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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo Ihr Lieben, ich bin neu hier und habe eine sehr dringende Frage an euch und hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann. Ich bin in einer schwierigen Situation und brauche unbedingt Rat, da ich morgen einen Termin bei der ARGE habe! Ich habe mich mit meinem Sohn waehrend dem Mutterschutz/Elternzeit (mein Sohn war zu dem Zeitpunkt 3 Monate alt) fuer einige Zeit im Ausland aufgehalten, da ich die Unterhaltsansprueche mit den Vater klaeren wollte. Ich habe dies der ARGE nicht mitgeteilt. Ich bekam kurze Zeit spaeter nachdem ich ausgereist war einen Brief von der ARGE, dass ich mich bei Ihnen vorstellen soll wegen meines "Bewerberangebotes bzw. der beruflichen Situation". Da ich natuerlich im Ausland war, konnte ich diesen Termin nicht wahrnehmen. Ich schrieb denen daraufhin eine Email, dass Sie mir doch bitte mitteilen moechten, warum ich mich vorstellen soll, da ich momentan alleinerziehende Mutter bin und mich im Mutterschutz/Elternzeit befinde und nicht vermittelbar bin! Daraufhin kommt eine Antwort zurueck, dass die Einladung zur Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen für Leistungsansprüche erfolgt. Was fuer ein Schwachsinn soll das bitte sein??? Tja und wie dem so ist, kam dann gleich darauf der naechste Brief, dass ich gerade mal 1 Woche spaeter zum naechsten Termin erscheinen soll... wenn ich diese nicht wahrnehmen wuerde, dann entfaellt so und so viel % von meiner Regelleistung etc. Natuerlich konnte ich auch diesen weiteren Termin nicht wahrnehmen...(war ja nach wie vor im Ausland) Dies war mir alles bewusst und ich haette diese Kuerzung gern in Kauf genommen, LEIDER kam es nie zu einer Kuerzung sondern zu einer kompletten Streichung! Der 3. und vorerst letzte Brief dieser Abteilung der ARGE beinhaltete dann folgenden durchaus interessanten Text! Ich moechte doch bitte am .... um .... in die ARGE kommen. Sie moechten mit mir ueber meine ORTSANWESENHEIT sprechen! Gut auch diesen Termin konnte ich wieder nicht wahrnehmen... Daraufhin kam kurz darauf ein Schreiben vom Amtsgericht mit einem "Ermittlungsverfahren wegen Betruges", indem doch tatsaechlich folgendes geschrieben steht: "Der/die Beschuldigte, welche mit amtlichen Wohnsitz in ...... gemeldet ist, bezieht derzeit ALGII von der ARGE (was gar nicht stimmt, da es schon seit fast 2 Monaten gestrichen wurde)!!! Entgegen der bekannten Verpflichtungen teilte er/sie der ARGE nicht unverzueglich mit, dass sie sich regelmaessig!!! nicht an der gemeldeten Wohnanschrift in ......., sondern vielmehr in ...... (Ausland) aufhaelt. Im Vertrauen darauf, dass der/die Beschuldigte unter der gemeldeten Wohnanschrift tatsaechlich wohnhaft ist, werden dem/der Beschuldigten monatlich regelmaessig durch die ARGE Leistungen nach dem SGBII gewaehrt. Bei Kenntnis der wahren Sachlage haette die ARGE dem/der Beschuldigten fuer die Zeitraeume des Aufenthalts in ..... keine Leistungen gewaehrt." Aufgrund dieses Schreibens kamen Sie in der Zeit meiner Abwesenheit mit 3 Leuten im haus meiner Eltern vorbei und machten eine Durchsuchung auf Beweismaterial wie z.B. Reisedokumente, Fotos etc., ob ich mich dort aufhalte und wo! So jetzt ist meine Frage, kann es sein, dass die ARGE anhand meiner Email, die ich aufgrund des 1. Schreibens von Ihnen erhalten hatte, eine Nachforschung angstellt haben, woher diese Email bzw. die IP Adresse dieser Email her kommt? Falls ja, ist das nicht ein Fall fuer den Datenschutz??? Mich wundert an der ganzen Sache nur, woher die so genau wissen an welchem Ort ich mich laut deren Schreiben aufgehalten habe! Meint ihr, dass da tatsaechlich Nachforschungen anhand meiner Email gemacht wurden und wenn ja, ist das ueberhaupt erlaubt??? Nach meiner Rueckkehr habe ich natuerlich wieder einen neuen Antrag auf ALGII gestellt, da die Zahlung ja bereits seit Monaten eingestellt wurde. Nun wollen die allerdings auch im Nachhinein noch Nachweise etc. sehen, von wann bis wann ich mich im Ausland in ..... aufgehalten habe!!! Nun ist meine frage, wie soll ich mich da verhalten??? Die haben die Staatsanwaltschaft auf Verdacht von Betrug eingeschalten aber keinerlei Beweise im haus meiner Eltern vorfinden koennen!!! Das heisst, wo haben die die Informationen her und muss ich denen wirklich tatsaechlich Nachweise bringen wann und wie lange ich mich im Ausland aufgehalten habe??? Normalerweise haben die ja keinen einzigen Beweis dafuer, nur den Verdacht!!! Ich bin echt verzweifelt und weiss nicht was ich machen soll. Nun nochmal meine fragen: 1. Ist das nicht Datenschutz, wenn die evtl. von der ARGE die Emails auf IP etc. geprueft haben? 2. Muss ich denen Nachweise wie z.b. Reisedokumente etc. vorlegen, auch wenn es von der ARGE und der Staatsanwaltschaft nur Verdacht auf Betrug ist/war (ohne jeglich gefundene Beweise)??? 3. Kann die ARGE meinen Reisepass bzw. den meines Sohnes zur Einsicht wegen Nachweisen von Einreisestempel etc. verlangen??? um nachzuvollziehen wann und wie lange ich mich wo aufgehalten habe? Ich weiss es ist eine etwas bloede Situation und ich hoffe trotzdem, dass hier jemand erfahrenes dabei ist, der mir da weiterhelfen kann, wie ich mich jetzt verhalten soll. Um es nochmal zum Schluss zu erwaehnen, ich war im Ausland nicht fuer Spass oder Urlaub, sondern dafuer um die Unterhaltssache meines Sohnes zu klaeren, leider ohne Erfolg!!! Vielen herzlichen Dank im Voraus fuer alle hilfreichen Antworten! Viele liebe Gruesse an euch alle... und noch einen schoenen Tag... |
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#2
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| hallo, das die ARGE per IP den Aufenthalt ermittelt hat, halte ich für ein Gerücht. Ich wüsste nicht wie das geht... ![]() Ich denke eher, da wird irgendjemand einen Tip gegeben haben, dass du weg warst... Bei ungenehmigter Ortsabwesenheit besteht für den gesamten Zeitraum kein Leistunganspruch, nicht nur für mehr als 3 Wochen. Insofern dürftest du für einen längeren Zeitraum den Anspruch weg gehabt haben... Wenn das Verfahren eröffnet ist, ist eigentlich das Beste: Mit offenen Karten zu spielen und die Wahrheit zu sagen oder ?? Gruß Enibas |
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#3
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| Zitat:
Die Arge bezweifelt derzeit zur Recht deine Hilfebedürftigkeit. Deine Suche nach einem unrechtmäßigen Vorgehen der Arge macht die Sache auch nicht besser bzw. ungeschehen. Sinnvoller wäre es, du gibst die Ortsabwesenheit zu und gut ist es. |
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#4
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| Was erwartest du jetzt eigentlich? Du hast dich ungenehmigt - und das anscheinend nicht nur ein paar Tage - nicht im ortsnahen Bereich aufgehalten und suchst jetzt die Schuld beim Amt? Entschuldige mal bitte, aber wenn man ALG 2 möchte, ist man gewissen Regeln unterworfen, an die man sich halten muss. Wenn man anhand deiner E-Mail-Adresse erkennt, dass diese aus dem Ausland ist: was soll da unter Datenschutz fallen? Soll das Amt vor etwas offensichtlichem die Augen verschließen? Weißt du, es ist jetzt deine Sache, nachzuweisen, dass du weiterhin hilfebedürftig bist, dass du überhaupt die Anspruchsvoraussetzungen für ALG 2 erfüllst (dauerhafter Aufenthalt in Deutschland) usw. Wenn das Amt Zweifel daran hat und denkt, dass du dich überwiegend im Ausland aufhältst, dann solltest du das unter Vorlage der Reisepässe schon belegen. Ansonsten könnte es halt Essig sein mit weiter ALG 2. Genauso kannst du dich bei der Staatsanwaltschaft entscheiden, ob du mitwirkst oder halt nicht. Dass du deinen Pass vorlegen musst, könnte u. U. dann im späteren Gerichtsverfahren der Richter anordnen, ggf. kannst du eine Gerichtsverhandlung ja abwenden, indem du mitwirkst. Aber das ist deine Entscheidung. Nur: suche doch bitte erstmal die Fehler bei dir und deinem Verhalten und nicht beim Amt. Du hast doch Scheiße gebaut und nicht die! Turtle |
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#5
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| Kann man bei einer Mail überhaupt IPs ermitteln? Ich dachte, das geht nur für die richtige Internetnutzung?! Bei Mails sieht man doch schon anhand der Adresse ("gmx.de", t-online.de"), wo es herkommt... Turtle |
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#6
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| Denke auch es war ein Tipp oder der Außendienst war vor Ort und hat mit Nachbarn gesprochen. Such Dir einen guten Anwalt und besprich Deine Möglichkeiten mit ihm, einen anderen Ratschlag kann Dir hier im Forum keiner geben. Zumal Du ja bewusst ins Ausland gegangen bist im Wissen, dass Du das so im ALG2 Bezug eigentlich nicht länger als 3 Wochen darfst.... |
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#7
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| Zitat:
Die Mailadresse kann aber trotzdem auf *.de enden. Es ist egal aus welchem Land der Welt man sich bspw. bei web.de auf seinem eMail-Konto einloggt. Ich glaube aber kaum, dass ein SB soviel Zeit hat, jede IP jeder Mail zu prüfen und den Standort zu lokalisieren.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#8
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| stimmt.... |
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#9
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| @ALL Ich fasse jetzt mal meine Antwort fuer alle zusammen, da es ansonsten zu viele Antworten waeren... danke fuer euer Verstaendnis, wenn ich jetzt nicht direkt auf jeden einzelnen von euch eingehe bzw. jeden einzelnen von euch antworte... Was ich vielleicht vergessen hatte mit anzumerken ist die Tatsache, dass mir die Leistungen nicht wegen des "Nichterscheinens" gestrichen wurden, sondern vielmehr daher, weil sich die Unterhaltssache aufgrund von fehlenden Nachweisen bisher nicht klaeren konnte! Und da Unterhalt nun mal bei ALGII Vorrang hat, haben die einfach gesagt die streichen vorerst die Leistungen bis alle erforderlichen Unterlagen bei der Unterhaltsstelle vorliegen etc... Und wie gesagt es scheint sich alles etwas ueberschnitten zu haben, denn als der Brief von der Staatsanwaltschaft kam, dass ich MOMENTAN Leistungen von der ARGE erhalte, stimmte ja gar nicht, da die Leistungen lange vorher bereits gestrichen wurden, daher frage ich mich, was das ganze mit der Staatsanwaltschaft sowieso soll, da ich gar keine Leistungen mehr bezogen hatte, was wollen die denn dann von mir??? Dann kann ich mich auch so lange und so oft im Ausland aufhalten wie ich will bin ich der Meinung, da ich denen doch keine Rechenschaft schuldig bin, wenn ich keine Leistungen mehr beziehe oder sehe ich das auch falsch? Daher bin ich ueber eure Ratschlaege sehr dankbar... da ich mich mit diesen zig 1000 Gesetzen um Hartz4 leider nicht komplett auskenne... Also wie gesagt die Leistungen wurden mir gestrichen aufgrund von fehlenden bzw. nicht vollstaendigen Unterlagen/Nachweisen bezueglich Unterhalt!!! NICHT weil ich nicht bei den Terminen erschienen bin!!! Ich hatte naemlich ein Schreiben von der Abteilung bekommen, wo eben mit den Sanktionen drin stand, dass die ab sofort fuer 3 Monate um so und so viel % gekuerzt werden... deshalb wundert mich das alles etwas, besonders mit der Staatsanwaltschaft und WOHER DIE WISSEN, wo ich war!!! Zur Sache mit der IP!!! DIES GEHT SEHR WOHL!!! Ich habe es selbst ausprobiert und es ist erstaunlich welche interessanten Informationen man bei so email tracker tools erhaelt, war mir so vorher auch nicht bewusst. Selbst die Email die mir die ARGE zurueckgeschrieben hat, enthaelt sehr interessante Informationen, u.a. diese, dass die Email weitergeleitet wurde und von der Arbeitsagentur in .... (einem voellig anderem Ort und voellig anderes Bundesland) bearbeitet wurde!!! und dann wieder an den Bearbeiter zurueckgesandt wurde, mit Name des ANDEREN Empfaengers/Absenders (der Arbeitsagentur), Anschrift und Telefonnummer! Somit wuerde es mir absolut nicht wundern, wenn die einfach meine Email genauso abgecheckt haben und herausgefunden haben, von wo diese verschickt wurde... heutzutage ist alles moeglich und wie gesagt habe ich es selbst probiert mit emails von freunden aus dem Ausland usw. und es funktioniert bestens... und ist sooo einfach noch dazu... nur ist eben dann die frage, ob die das ueberhaupt duerfen, das bezweifle ich naemlich mal ganz stark, wuerde ja gegen datenschutzgesetz verstossen nehme ich mal an, weiss ich aber leider nicht wie die Recht der ARGE da so aussehen um Nachforschungen anzustellen... und was ihr meint, anhand der email-adresse, spich: gmx.de oder was auch immer, kann man noch lange nicht sehen bzw. erkennen von WOHER die Nachricht verschickt wurde... daran kann man noch nicht sehen, ob ich die in Deutschland geschrieben habe oder nicht... das geht nur mit gewissen tools... Zum Aufenthalt: Wie kommst du darauf Grubenpony, dass ich 3 Monate im Ausland war??? das die Leistungen fuer 3 Monate gekuerzt werden ist nicht mein Gesetz und hat nichts mit der Laenge meines Aufenthaltes im Ausland zu tun, sondern ist so gesetzlich geregelt, dass es vorerst fuer 3 Monate gekuerzt wird etc... zwecks dem Unterhalt, habe ich weiter oben schon etwas erklaert...! und wovon ich gelebt habe in der Zeit, in der ich mich im Ausland aufgehalten habe, duerfte ja auch nicht von Bedeutung sein, wenn ich da gar keine Leistungen mehr bezogen habe oder??? Dazu kommt noch, dass ich im Mutterschutz bin und fuer 3 Jahre gesperrt bin was Arbeitsvermittlung etc. betrifft... klar weiss ich dass ich anwesend sein muss aber vermittelbar oder sonstiges bin ich so oder so nicht laut Gesetz! daher verstehe ich diese ganze buerokratie hier in deutschland nicht... man will immer gutes fuer die kinder in deutschland tun und einerseits zahlen sie mehr geld hier und mehr geld da und andererseits nehmen sie einem ALLES und schicken auch gleich noch die Staatsanwaelte vorbei... das passt einfach alles nicht zusammen, von Sozialstaat kann da keine Rede mehr sein, einfach nur laecherlich... ich kann auch nicht sagen, dass ich scheisse gebaut habe, da ich nicht im urlaub war, sondern mich um den Unterhalt gekuemmert habe, da ich sonst kein ALGII mehr bekomme!!! und wenn das nicht schon genug ist, die kuemmern sich einen scheiss die Aemter was den unterhalt betrifft und dann macht man sich selbst die muehe und opfert seine zeit und auch noch geld dazu, um der sache auf die spur zu gehen und das wollen die dann auch nicht, bzw. streichen die einem gleich das geld, nur weil man versucht mitzuwirken... wie gesagt die streichung hatte nichts mit dem Nichterscheinen bei den Terminen zu tun! deshalb auch der seltsame brief von der staatsanwaltschaft, in dem geschrieben ist, dass ich MOMENTAN Leistungen von der ARGE beziehe, was gar nicht stimmt, wenn die mal mehr zeit investieren wuerden bei ihren ach nachforschungen, dann haetten die das laengst mitbekommen muessen, dass ich lange nichts mehr beziehe, bevor die leute verurteilen... fuer die Zeit wo ich leistungen bezogen habe, bin ich gern bereit diese zurueckzuzahlen oder wie auch immer...denn es ist laecherlich weil es nichtmal 1 monat ist... |
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#10
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| Jetzt fange dieses Spielchen hier nicht auch noch an. Nach dem Schriftverkehr zu urteilen waren es wenigstens 2 Monate, wo du keinen Termin wahrnehmen konntest wegen Abwesenheit.Zitat:
Wahrscheinlich wollte man von dir nur wissen ob du eine Betreuungsmöglichkeit für dein Kind hast und wenn du das Nichtvorhandensein der Betreuung bestätigt hättest, hätte man dich wohl auch in Ruhe gelassen. Du hast die Karre in den Dreck gefahren und machst es mit dem Herausreden nur schlimmer. |
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