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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo, ich habe die Woche meine Bachelorsarbeit abgegeben, muss allerding noch ein Semester ranhängen, da noch zwei Leistungsnachweise in Form von aufwändigeren Hausarbeiten offen stehen. Bin also ab Oktober noch nicht exmatrikuliert. Da es sich jedoch "nur" um Hausarbeiten handelt, kann ich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Jetzt habe ich noch drei Honorarverträge für Schulprojekte unterschrieben. Jedoch würde ich mit dem Geld, was dabei rum kommt (280€/Monat), gerade mal meine Miete abdecken können. Könnte ich einen sogenannten "Härtefall" darstellen? Zudem besteht noch eine andere Unsicherheit, die ich gerne, bevor ich die ARGE aufsuche, geklärt haben möchte, damit ich weiß, wo meine Rechte liegen. Ich bin 2006 von A nach B gezogen, um in B mein Fachabitur zu machen. Als ich in B ALGII beantragen wollte, da mir Schülerbafög nicht bewilligt wurde und ich somit nur mein kindergeld hatte, wurde mein Antrag nicht mal angenommen, da mir eine Zuzugsgenehmigung fehlte, die ich mir in A hätte ausstellen lassen müssen. Nur war ich in A nicht beim dortigen Arbeitsamt gemeldet und hatte bis dahin nie was von irgendwelchen Zu- oder Umzugsgenehmigungen gehört. Nun habe ich heute, fünf Jahre später, wieder beim hiesigen Arbeitsamt angerufen und das dumme Gefühl, dass mir aus dieser fehlenden Umzugsgenehmigung erneut ein Strick gedreht wird. Ganz abgesehen von meinem Status als Student - können die mir immer noch die Annahme eines ALGII-Antrags verweigern, obwohl ich hier seit fünf Jahren lebe, meinen Schulabschluss gemacht, hier studiert habe und auch jobben war? |
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#2
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| Als Student bist Du vom ALG II ausgeschlossen.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#3
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| Die Annahme des Antrages kann natürlich niemand dir verwehren. Jedoch wird es dann wohl eine Ablehnung aus dem von Mandy angeführten Grund. Turtle |
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#4
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| Okee, das habe ich mir fast gedacht... Und doch, die Damen von der Arge haben den Antrag damals tatsächlich nicht entgegengenommen. |
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| Stichworte |
| regelstudienzeit, studium, umzugsgenehmigung |
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