| |
| |||||||
| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
|
#21
| |||
| |||
| danke für den Tipp, aber ich denke eher daran ne Bank auszurauben... ![]() So kann ich kaum überleben ohne criminel zu werden. Aber dazu bin ich viel gutmütig |
|
#22
| |||
| |||
| Wie hast Du den vorher mit 255€ Alg 1 gelebt ? |
|
#23
| |||
| |||
| hab bei meinen eltern gewohnt und wurde vor einem 1 einhalb jahre raus geworfen...muss jetzt los bis zum nächsten mal |
|
#24
| |||
| |||
| Dann wünsch ich Dir mal viel Glück, daß Du schnell aus dem Schlamassel rauskommst. Ansonsten ist erstmal eiserner Sparkurs angesagt. |
|
#25
| ||||
| ||||
| Ja sicher. Du hast wohl nicht mit dem ALG2-Rechner gerechnet. Der hätte dir 30€ mehr ausgespuckt. Bei 500€ ALG1 werden dir 30€ Versicherungspauschale nicht angerechnet. Du bekämest also 119€. 500-30=470€ anrechenbares Einkommen Bedarf: 230+359=589-470 Einkommen= 119€ ALG2 Rechne aber doch mal nach, was du an Wohngeld (mit dem Wohngeldrechner) bekommen würdest. Dann bräuchtest du kein ALG2 beantragen und würdest vom Arbeitsamt vermittelt zu werden. Ist für dich besser als von der Arge. Das betrifft die Förderung.
__________________ Gruß holly |
|
#26
| ||||
| ||||
| Dein ALG1 beträgt sogar 510€ (60% von deinem Netto). Du hättest also insgesamt 619€. Abzüglich Miete also noch 389€.
__________________ Gruß holly |
|
#27
| |||
| |||
| Wie schon gesagt, um das ALG 1 korrekt berechnen zu können, müsste man wissen ob die von matchi angegebenen Beträge 12 Monate gleichbleibend waren. Es kann ja auch durchaus sein, daß mit dem letzten Gehalt noch Zeitkonto, etc. ausbezahlt wird, was das ALG 1 noch etwas erhöhen würde. |
|
#28
| ||||
| ||||
| Ja, das stimmt natürlich.
__________________ Gruß holly |
|
#29
| ||||
| ||||
| Kann man so definitiv nicht sagen, weil das Alg I nicht direkt aus dem Netto berechnet wird. Ausgangspunkt ist das durchschnittliche Brutto. Daraus errechnet man ein pauschaliertes Netto. Und erst davon werden die 60 % genommen. Das kann also dann geringfügig drüber oder drunter liegen. (Rechtsgrundlage §§ 129, 131, 133 SGB III)
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| vorläufiger Arbeitsvertrag | aneleH | Hartz IV 4 - ALG II 2 | 6 | 28.12.2009 01:16 |
| AG sieht KÜ als wirksam, aber Arbeitsvertrag sagt was anderes | smithm | Kündigung | 1 | 22.11.2009 12:21 |
| 4 mal befristeter Arbeitsvertrag | Klauskleber | Arbeitsrecht allgemein | 4 | 07.06.2009 20:15 |
| Alleinerziehend / Alleinstehend Befristeter Arbeitsvertrag, muß ich verlängern? Sperre? | Grrrrr | Hartz IV 4 - ALG II 2 | 4 | 16.04.2009 20:18 |
| befristeter Arbeitsvertrag und Urlaubsanspruch? | ichbindieLeni | Arbeitsrecht allgemein | 6 | 04.04.2009 05:33 |