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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo liebe Forengemeinde, ich arbeite zur zeit für eine Zeitarbeitsfirma fast seit einem jahr und es hieß die ganze Zeit mein Arbeitsvertrag wird verlängert und jetzt drei vier Wochen vor dem ablauf des Vertrags heisst es auf einmal geht doch nicht. Dabei soll ich doch beim Arbeitsamt drei Monate vorher bescheid sagen. Was kann ich dagegen tun und was könnte schlimmsten falls passieren? Und was würde mir zu stehen? Was wird alles bezahlt z.b Monatskarte? Ihr habt wahrscheinlich die fragen schon oft gehört und beantwortet, aber ich konnte bis jetzt nix finden, wahrscheinlich auch aus Zeitmangel. Ich Arbeite in schichten und hab grad noch paar andere probleme. Deswegen wäre ich euch sehr dankbar für jede hilfe. Ich möchte auch nicht drängen, aber ich denke in diesem fall ist schnelles handeln nicht verkehrt. Also müsste noch ca 3- 4Monate Anspruch auf AlG haben und bakam immer 255€ ALG. Letzten Bruttogehälter 1150, Netto 850€. Wohne allein 160 Kalt, Nk 70 Strom 40. Und bin 22Jahre alt. Wenn ich was vergessen hab nur bescheid sagen. Vielen Dank im Vorraus |
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#2
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| Du hättest Dich in jedem Fall 3 Monate vor Vertragsablauf beim Arbeitsamt melden müssen. Was man Dir mündich mitteilt interessiert nicht. Ist ja eigentlich auch kein Problem, wenn Du doch übernommen wirst meldest Du das dem AA und fertig. Wirst wahrscheinlich mit einer kurzen Sperre wegen verspäteter Meldung rechnen müssen. Warst Du, wenn der Vertrag abläuft ein ganzes Jahr bei der Firma ? Dann sollte ein neuer ALG I-Anspruch entstanden sein, der aufgrund Deines Einkommens auch über Deinem früheren ALG I liegen müsste (überschlägig müsstest DU, falls kinderlos ca. 500€ bekommen). Der Thread geört aber eigentlich ins ALG 1- Forum. |
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#3
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| mit einer kurzen sperre meinst du drei Monate oder? Und kann ich diese zeit auch mit einer anderen Finanziellen Hilfen überbrücken z.b Sozialamt? |
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#4
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| Wegen einer Meldeversäumnis wird es sicher keine Dreimonatssperre geben. Ich hatte mal wegen verspäteter Arbeitslosmeldung eine Woche Sperre erhalten. |
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#5
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| Einfach mal hier Frühzeitige Arbeitsuchendmeldung - www.arbeitsagentur.de nachschauen. Und am Montag umgehend dort melden!
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
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#6
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| danke für eure Hilfe. Und wie ist das mit dem aufstockendem AlG das würde mir doch zu stehe, wenn ja wie viel wären es dann. Ich meine mit 500€ im Monat kann ich ja grad in den wald ziehen. Und was wird eigentlich alles bezahlt? Unterkunft, essen, Monatskarte, ? |
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#7
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| Am besten gleich nach Meldung bei der Arbeitsagentur einen Antrag auf ALGII bei der Arge abholen. Überschlägig ausrechnen kannst du dir das mit dem ALGII-Rechner hier auf der Startseite (den geschätzten ALGI-Anspruch bei sonstige Einkommen eintragen).
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#8
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| Zitat:
Dein Bedarf als Single beträgt 359€ sowie 230€ Warmmiete, so wie Du schreibst. Könnte durchaus sein, daß dieser Betrag von 589€ durch Dein ALG 1 komplett abgedeckt ist, und dann ist nichts mit Aufstockung. Hast Du denn einen ALG 1-Anspruch, d.h. warst Du 12 Monate in sv-plichtiger Arbeit ? |
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#9
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| Das wird man dann ja nach Erhalt des ALGI-Bescheides sehen können, trotzdem sollte ALGII beantragt werden. Wohngeld kann man im Falle des Nichtanspruchs dann noch beantragen.
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#10
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| laut rechner hätte ich zu den 500€ zusätzlich einen Anspruch von 89€. Ich hab da was falsch gemacht denk ich mal? |
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