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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 04.02.2009, 15:39
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Frage Praktikum im Ausland mit Übernahmegarantie und dabei Harz IV?

Hallo ihr Lieben....
Ich habe ein geisteswissenschaftliches Magisterstudium absolviert, habe jetzt (ohne relevante Berufserfahrung) Probleme einen Job zu finden und beziehe seit 5 Monaten Harz IV. Angeboten bekam ich bisher höchstens Praktika ohne relevante Bezahlung und ohne jegliche Chance auf Übernahme. Jetzt habe ich aber ein Angebot von einer Sprachschule aus England. Ich kann dort eine Stelle als Administrator antreten, aber da die relevante Ausbildung und Berufserfahrung fehlt, muss ich zunächst ein unbezahltes Praktikum von 3 Monaten absolvieren. Während dieser Zeit wäre ich weiterhin auf Harz IV angewiesen, doch meine Fallmanagerin hat abgelehnt, da ich

1. Für so einen Job nicht nach England gehen brauche, da das ja nur "niedere" Büroarbeiten wären und
2. und ja niemand wirklich garantieren kann, ob ich tatsächlich übernommen werde.

Jetzt zu meiner Frage: Kann ich irgendwas gegen diese Entscheidung unternehmen (die mir übrigens nur mündlich mitgeteilt wurde)? Ich kann es fast nicht glauben, dass ich statt in England zu sein, mit der Chance auf einen Job die nächsten drei Monate hier verbringe (zwar mit Harz IV aber mit einer deutlich geringeren Chance auf einen Job). Ich will ja nicht mehr Geld als ich schon bekomme, sondern nur die Erlaubnis mich von meinem Wohnort zu entfernen. Bin ich bei so einer Entscheidung wirklich ausschließlich auf meine (übrigens ziemlich frustrierte) Fallmanagerin angewiesen?

Vielen Dank für die Antworten!
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  #2  
Alt 05.02.2009, 11:13
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Die Entscheidung ist korrekt, einem 3 monatigen Praktikum im Ausland kann nicht zugestimmt werden. Praktikas bei Arbeitgebern gehen nach § 46 SGB III nur maximal 4 Wochen. Schaust du hier: SGB 3 - Einzelnorm

Und ob du im erlernten Beruf einen Job findest, ist im ALG 2 schlichtweg egal. Du hast dich um jegliche zumutbare Arbeit zu bemühen, auch in Anlernberufen.

Turtle
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  #3  
Alt 05.02.2009, 11:26
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Es wäre ja schön, wenn ich einen erlernten Beruf hätte. Stattdessen habe ich aber etwas berufsunspezifisches studiert. Schön blöd - ich weiß. Ich will nur endlich den Berufseinstieg schaffen. Ich bin auch bei einer Zeitarbeitsfirma regristriert, die mir (wegen fehlender kaufmännischer Kenntnisse) bisher auch nichts gefunden hat. Klar, dass man dann frustriert ist, wenn man gezwungen ist, eine gute Chance nicht zu nutzen.

Vielen Dank jedenfalls für die Antwort!
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  #4  
Alt 05.02.2009, 13:37
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Mein Gott, wenn du erfolgreich studiert hast, dann hast du auch einen "erlernten" Beruf. Denn normalerweise schließt man doch wohl mit einer Berufsbezeichnung ein Studium ab, nee? Oder ist ein studierter Mediziner "ungelernt"???

Das Praktikum ist nicht förderbar und Ziel von ALG 2 ist die Vermittlung in IRGENDEINE Arbeit. Nicht mehr.

Turtle
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  #5  
Alt 05.02.2009, 13:46
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Ich bin Magistra Artium...also Meisterin der Künste, ist wohl mit einem Dr. med. kaum zu vergleichen...und ich weiß schon wovon ich spreche, wenn ich sage, dass kein Beruf diesen speziellen Abschluss voraussetzt (außer man bleibt im Akademischen Bereich, aber "für umsonst" kann man auch keinen Doktorentitel machen)....bin aber auch nicht hier um mich zu verteidigen....wer geisteswissenschaftlich studiert hat, weiß wovon ich rede und Gott hat damit auch nichts zu tun.
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  #6  
Alt 05.02.2009, 14:10
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Du hast aber einen ABSCHLUSS!!

Wobei es im ALG 2 sowieso schlichtweg egal ist, ob du nun einen hast oder nicht: du kannst arbeiten gehen. Notfalls bei McDoof an der Fritteuse.

Ein 3 monatiges Praktika in England ist nicht förderbar.

Das sollte aber doch wohl jetzt zu dem Thema reichen. Ich wiederhole mich nämlich nur ungern.

Turtle
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Stichworte
3 monate, ausland, harz iv, praktikum, übernahmegarantie

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