch schon eine Stelle. Ich werde für das Praktikum keine Vergütung erhalten. Dem Arbeitgeber ist es wichtig, dass die Versicherung weiterhin von der ARGE getragen wird. Nun meine Frage: ist es möglich, ein Praktikum zu machen und weiterhin so unterstützt zu werden, wie bisher?
Vielen Dank, Anne
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  #2  
Alt 26.03.2009, 11:12
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Registriert seit: 26.03.2009
Beiträge: 15
Standard Betriebliches Praktikum

Das Praktikum soll durch Erweiterung bzw. Erhalt der der beruflichen Kenntnisse zur Integration in den Arbeitsmarkt führen. Der Arbeitgeber kann sich vor ort von der Eignung des Bewerbers / der Bewerberin überzeugen.
Das Praktikum nach dem neuen Recht nach § 46 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 S. 2 SGB II bei einem Arbeitgeber dürfen die Dauer von 4 Wochen nicht überschreiten.
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  #3  
Alt 26.03.2009, 13:00
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
Standard

????

Das ist doch kein Praktikum, weil jemand erprobt und eingestellt werden soll, sondern ein Praktikum, welches für ein Studium vorgeschrieben ist.

Wenn dem wirklich so ist, dass der Studiengang ohne Vorpraktikum nicht möglich ist, dann ist bereits das Praktikum dem Grunde nach bafögförderfähig und damit die Fragestellerin hier gem. § 7 Abs. 5 SGB II vom ALG 2 Bezug ausgeschlossen.

Also nix mit MAG § 46 Maßnahme!!!!

Turtle
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  #4  
Alt 26.03.2009, 13:11
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Beiträge: 20
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ja, das befürchte ich auch. Danke schonmal.
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  #5  
Alt 26.03.2009, 13:19
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Beiträge: 20
Standard

Für bafög komme ich allerdings nicht in Frage, weil ich nicht gleich im Anschluß an meinen Bachelor den Master mache. Bleibt noch der Studienkredit.
Gerade habe ich mit meiner Beraterin gesprochen: da ich noch in Erziehungszeit bin und das Praktikum während dieser Zeit mache, bleiben unsere Bezüge unangetastet. Ich darf bis 30 Std. die Woche arbeiten. Da ich während des Praktikums nichts verdiene, wird auch nichts angerechnet.
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  #6  
Alt 26.03.2009, 14:59
omi omi ist offline
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Beiträge: 31
Standard Praktikun und Hartz4

Hallo, meine Schwiegertochter macht z,Z, ein 3 monatiges Praktikum.Die Arge hat die Kosten für den 1 Monat Vorbereitung auf das P. für die Unterbringung der 2 Kinder anteilig übernommen.Nun beim Praktikum machen die das nicht mehr sie soll sich an die VAS wenden, leider erreichen wir da niemanden und ich hab ihr nun geraten das P. abzubrechen denn mit Hartz4 sind die Ganztagsbetreuung einfach zu teuer und die Stadtkasse hat schon eine Mahnung versand. Mit welchen Folgen muß sie dann von der ARGE rechnen?
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  #7  
Alt 26.03.2009, 15:06
Benutzerbild von Turtle1972
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Zitat:
Gerade habe ich mit meiner Beraterin gesprochen: da ich noch in Erziehungszeit bin und das Praktikum während dieser Zeit mache, bleiben unsere Bezüge unangetastet.
Was ist denn das für eine Beraterin?! Wenn es ein vorgeschriebenes Praktikum ist, dann ist es dem Grunde nach bafögfähig. Bei "dem Grunde nach" ist es völlig uninteressant, ob du Bafög bekommt oder nicht. Du bist in einem solchen Fall gem. § 7 Abs. 5 SGB II vom ALG 2 ausgeschlossen!

Turtle
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  #8  
Alt 26.03.2009, 15:18
Benutzerbild von Turtle1972
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Beiträge: 18.988
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Zitat:
Hallo, meine Schwiegertochter macht z,Z, ein 3 monatiges Praktikum.
Was ist das für ein Praktikum?

Und was ist die VAS?

Turtle
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  #9  
Alt 26.03.2009, 19:36
omi omi ist offline
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Hallo, VHS ist der Bildungsträger wo sie von der ARGe geschickt wurde, allerdings unter falschen Vorraussetzungen.Da sie keinen Abschluss der Berufsausbildung hat sollte sie da vorbereitet werden für eine Umschulung zur Floristin, doch dort angekommen war alles anders 1 Monat wurden sie geschult, wie man Bewerbungen schreibt, ein Polizist war auch da und hat über die Kriminalität gesprochen und nun muß ein 3 monatiges Praktikum absolviert werden, sie macht es bei einer Reinigungsfirma und macht in Köthen Schulen sauber.
Verweigern, wie etliche dieses Durchgangs hat sie nicht gemacht, denn dann werden ja gleich die Mittel gekürzt.Mit 2 Kindern (2 ein halb und 8 Jahre) können sich das meine Kinder nicht leisten.
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  #10  
Alt 26.03.2009, 23:17
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Aha... Dann hättest du am Besten auch VHS schreiben sollen ;-)

Und warum übernimmt das Jugendamt nicht die Kinderbetreuungskosten?

Ansonsten wäre es eben interessant, um was für eine Maßnahme genau es sich handelt... Hat sie denn mal bei der VHS gefragt, wenn man ihr gesagt hat, dass es die Kosten von da erstattet gibt?


Turtle

Geändert von Turtle1972 (26.03.2009 um 23:22 Uhr)
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Stichworte
praktikum, versicherungspflicht

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