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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 10.01.2011, 14:04
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Beiträge: 4
Frage Praktikum und Aufwandsentschädigung

Hallo,

ich mache zZ eine Maßnahme zur beruflichen Integration, 4 Monate Festigungs- und Stabilisierungsphase sowie 5 Monate Integrationspraktikum.

Die Maßnahme wurde bisher nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m(?) § 103 Abs. 1 NR 3 SGB III gefördert (was auch immer das bedeuten mag)

Nun beginnt die Praktikumsphase und mir wurde bisher gesagt, dass ich Essensgeld und Fahrtkosten erhalten werde. Nun sieht das meine Sachbearbeiterin aber anders .

Ich werde mit 40 Stunden-Woche, Pausen und Laufweg jeden Tag (ex Freitag) 11 Stunden unterwegs sein. Es handelt sich um eine körperlich anspruchsvolle Tätigkeit in einem Außenlager.

Ich bin froh wieder etwas arbeiten zu können und eine Übernahme ist auch nicht ausgeschlossen, aber ich habe große Zweifel es auch wirklich schaffen zu können. Fahrkarten und ein erhöhter Kalorienbedarf den ich bestreiten muss, sind bei dieser Sache, nur der finanzielle Aspekt der mich belastet. Ich bin aber leider nicht sehr belastbar .

Nun meine Fragen: Gibt es irgendwelche Argumente, bzw Sachverhalte die ich oder meine Fallmanagerin übersehen haben, damit ich wenigstens nicht finanziell schlechter dastehe?

Grüße und vielen Dank vorab.
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  #2  
Alt 10.01.2011, 15:06
Benutzerbild von Grubenpony
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Beiträge: 8.216
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Zitat:
Zitat von BobHope Beitrag anzeigen
Nun beginnt die Praktikumsphase und mir wurde bisher gesagt, dass ich Essensgeld und Fahrtkosten erhalten werde.
Von wem wurde dir das gesagt?

Zitat:
Nun sieht das meine Sachbearbeiterin aber anders .
Wie sieht sie das denn?
__________________
Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank.
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  #3  
Alt 10.01.2011, 15:49
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Registriert seit: 10.01.2011
Beiträge: 4
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Heu,

gesagt wurde mir das bei der Maßnahme von einem der Dozenten und das Essen war bisher auch inklusive.

Meine Sachbearbeiterin vertritt die Auffassung, dass es keine auswärtige Unterbringung sei und ich mir doch Stullen mitnehmen solle und da die Entfernung knapp (4,7km) unter der 5km Grenze liege hätte ich auch keinen Anspruch auf Fahrtkosten.

Diese Aussage sind sicherlich zutreffend...helfen mir aber kein Stück weiter.

Damit habe ich einen Fußweg von täglich 1 1/2 Stunden und kann mir aussuchen, ob ich warm frühstücke und morgens um 4 Uhr aufstehe oder mit schwerem Essen im Magen schlafen gehe.
Würde ich arbeiten gehen hätte ich solche Probleme ja nicht....ups mein Fehler - mach ich ja

Grüße
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  #4  
Alt 10.01.2011, 15:54
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.216
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Vielleicht bin ich ja schon zu lange wach, aber ich verstehe gerade was nicht.

Du möchtest also zusätzlich zum ALGII noch Essensgeld und Fahrtkosten?

Was kostet denn die Fahrkarte und was denkst du, wofür der Regelsatz da ist?
__________________
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  #5  
Alt 10.01.2011, 19:12
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Registriert seit: 10.01.2011
Beiträge: 4
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Also die Einzelfahrscheine kosten 1,90€, die Monatskarte wird für 37,-€ unter die Leute gebracht.

Über den Inhalt der Grundsicherung wollte ich eigentlich nicht diskutieren!

Ich habe die gleichen Rechte und Pflichten, als ob ich von Zuhause aus auf Job suche gehe. Mir geht es darum, dass ich einen Mehrbedarf durch das Praktikum habe und diesen irgendwie ausgeglichen haben möchte.
Ich bekomme keine Vergütung für das Praktikum - besser, ich muss von der Grundsicherung auch noch Geld abzweigen. Tatsächlich ist jemand, der einen 1,-€ Job hat, finanziell besser gestellt und das kann es wohl nicht sein. imho

Also anders gefragt: Wieso gibt es eine Aufwandsentschädigung bei 1-Euro-Jobs und in diesem Fall nicht? Ich würde das gerne verstehen oder Argumente finden um diesen, in meinen Augen ungerechten, Zustand zu ändern.
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  #6  
Alt 11.01.2011, 00:42
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Registriert seit: 10.01.2011
Beiträge: 4
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Schade, hatte mir irgendwie mehr erhofft...

Ich werde ich wohl sprachlos dieses Praktikum nicht antreten und auf eine entsprechende Sanktion mit Beschwerde reagieren müssen. Obwohl mich eine Sperre von 30% auf drei Monate immer noch billiger kommt!

Dem Gruben-Troll wünsche ich auch alles Gute und hoffe das er auch noch andere Favoriten in seinem Browser gesichert hat, denn auf Elitepartner.de wird er wohl keinen Treffer landen, falls er/es weiß was das ist XD.
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  #7  
Alt 12.01.2011, 12:09
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Registriert seit: 13.10.2010
Beiträge: 56
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Zitat:
Zitat von Grubenpony Beitrag anzeigen
Vielleicht bin ich ja schon zu lange wach, aber ich verstehe gerade was nicht.

Du möchtest also zusätzlich zum ALGII noch Essensgeld und Fahrtkosten?

Was kostet denn die Fahrkarte und was denkst du, wofür der Regelsatz da ist?

Hey Grubenpony,

hätte dazu mal eine Frage - allgemein, kann aber auch auf diesen Thread bezogen werden. Wenn jemand Hartz 4 als Aufstockung in Anspruch nimmt, wird doch immer ein bestimmter Freibetrag vom Einkommen abgezogen (260,- Euro???). Dieser Betrag dient ja unter anderem dazu, die höheren Aufwendungen wie eventuell Montaskarte o.ä. zu decken. Wenn jetzt nun jemand ein unentgeltliches Praktikum macht, und dem entsprechend kein Freibetrag vom Einkommen vorhanden ist, wie werden dann hier die höheren Aufwendungen durch das Praktikumsverhältnis bestritten? Ich glaube fast, dass es das war worauf der TE hinaus wollte.

@ BobHope: sich im Ton vergreifen ist wenig zielführend, wie du wahrscheinlich gemerkt hast
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  #8  
Alt 12.01.2011, 12:50
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.216
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Es steht jedem frei, einen Antrag auf Übernahme der Fahrtkosten zu stellen. Da es sich aber um eine Kann-Leistung handelt, muss man ggf. auch mit einer Ablehnung rechnen. Wobei ich nicht lesen konnte, das es sich hierbei um eine Ablehnung auf einen Antrag handelte.

Und zu den vom TE geforderten Verpflegungskosten sage ich nichts mehr, wenn das nicht soweit logisch ist nach meinem Hinweis auf den Regelsatz.....
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  #9  
Alt 12.01.2011, 13:33
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
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Einfach Antwort: wo kein Verdienst, da kein Freibetrag.

Für genehmigte Praktika (§ 46 SGB III) kann man Fahrkostenerstattung beantragen.

Turtle
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Stichworte
aufwandsentschädigung, mehrbedarf, praktikum, reha

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