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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 19.02.2009, 20:04
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Böse Plötzliche Erstattung von unverschuldet zuviel erhaltenem H4

Hallo. Ich lebe mit meinen beiden Kindern (4, 1) allein zur Miete und erhalte "Leistungen nach SGB II". Als vor fast genau 1 Jahr meine Tochter geboren wurde, begann zeitlich gesehen auch der neue (diesmal 1jährliche) Gewährungszeitraum des aktuellen Bescheids.

Ich erhalte für beide Kinder den normalen väterlichen Kinderunterhaltssatz und Kindergeld. Kurz nach der Geburt meines 2.Kindes reichte ich den Unterhaltsnachweis ein. Nach Erhalt des Nachweises zum Bezug von Kindergeld auch für mein 2.Kind reichte ich diesen sofort nach Erhalt, rein zeitlich knapp 3 Monate nach der Geburt des Kindes, ein. Alle anderen Angaben machte ich korrekt bzw. hatten sich seither nicht geändert.

Nun, da der aktuelle Bescheid zum März abläuft, stellte ich einen neuen Antrag auf SGB II. Heute erhielt ich die Nachricht, dass mir dieses 1 Jahr lang zuviel gezahlt worden ist und ich nun über 4000€ bis Ende März "zurückzugeben" habe!!! Die Möglichkeit der Ratenzahlung wird mir eingeräumt. Wie nett!! *panic*

Mit der Berechnung des neuen Antrages ist scheinbar aufgefallen, dass auch mein 2. Kind (wie auch mein 1.) - ich nenn es mal - Selbstversorger ist, zwar zu meinem Haushalt gehört, aber durch Unterhalt und Kindergeld seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kann. Ein Kind mit 27€ "Mehr" und mein 2.Kind mit knapp 2€ "Mehr" über dem zu Grunde liegenden Grenzwert.

Wie kann das sein, dass so ein Verfahren rechtens ist? So wird man doch in die Schuldenfalle gezogen. Wie erwarten "die", dass man als Alleinerziehende mit 2 kleinen Kindern einfach mal so 4000€ über hat?

Der Fehler lag doch nicht bei mir. Die Behörde hat 1 Jahr(!!!!!) lang, obwohl ich 2 Mal neue Nachweise (wie geschrieben erst Unterhalt, dann 3 Monate später zwecks Kindergeld-Erhalt) === somit auch 2 neue Berechnungsfaktoren === nachgereicht habe!!! Und keinem fällt das auf?! Erst jetzt?

Und dann folgende Passage, was hat diese zu bedeuten? Ich verstehe das nicht.: "Nach § 45... darf die Rücknahme eines rechtswidrig begünstigten Verwaltungsaktes nur erfolgen, soweit der Begünstigte nicht auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertraut hat. In Ihrem Fall kann Ihnen der Vertrauensschutz nciht zugebilligt werden. da Sie die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes kannten."
=> Ich verstehe das so, dass ICH gewusst habe, dass mir zuviel gezahlt wird. und nichts dagegen unternommen und Bescheid gegeben habe und somit dies mein Verschulden sei??!

Danke danke danke,
2fachMama_29

Geändert von 2fachMama_29 (19.02.2009 um 20:05 Uhr) Grund: Fehlerteufel drin
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  #2  
Alt 20.02.2009, 06:52
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Zitat:
Zitat von 2fachMama_29 Beitrag anzeigen
Und dann folgende Passage, was hat diese zu bedeuten? Ich verstehe das nicht.: "Nach § 45... darf die Rücknahme eines rechtswidrig begünstigten Verwaltungsaktes nur erfolgen, soweit der Begünstigte nicht auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertraut hat. In Ihrem Fall kann Ihnen der Vertrauensschutz nciht zugebilligt werden. da Sie die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes kannten."
=> Ich verstehe das so, dass ICH gewusst habe, dass mir zuviel gezahlt wird. und nichts dagegen unternommen und Bescheid gegeben habe und somit dies mein Verschulden sei??!
Das ist der entscheidende Punkt: Wenn man dir vorwerfen kann, dass du hättest erkennen müssen, dass du zuviel erhältst, greift kein Vertrauensschutz. Wenn du alles richtig gemeldet hast und von der Richtigkeit des Bescheides ausgehen musstest, greift der Vertrauensschutz und es kann nichts zurückgefordert werden.

In deinem Falle sieht es für dich schlecht aus. Du hast die Unterlagen eingereicht und hättest wissen müssen, dass der Unterhalt als Einkommen anzurechnen ist. Da kann man das Geld nicht einfach gutgläubig verbrauchen.

Es gibt aber Sozialrichter, die das sehr locker sehen. Du kannst ja Widerspruch und Klage versuchen.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #3  
Alt 20.02.2009, 12:04
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Zitat:
Zitat von Gerald Beitrag anzeigen
... In deinem Falle sieht es für dich schlecht aus. Du hast die Unterlagen eingereicht und hättest wissen müssen, dass der Unterhalt als Einkommen anzurechnen ist. Da kann man das Geld nicht einfach gutgläubig verbrauchen.
Hallo. Das versteh ich nicht! Wenn sich jemand damit auskennen sollte, dann doch die Behörde??! Ich mein, wenn die 1 Jahr lang den Fehler nicht sehen und 2x nicht neu berechnen, dafür kann ich doch nix??!

Bitte um Antwort
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  #4  
Alt 20.02.2009, 12:09
Benutzerbild von Grubenpony
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Zitat:
Zitat von 2fachMama_29 Beitrag anzeigen
Hallo. Das versteh ich nicht! Wenn sich jemand damit auskennen sollte, dann doch die Behörde??! Ich mein, wenn die 1 Jahr lang den Fehler nicht sehen und 2x nicht neu berechnen, dafür kann ich doch nix??!
Man kann aber anhand der fehlenden Neuberechnungen 1 und 1 zusammenzählen und weiß dann, das eine Rückforderung unausweichlich ist.
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  #5  
Alt 20.02.2009, 12:30
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Zitat:
Zitat von Grubenpony Beitrag anzeigen
Man kann aber anhand der fehlenden Neuberechnungen 1 und 1 zusammenzählen und weiß dann, das eine Rückforderung unausweichlich ist.
Aber nur, wenn man WEISS, dass dann eine Neuberechnung nötig wäre!!
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  #6  
Alt 20.02.2009, 12:36
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Zitat:
Zitat von 2fachMama_29 Beitrag anzeigen
Aber nur, wenn man WEISS, dass dann eine Neuberechnung nötig wäre!!
Ach, und du wusstest nicht, das Unterhalt anrechenbares Einkommen ist?
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  #7  
Alt 20.02.2009, 13:01
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nein. aber die Behörde ja anscheinend auch nciht.
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  #8  
Alt 20.02.2009, 13:43
Benutzerbild von Grubenpony
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Zitat:
Zitat von 2fachMama_29 Beitrag anzeigen
nein. aber die Behörde ja anscheinend auch nciht.
Du schreibst Unsinn. Denn der Unterhalt deines ersten Kindes ist ja auch für dich klar ersichtlich bereits angerechnet worden. Das, was du jetzt zurückzahlen musst, ist einwandfrei der Unterhalt und das Kindergeld deines zweiten Kindes. Und JEDER Döspaddel merkt, wenn er über €300 im Monat mehr hat als zu erwarten ist.
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  #9  
Alt 20.02.2009, 20:06
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Beiträge: 10
Daumen runter

Ich erhielt vorher einen Halbjahresbescheid für mein 1.Kind und mich, also 2-Personen-Haushalt. Dann Halbjahresbescheide mit Schwangerschafts-Mehrbedarf. Und genau im Geburtsmonat meines 2.Kindes begann der diesmal einjährige Bezugszeitraum für einen 3-Personen-Haushalt.

Zwischendurch gab es Neuberechungen, die alte Berechnungen aufhoben. Mal
war es wegen Falschberechnung, mal wegen der Umlegung der Rückerstattung der vom Vermieter erhaltenen Betriebskosten... was weiss ich, weswegen noch. Somit hatte ich so ziemlich jeden Monat variierende Auszahlungsbeträge, sodass ich nicht erkennen konnte, dass es PLÖTZLICH MEHR... zuviel gezahlt wurden. Zumal ich vorher, wie geschrieben, nur Vergleichswerte eines 2-Personen-Haushaltes hatte.

Du solltest also deine Zunge etwas in Zaum halten!!
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  #10  
Alt 20.02.2009, 20:19
Benutzerbild von Turtle1972
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Ich glaube nicht, dass Grubenpony ihre Zunge im Zaum halten muss! Du bist verpflichtet, deine Bescheide zu kontrollieren und -egal, ob es Änderungen bei Miete, Mehrbedarf etc. gab: Der Kindesunterhalt des 1. Kindes war ja wohl IMMER berücksichtigt!

Und da hält man natürlich sein Maul, wenn man sieht, dass der Unterhalt beim 2. Kind fehlt?? Weil man das ja angeblich nicht erkennen konnte? Erzähl das deiner Großmutter.

Im Prinzip ist alles gesagt: Du meinst, du hättest Vertrauensschutz, weil du es nicht erkennen konntest, wir meinen, du hast keinen, weil du es sehr wohl erkennen konntest.

Es steht dir frei, per Widerspruch und ggf. Klage prüfen zu lassen, wer von uns nun Recht hat.

Allerdings kann ich dir eins sagen: Das Recht, hier jemandem den Mund zu verbieten, hast du nicht. Das haben andere.

Turtle
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