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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 02.12.2009, 07:26
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Standard Ortsabwesenheit - REHA

Vom 8.12.2009 bis zum 30.12.2009 mache ich eine ganztägig ambulante REHA (an meinem Wohnort). Innerhalb dieser Zeit möchte ich (über Weihnachten) mit meinen Kindern zu meiner Mutter (ca. 400 km entfernt) fahren: vom 24.12.-27.12. (Sonntag). Die Reha findet an diesen Tagen NICHT statt; beginnt erst wieder am 28.12.

Jetzt die Frage: Muss ich für diese Tage beim Jobcenter einen Antrag (Ortsabwesenheit) stellen?
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- Maria -
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  #2  
Alt 02.12.2009, 07:50
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Bist du für die Zeit der Reha nicht ohnehin schon "beurlaubt"?
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  #3  
Alt 02.12.2009, 08:46
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Zitat:
Zitat von Grubenpony Beitrag anzeigen
Bist du für die Zeit der Reha nicht ohnehin schon "beurlaubt"?
Oh - muss ich einen Antrag (Abwesenheit) für den Reha-Zeitraum stellen? Ich habe meiner SB die Reha-Unterlagen geschickt und dachte, dass alles Weitere automatisch läuft.
Wenn ich dich richtig verstehe ist es so, dass ich, wenn ich sowieso beurlaubt bin (egal ob ortsabwesend oder nicht), auch ortsabwesend sein kann, ohne dass ein zusätzlicher Antrag nötig wäre?
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- Maria -
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  #4  
Alt 02.12.2009, 09:10
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Zitat:
Zitat von maria1956 Beitrag anzeigen
Wenn ich dich richtig verstehe ist es so, dass ich, wenn ich sowieso beurlaubt bin (egal ob ortsabwesend oder nicht), auch ortsabwesend sein kann, ohne dass ein zusätzlicher Antrag nötig wäre?
Sagen wir es mal so: Ich würde jetzt nicht die Pferde scheu machen und der Arge solche Fragen stellen, wenn die Reha ohnehin über diesen Zeitraum läuft und die Reha angemeldet ist. Wer viel fragt, kriegt viele Antworten. Außerdem handelt es sich bei dem Zeitraum
Zitat:
vom 24.12.-27.12.
um Sonn- und Feiertage (bis auf den Heiligabend), bei denen von der Arge mit Sicherheit niemand arbeitet.
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  #5  
Alt 02.12.2009, 10:24
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Zitat:
Zitat von Grubenpony Beitrag anzeigen
Sagen wir es mal so: Ich würde jetzt nicht die Pferde scheu machen und der Arge solche Fragen stellen
Eben deswegen stelle ich die Frage ja hier

Ich möchte ja nur wissen, ob es rechtens ist, wenn ich meine Ortsabwesenheit nicht melde. Bei meinem Glück rutsche ich Heiligabendabend beim Kirchgang aus, falle hin, breche mir ein Bein ... und was dann?
Könnte man mir dann (was wahrscheinlich keiner tun würde) eine Leistungskürzung avisieren, wenn ich keinen Antrag gestellt habe?

Eigentlich ist es in meinem Fall sowieso gleichgültig, ob ich ortsanwesend bin oder nicht. Bin ja seit über einem Jahr krankgeschrieben und werde auch nach der Reha noch lange, lange krankgeschrieben bleiben. Vermittelbar bin ich solange nicht, und wenn ich mir über Weihnachten ein Bein breche, zögert sich die Nichtvermittelbarkeit auch nicht weiter hinaus.
Trotzdem habe ich das ganze Jahr über immer ordnungsgemäß alle möglichen Ortsabwesenheiten beantragt (immer übers Wochenende oder Feiertage), weil man das muss. Ich finde das Ganze in meinem Fall absolut unsinnig, beuge mich aber den Vorschriften.
Tja, und jetzt wüsste ich einfach gern, ob man eine Ortsabwesenheit beantragen muss, auch wenn man sowieso schon "beurlaubt" ist. Die Logik sagt "nein"; aber mit Logik kommt man ja nicht immer weiter ...
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