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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 26.07.2010, 11:02
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Beiträge: 3
Standard noch ALG2,im kommenden Jahr Selbstständigkeit,Umzug

Moin, ich hab da mal ne Frage:

-zur Zeit bin ich 30 und ALG2 Bezieher,wohne in einem kleinen Zimmer bei meinen Eltern im Raum Hannover

- im Januar absolviere ich einen Gründerkurs da ich mich als Freiberufl. Übersetzerin selbstständig machen werde

-gerne möchte ich dann nach Hannover ziehen, da ich einen ALG2 freundlichen Vermieter kenne.

Meine Fragen:
-darf mir das Amt einen Umzug verweigern?
-bekomme ich bei angemesserner Wohngröße Umzugsbeihilfe bzw. teilw. Kostenübername bei Erstanschaffung (z. b. Kühlschrank,W-maschiene)
- mein Übersetzerbüro ist in meiner Wohnung. Kann ich aufgrund der Selbstständig. einen größeren Wohnraum beantragen?

Vielen Dank für eure Antworten
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  #2  
Alt 26.07.2010, 12:04
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Beiträge: 4.205
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Ohne Aussicht auf SV pflichtige Berufstätigkeit am neuen Standort wird das Amt den Umzug aus seiner Sicht für "nicht erforderlich" halten und dann gibts auch keine umzugsbedingten Kosten erstattet.

Inwieweit das AMT deine beabsichtigte Selbstständigkeit überhaupt unterstützt ist vom grünen Tisch aus nicht zu sagen. Bis dahin wärest du ein normaler Hilfsempfänger mit allen Rechten und Pflichten.
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  #3  
Alt 26.07.2010, 12:08
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Registriert seit: 26.07.2010
Beiträge: 3
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Hi, danke für die antwort. den umzug würd ich noch selbstständig wuppen. Aber da ich 30 bin und keinen eigenen Platz habe um ein Büro aufzubauen,brauch ich doch mehr Platz....und ich hab doch ein Aufenthaltbestimmungsrecht und wenn ich in eine größere Stadt ziehen will, steht es mir doch frei.

Im Januar bekomme ich einen Gründerkurs.Vom AA wurde mir das am Fr. bestätigt,dass ich mich selbstständig machen darf.
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  #4  
Alt 26.07.2010, 13:05
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Beiträge: 3.305
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Du kannst umziehen wie Du willst.

Allerdings gibt es ohne wichtigen Grund keine Kaution und Umzugs-Renovierungsbeihilfen und da es ja nicht Dein Erstbezug einer Wohnung ist, dürfte die Erstausstattung auch mehr als fraglich sein.

Du kannst natürlich gerne eine größere Wohnung nehmen, allerdings wird dann m.W.n. bei den KDU nur der Privateteil der Wohnung berücksichtigt, der Teil der Wohnung der zum Arbeiten genutzt wird muss aus den Einnahmen der Selbstständigkeit bezahlt werden.
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  #5  
Alt 26.07.2010, 13:16
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Beiträge: 3
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Ok danke
es ist aber meine erste Wohnung....habe entweder im Ausland oder zum Übrgang bei meinen Eltern gewohnt.

Aber wie ,,schnell" kann so ein ARGE wechsel von statten gehen? Den Gründerkurs bekomm ich noch von der ARGE Hannover Land...ich ziehe aber danach nach Hannover STADT. Ist es also klug nach dem Kurs umzuziehen? Bzw. den Antrag stellen und dann im Feb. alles in trockene Tücher packen?
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