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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #11  
Alt 27.03.2009, 07:44
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Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen
Was ist denn das für eine Beraterin?! Wenn es ein vorgeschriebenes Praktikum ist, dann ist es dem Grunde nach bafögfähig. Bei "dem Grunde nach" ist es völlig uninteressant, ob du Bafög bekommt oder nicht. Du bist in einem solchen Fall gem. § 7 Abs. 5 SGB II vom ALG 2 ausgeschlossen!

Turtle
Hallo Turtle. In der Erziehungszeit bin ich "unantastbar", d.h. ich kann nicht vermittelt werden aber auch nicht gefördert.
Ich hatte ein langes, persönliches Gespräch mit meiner Beraterin vor kurzem, habe ihr meine Vorhaben geschildert. Sie kennt also meinen Fall. Als sie mich gestern zurück rief, sagte sie, sie sieht kein Problem. In der Erziehungszeit dürfte ich ja auch, ohne das dieser Status wegfällt, bis zu 30Std./Woche arbeiten. Natürlich würden dann meine Einnahmen verrechnet, nicht aber bei einem unvergüteten Praktikum. In meinen zwei Jahren Erziehungszeit, die ich bei der ARGE angegeben habe, kann ich berufsvorbereitend einiges machen, solange es eben nicht die Stunden übersteigt, dann wäre das Ende der Erziehungszeit einzuläuten und eine Vollzeitbeschäftigung anzumelden.
Allerdings muss der Arbeitgeber eine Unfallversicherung für mich abschliessen. Krankenversichert bleibe ich über die ARGE.
Ob das Praktikum nun vorgeschrieben ist, oder ob es hier einfach berufsvorbereitend ist, spielt keine Rolle.
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  #12  
Alt 27.03.2009, 09:17
Benutzerbild von jette
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Das ist dann aber eine falsche Aussage deiner Beraterin. Deine Elternzeit hat nun überhaupt nichts mit der Förderungsfähigkeit nach dem Bafög zu tun.
Und wenn dieses Praktikum wirklich für das Studium vorgeschrieben ist, dann ist es auch dem Grunde nach mit Bafög förderungsfähig (egal, ob du es aus persönlichen Gründen erhalten kannst oder nicht) und du damit vom Alg2-Bezug ausgeschlossen.

Im übrigen hast du immer noch nicht verraten wer nun diese "Beraterin" ist. Meinst du deine Arbeitsvermittlerin bei der Arge, oder wen?
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  #13  
Alt 27.03.2009, 10:33
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Beiträge: 20
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Eine Beraterin der Abteilung Markt und Integration.
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  #14  
Alt 27.03.2009, 11:54
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
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...die von Leistung keine Ahnung hat...

Frag mal jemand von der Leistung, wie das ist, wenn du ein dem Grunde nach bafögfähiges Vorpraktikum machst.

Vermittler haben im allgemeinen von der Leistung keine Ahnung! Klar, für die Arbeitsvermittlung bist du in der Elternzeit uninteressant, weil du nicht musst.

Aber das hat nichts mit der Leistung zu tun.

Turtle
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Stichworte
praktikum, versicherungspflicht

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