Tausch-Buecher.de

Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > Hartz IV 4 - ALG II 2

Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 14.03.2010, 09:33
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.03.2010
Beiträge: 9
Standard plötzlich keine Verlängerung Arbeitsvertrag

Hallo liebe Forengemeinde,

ich arbeite zur zeit für eine Zeitarbeitsfirma fast seit einem jahr und es hieß die ganze Zeit mein Arbeitsvertrag wird verlängert und jetzt drei vier Wochen vor dem ablauf des Vertrags heisst es auf einmal geht doch nicht. Dabei soll ich doch beim Arbeitsamt drei Monate vorher bescheid sagen. Was kann ich dagegen tun und was könnte schlimmsten falls passieren?

Und was würde mir zu stehen? Was wird alles bezahlt z.b Monatskarte?

Ihr habt wahrscheinlich die fragen schon oft gehört und beantwortet, aber ich konnte bis jetzt nix finden, wahrscheinlich auch aus Zeitmangel. Ich Arbeite in schichten und hab grad noch paar andere probleme. Deswegen wäre ich euch sehr dankbar für jede hilfe. Ich möchte auch nicht drängen, aber ich denke in diesem fall ist schnelles handeln nicht verkehrt.

Also müsste noch ca 3- 4Monate Anspruch auf AlG haben und bakam immer 255€ ALG. Letzten Bruttogehälter 1150, Netto 850€. Wohne allein 160 Kalt, Nk 70 Strom 40. Und bin 22Jahre alt. Wenn ich was vergessen hab nur bescheid sagen.

Vielen Dank im Vorraus
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 14.03.2010, 10:06
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 03.12.2008
Beiträge: 356
Standard

Du hättest Dich in jedem Fall 3 Monate vor Vertragsablauf beim Arbeitsamt melden müssen. Was man Dir mündich mitteilt interessiert nicht. Ist ja eigentlich auch kein Problem, wenn Du doch übernommen wirst meldest Du das dem AA und fertig. Wirst wahrscheinlich mit einer kurzen Sperre wegen verspäteter Meldung rechnen müssen.

Warst Du, wenn der Vertrag abläuft ein ganzes Jahr bei der Firma ? Dann sollte ein neuer ALG I-Anspruch entstanden sein, der aufgrund Deines Einkommens auch über Deinem früheren ALG I liegen müsste (überschlägig müsstest DU, falls kinderlos ca. 500€ bekommen).

Der Thread geört aber eigentlich ins ALG 1- Forum.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 14.03.2010, 10:43
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.03.2010
Beiträge: 9
Standard

mit einer kurzen sperre meinst du drei Monate oder?

Und kann ich diese zeit auch mit einer anderen Finanziellen Hilfen überbrücken z.b Sozialamt?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 14.03.2010, 11:03
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 03.12.2008
Beiträge: 356
Standard

Wegen einer Meldeversäumnis wird es sicher keine Dreimonatssperre geben. Ich hatte mal wegen verspäteter Arbeitslosmeldung eine Woche Sperre erhalten.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 14.03.2010, 11:07
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.072
Standard

Einfach mal hier Frühzeitige Arbeitsuchendmeldung - www.arbeitsagentur.de

nachschauen. Und am Montag umgehend dort melden!
__________________
Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 14.03.2010, 12:16
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.03.2010
Beiträge: 9
Standard

danke für eure Hilfe. Und wie ist das mit dem aufstockendem AlG das würde mir doch zu stehe, wenn ja wie viel wären es dann. Ich meine mit 500€ im Monat kann ich ja grad in den wald ziehen.

Und was wird eigentlich alles bezahlt? Unterkunft, essen, Monatskarte, ?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 14.03.2010, 12:20
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.072
Standard

Zitat:
Zitat von matchi Beitrag anzeigen
danke für eure Hilfe. Und wie ist das mit dem aufstockendem AlG das würde mir doch zu stehe, wenn ja wie viel wären es dann. Ich meine mit 500€ im Monat kann ich ja grad in den wald ziehen.

Und was wird eigentlich alles bezahlt? Unterkunft, essen, Monatskarte, ?
Am besten gleich nach Meldung bei der Arbeitsagentur einen Antrag auf ALGII bei der Arge abholen. Überschlägig ausrechnen kannst du dir das mit dem ALGII-Rechner hier auf der Startseite (den geschätzten ALGI-Anspruch bei sonstige Einkommen eintragen).
__________________
Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 14.03.2010, 13:49
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 03.12.2008
Beiträge: 356
Standard

Zitat:
Und was wird eigentlich alles bezahlt? Unterkunft, essen, Monatskarte, ?
Du bekommst nicht einzelne Dinge bezahlt, sondern einen Regelsatz der dies alles berücksichtigt. Nur die Unterkunft (Miete+Heizkosten) stellt einen separaten Betrag dar.

Dein Bedarf als Single beträgt 359€ sowie 230€ Warmmiete, so wie Du schreibst. Könnte durchaus sein, daß dieser Betrag von 589€ durch Dein ALG 1 komplett abgedeckt ist, und dann ist nichts mit Aufstockung.

Hast Du denn einen ALG 1-Anspruch, d.h. warst Du 12 Monate in sv-plichtiger Arbeit ?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 14.03.2010, 13:54
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.072
Standard

Zitat:
Zitat von McChicken36 Beitrag anzeigen
Dein Bedarf als Single beträgt 359€ sowie 230€ Warmmiete, so wie Du schreibst. Könnte durchaus sein, daß dieser Betrag von 589€ durch Dein ALG 1 komplett abgedeckt ist, und dann ist nichts mit Aufstockung.
Das wird man dann ja nach Erhalt des ALGI-Bescheides sehen können, trotzdem sollte ALGII beantragt werden. Wohngeld kann man im Falle des Nichtanspruchs dann noch beantragen.
__________________
Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #10  
Alt 14.03.2010, 13:56
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.03.2010
Beiträge: 9
Standard

laut rechner hätte ich zu den 500€ zusätzlich einen Anspruch von 89€. Ich hab da was falsch gemacht denk ich mal?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
vorläufiger Arbeitsvertrag aneleH Hartz IV 4 - ALG II 2 6 28.12.2009 02:16
AG sieht KÜ als wirksam, aber Arbeitsvertrag sagt was anderes smithm Kündigung 1 22.11.2009 13:21
4 mal befristeter Arbeitsvertrag Klauskleber Arbeitsrecht allgemein 4 07.06.2009 21:15
Alleinerziehend / Alleinstehend Befristeter Arbeitsvertrag, muß ich verlängern? Sperre? Grrrrr Hartz IV 4 - ALG II 2 4 16.04.2009 21:18
befristeter Arbeitsvertrag und Urlaubsanspruch? ichbindieLeni Arbeitsrecht allgemein 6 04.04.2009 06:33


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 03:29 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0