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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 03.04.2011, 09:18
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Registriert seit: 03.04.2011
Beiträge: 2
Standard Noch kein Bewilligungsbescheid-trotzdem Anspruch auf Möbelgeld und Erstlingsgeld?

Hallo Leute,

bin neu hier und hab ein paar Fragen.
Und zwar hab ich die letzten 5 Monate in einem Wohnheim für obdachlose Frauen gelebt,da ich nach der Trennung von meinem Lebensgefährten nicht wußte wohin.
Die Betreuer haben dann für mich den Antrag auf ALGII gestellt und die nötigen Unterlagen zu meiner Sachbearbeiterin vom Amt gefaxt.2x wurden die Unterlagen verschlammpt so dass sich alles über Monate hingezogen hat,bis meine Sachbearbeiterin endlich zufrieden war.

Nun hab ich vor 1 Monat ein Wohnungsangebot bekommen,wo ich sofort zugeschlagen hab.Das Arbeitsamt hat seine Einwilligung gegegeben,die Miete zu übernehmen.
Zum 01.04 begann das Mietverhältnis,leider ist bis jetzt noch kein Geld auf dem konto so dass ich die Miete zahlen könnte

meine betreuerin meinte,dass meine Sachbearbeiterin ein falsches Schreiben von der Krankenkasse erhalten hat und somit meinen Antrag nicht gewähren kann Reicht es nicht,wenn ich meine Krankenkassenkarte kopiere und vorlege? Welches Schreiben braucht sie denn?

Außerdem bin ich in der 32.Woche schwanger und hab letzte Woche einen Antrag auf Erstlingsgeld und Möbelgeld gestellt.
Bekomme ich das Geld auch,wenn der Antrag noch nicht gewährt ist? Habe ich Anspruch auf Vorschussleistungen?

Muß bis zum 05.04 aus dem heim ausgezogen sein und muß doch Lebensmittel für meinen 10jährigen Sohn und mich kaufen? Bin aber total pleite da mir vom Heim monatlich nur knapp 100 Euro zustehen.

Meine sachbearbeiterin ist bis Dienstag im Urlaub

Hoffe auf viele Antworten
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  #2  
Alt 03.04.2011, 11:32
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
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Es gibt Vertretungen und es gibt Vorgesetzte. Da wendet man sich hin, wenn es Probleme gibt, die einer schnellen Lösung bedürfen.

Turtle
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  #3  
Alt 03.04.2011, 14:31
Benutzerbild von Agent Of Liberty
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Registriert seit: 09.02.2009
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Beiträge: 390
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Zitat:
Zitat von Turtle
Es gibt Vertretungen und es gibt Vorgesetzte. Da wendet man sich hin, wenn es Probleme gibt, die einer schnellen Lösung bedürfen.
Das setzt allerdings voraus, dass man auch mal selbst bei der zuständigen SBin vorstellig wird, um die eigenen Angelegenheiten zu klären. Hiervon kann ich aus der Sachverhaltsschilderung aber nichts herauslesen.

Anträge/Unterlagen zu faxen (womöglich unvollständig und/oder nur die Vorderseiten der Formulare => ist alles schon passiert) und ansonsten alles irgendwelchen Dritten zu überlassen, scheint mir doch sehr leichtsinnig, wenn es um so viel geht.

Also: Termin vereinbaren (evtl. über das Frauenhaus), mit der Betreuerin im Jobcenter antanzen, die Sachlage schildern und um kurzfristige Abhilfe bitten. Das bringt mehr als irgendwelches Rätselraten um die Aussagekraft vermeintlich falscher Schreiben der Krankenkasse.
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  #4  
Alt 03.04.2011, 19:30
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Registriert seit: 03.04.2011
Beiträge: 2
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Natürlich hab ich mich auch persönlich mit meiner Sachbearbeiterin in Kontakt gesetzt.Aber die sagte nur,ohne die nötigen Unterlagen kann sie nichts machen.Sie hätte nunmal ihre Vorschriften.
Warte jetzt bis Dienstag und dann tanze ich da nochmal an.
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Stichworte
alg 2, erstlingsgeld, möbelgeld

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