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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo, komme vom ausland zurück und könnte bei nem entfernten bekannten unter kommen. um hartz4 anmelden zu können, sollte ich sicherlich irgendwo gemeldet sein. nun ja. ich bin mir nicht sicher ob ich mich bei dem entfernten bekannten seiner adresse einfach anmelden soll. habe nicht mal nen briefkastenschlüssel, könnte so auch nicht mal post holen. nun stellt sich mir die frage, wie ich das machen kann, das ich anspruch auf hartz4 habe. (ne arbeit habe in aussicht, aber erst ab Oktober) solange müsste ich aber hartz4 beziehen. aber ohne wohnung bzw. meldeadresse geht das sicher nicht. oder genehmigen die sofort ne wohnung wenn ich bei antragstellung gleich paar wohnungsangebote mitbringe, so dass ich mich dann direkt dort polizeilich melden kann? also das feld von hinten aufrollen quasi. Erst hartz4 + wohnung beantragen und dann polizeilich in der neue wohnung melden. anders wüsste ich jetzt nicht wie ich das am besten mache. ich kann mich auch bei dem entfernten bekannten anmelden, ist aber nur blöd, falls die ARGE Post dort hin schickt und ich nicht ran komme, da ich keinen briefkastenschlüssel habe. Der bekannte bekommt seine post in ein Postfach, welches er nur einmal im monat leert, da er in Holland arbeitet. Total verzwickte angelegenheit. Kennt sich jemand aus, wie vorgehen kann? Ist die ARGE vielleicht auch kulant und genehmigt mir die Wohnung, so dass ich mich polizeilich melden kann? gruß der dederonbiddel;-) |
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#2
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| Zum Amt gehen und erklären, dass Du grad aus dem Ausland zurück bist. Nach den angemessenen Kosten für eine Wohnung fragen. Schonmal ANtrag auf ALG II stellen, sodass Du, bis Du eine Wohnung hast, wenigstens den Regelsatz bekommen kannst. Wohnung suchen, die den Angemessenheitskriterien entspricht. Mit dem Mietangebot zum Amt gehen. Absegenen lassen. MV unterschreiben. Unterlagen einreichen. Fertig.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#3
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| Auch wenn Du ohne festen Wohnsitz gemeldet bist, kannst Du ALg II bekommen. |
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#4
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| Frage: Kann man denn das Wohnen bei Bekannten (oder auch Verwandten) erst mal nicht als Haushaltsgemeinschaft angeben? Oder als kurzfristige Untervermietung? So dass man sofort H4 bekommen kann!? Wenn man aus dem Ausland kommt, dann muss man ja auch erstmal eine Wohnung finden und man muss ja auch erstmal Kosten für z.B. Lebensmittel haben (wenn man keinen "Sponsor" hat, der einem "durch füttert") und ohne Lohn oder H4-Bezug bekommt man auch keine Wohnung. Meine aber, dass das (H4) jemanden trotzdem zusteht, ob man nun eine eigene Wohnung hat oder nicht. Will mich aber nicht fest legen! Geändert von Gina66 (27.02.2010 um 10:34 Uhr) Grund: Satz hinzugefügt. |
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#5
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| Zitat:
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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